Nach aktuellem Stand stehen für die Kampagne im Februar 174 Plätze bereit, während es im Mai, August und November jeweils ca. 144 Plätze sind.
Wenn du in Berlin ins Referendariat willst, landest du nicht einfach in einem Lostopf, sondern nimmst an einem recht ausgeklügelten Punktesystem teil. Die Aufnahme erfolgt auf Antrag durch einen Bescheid der Präsidentin des Kammergerichts. Da Berlin beliebt ist und die Plätze oft nicht für alle reichen, wird nach einer gewichteten Punkteliste ausgewählt. Rechtsgrundlage hierfür ist seit dem 4. März 2025 der § 6 JKapVVO. Das Ziel ist eine faire Verteilung nach Leistung, Wartezeit und sozialen Kriterien.
Die Punkte setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen: Für ein „vollbefriedigend“ im ersten Examen gibt es einen Punkt, für ein „gut“ oder besser sogar zwei. Einen dicken Bonus von zwei Punkten bekommst du, wenn du dein erstes Examen direkt in Berlin (beim GJPA Berlin-Brandenburg) abgelegt hast. Auch geleistete Dienste (wie Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst) bringen einen Punkt. Soziale Aspekte zählen ebenfalls: Wer sein Examen in Berlin gemacht hat und ein minderjähriges Kind betreut oder eine Schwerbehinderung (GdB mind. 50) hat, bekommt jeweils einen weiteren Punkt. Zu guter Letzt bringt dir jedes halbe Jahr Wartezeit seit Ende der Bewerbefrist einen Punkt ein.
Ganz wichtig: Du musst persönlich geeignet sein. Wer wegen einer vorsätzlichen Tat zu mindestens einem Jahr Knast verurteilt wurde (und die Strafe noch nicht getilgt ist), ist in der Regel raus. Auch laufende Ermittlungsverfahren oder schwere Krankheiten, die die Ausbildung gefährden, können ein Ausschlusskriterium sein. In absoluten Ausnahmefällen gibt es die Härtefallregelung nach § 9 JKapVVO. Hier werden Plätze bevorzugt vergeben, wenn die Zurückstellung eine „außergewöhnliche Härte“ bedeuten würde – etwa bei schwerer Krankheit mit geringer Lebenserwartung oder wenn du durch die Pflege enger Angehöriger massive Verzögerungen im Studium hattest. Nur die Unterhaltspflicht für Kinder oder Ehepartner reicht dafür laut Rechtsprechung des OVG Berlin nicht aus.


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Im schriftlichen Examen zugelassen sind 6 Kommentare (Grüneberg, Thomas/Putzo, Fischer, Meyer-Goßner, Kopp/Schenke und Kopp/Ramsauer). Da man auf jeden Fall die neueste Auflage der Kommentare im Examen zur Verfügung haben sollte und die Bücher sehr teuer sind, vermieten wir diese Kommentare an Rechtsreferendare.



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