Die Bewerbung ist zu richten an:
An den Präsidenten des OLG Koblenz
– Referendarabteilung –
Stresemannstraße 1
56068 Koblenz
Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbungsunterlagen können auf der Seite des OLG immer erst ca. 3,5 Monate vor dem nächsten Einstellungstermin schriftlich / per E-Mail angefordert oder von der Homepage heruntergeladen werden. Bewerbungen zu späteren Terminen ist nicht möglich.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:
- eine amtlich beglaubigte Ablichtung über das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung
- ein unterschriebener Lebenslauf (tabellarisch oder ausführlich)
- eine (unbeglaubigte) Kopie der Geburtsurkunde sowie ggf. weiterer Personenstandsurkunden
- eine (unbeglaubigte)Kopie des Reifezeugnisses
- zwei Passbilder, auf deren Rückseite der Name zu vermerken ist
- ggf. eine Kopie der Dienstzeitbestätigung
- ggf. Nachweis darüber, dass ein außergewöhnlicher Härtefall vorliegt
- ggf. Nachweis über den Freischuss im ersten juristischen Examen
- schließlich ist ein Führungszeugnis (Belegart „O“) zu beantragen und an das OLG schicken zu lassen
Die Bewerbung muss 8 Wochen vor dem jeweiligen Einstellungstermin vollständig beim OLG Koblenz eingegangen sein. Ansonsten wird die Bewerbung nicht berücksichtigt.
Das weitere Verfahren
Wenn man nach den oben genannten Kriterien zu den Bewerbern gehört, die eingestellt werden können, erhält man ein konkretes Angebot. Diese muss man dann unverzüglich annehmen. Stellen, die nicht angenommen wurden, werden den nächsten Kandidaten auf der Liste angeboten („Nachrückverfahren“).
Berücksichtigung von Ortswünschen
Im Rahmen der Bewerbung kann man zwar Ortswünsche äußern. Jedoch können nicht alle Ortswünsche berücksichtigt werden. Zudem ist die Beschränkung der Bewerbung auf einen Ort nicht zulässig. Das OLG Koblenz weist außerdem darauf hin, dass insbesondere für das LG Mainz mehr Wünsche eingehen, als Referendarplätze zur Verfügung stehen. Vorrangig berücksichtigt werden daher Bewerber, die soziale Bindungen (z.B. verheiratet, Kinder) haben. Auch eine im Rahmen des Referendariats fortgesetzte Nebentätigkeit an der Universität des Landes Rheinland-Pfalz findet vorrangige Berücksichtigung. Weiterhin ist entscheidend, ob der Bewerber einen gewachsenen Lebensmittelpunkt im gewünschten Landgerichtsbezirk hat. Ausreichend ist dabei ein langjähriger Wohnsitz im Bezirk, eine dort abgeschlossene Schulausbildung/Lehre oder eine familiäre Anbindung. Nicht ausreichend ist hingegen der bloße Studienwohnsitz, eine bereits gemietete Wohnung oder eine Verlobung. Auch wichtige Gründe, wie eine nachhaltige ehrenamtliche Tätigkeit, können zu einer vorrangigen Berücksichtigung führen. Bei der örtlichen Zuweisung werden zudem auch „Landeskinder“ bevorzugt, selbst wenn keine der zuvor genannten Kriterien zutreffen.
Die Gründe für den Ortswunsch und einer vorrangigen Berücksichtigung sind durch Vorlage entsprechender Nachweise zu belegen.