Auch in Berlin besteht zwischen dem Land und dem Referendar ein „öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis“ (vgl. § 10 I 2 JAG Berlin).
Die Unterhaltsbeihilfe beträgt derzeit 1.537,52 €. Zudem erhält man als Referendar bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Familienzuschlag.
Neben dem Grundbetrag und dem Familienzuschlag erhalten Berliner Referendare – entsprechend wie die Beamten im Land – eine jährliche Sonderzahlung (vgl. § 12 Absatz 1 JAG).