Das Referendariat ist in Berlin folgendermaßen aufgebaut:
4 Monate: Zivilrechtsstation
Einführungslehrgang (4 Wochen mit je 4 Terminen); anschließend regelmäßig 1 Mal pro Woche Arbeitsgemeinschaft mit 3 Klausuren (richterliche Sicht) und Zuweisung und Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen
3,5 Monate: Strafrechtsstation
Einführungslehrgang (2 Wochen mit je 4 Terminen); wöchentlich AG mit 3 Klausuren (staatsanwaltliche Sicht) und Zuweisung und Ausbildung bei einem Staatsanwalt
3,5 Monate: Verwaltungsstation
Einführungslehrgang (2 Wochen mit je 4 Terminen); wöchentliche Arbeitsgemeinschaft mit 3 Klausuren (richterliche oder behördliche Sicht) sowie Ausbildung bei einer Kommunalverwaltung (Stadt, Kreis) oder einer anderen Behörde. Möglich ist auch die Zuweisung an die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften (DHV) in Speyer
9 Monate: Anwaltsstation
Einführungslehrgang durch die zuständige Rechtsanwalts-Kammer (3 Wochen mit je 4 Terminen); regelmäßig AG inklusive Klausurenkurs; Ausbildung bei einem Anwalt, den man sich selbst sucht; bis zu 3 Monate auch möglich bei einer anderen rechtsberatenden Stelle (z.B. Rechtsabteilung eines Unternehmens). Auch hier kommt eine Zuweisung an die DHV Speyer in Betracht
im 20. Monat: schriftliches Examen
7 Klausuren; ausführliche Informationen dazu gibt es weiter unten
3 Monate: Wahlstation
24. Monat: Lehrgang zur Vorbereitung auf den Aktenvortrag
4 Wochen mit je 2 Terminen pro Woche
im 25. Monat: mündliche Prüfung
Angebote und Fortbildungen
Das Referat für Referendarangelegenheiten bietet einen Klausurenkurs über das Internet an. Der Kurs richtet sich an alle Berliner Referendarinnen und Referendare, die den schriftlichen Teil der zweiten Staatsprüfung noch vor sich haben. Alle zwei Wochen wird jeweils mittwochs ‑ im fortlaufenden Wechsel aus den Gebieten Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht ‑ ein Aufgabentext zum Download angeboten.
Daneben wird auch ein Aktenvortragskurs über das Internet angeboten. Der Kurs richtet sich an alle Berliner Referendarinnen und Referendare, die den mündlichen Teil der zweiten Staatsprüfung noch vor sich haben.
Das Kammergericht bietet Referendarinnen und Referendaren, die den Vorbereitungsdienst im hiesigen Gerichtsbezirk absolvieren, Veranstaltungen an, in denen Schlüsselqualifikationen vermittelt werden sollen. Dazu zählt der Gesetzgeber Fertigkeiten wie das Verhandlungsmanagement, die Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit.