- 50 Prozent der Stellen werden nach Eignung und Leistung vergeben. Hierbei ist ausschließlich die Punktzahl der ersten Staatsprüfung maßgeblich. Bei Punktgleichheit werden Personen bevorzugt, die bereits einen Dienst (z. B. Wehrdienst, Zivildienst oder ein freiwilliges soziales Jahr) abgeleistet haben. Besteht dann immer noch Gleichheit, entscheidet das Los (§ 26 Abs. 5 Nr. 1 JAG).
- 15 Prozent der Plätze sind für Fälle besonderer Härte reserviert (§ 26 Abs. 5 Nr. 2 JAG). Als Härtefälle gelten insbesondere Personen mit nachgewiesener Schwerbehinderung oder solche, die besondere soziale und familiäre Belastungen nachweisen können. Auch Zeitverluste beim Studium durch die Arbeit in universitären Selbstverwaltungsorganen oder ein Studium über den zweiten Bildungsweg können hier berücksichtigt werden. Ein solcher Härtefall muss zwingend bereits mit dem Einstellungsantrag geltend gemacht und belegt werden.
- 35 Prozent der Plätze werden nach der Wartezeit vergeben (§ 26 Abs. 5 Nr. 3 JAG). Hierbei zählt die Zeit, die seit dem ersten Gesuch um Aufnahme in den hessischen Vorbereitungsdienst vergangen ist.
Das Referendariat in Hessen
Grundsätzliches zum Auswahlverfahren
Gut vorbereitet ins Referendariat starten
Das einzige Buch für (angehende) Referendare
99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat
Nutze die Erfahrungen von Juristen, die ihr Referendariat bereits erfolgreich abgeschlossen haben! Denn man hat nur ein Referendariat und darf sich keine Fehler bei der Planung leisten.
Jetzt Informieren
Einstellungstermine & Ausbildungsgerichte
- LG Darmstadt (Einstellung Jan, Mär, Mai, Jul, Sep, Nov): Zum Bezirk gehören die Amtsgerichte (AG) Bensheim, Darmstadt, Dieburg, Fürth im Odenwald, Groß-Gerau, Lampertheim, Langen, Michelstadt, Offenbach am Main, Rüsselsheim und Seligenstadt.
- LG Frankfurt am Main (Einstellung Jan, Mär, Mai, Jul, Sep, Nov): Dies ist der nachgefragteste Bezirk mit den Amtsgerichten Bad Homburg v. d. Höhe, Frankfurt am Main und Königstein im Taunus.
- LG Gießen (Einstellung Jan, Mär, Mai, Jul, Sep, Nov): Hierzu gehören die AG Alsfeld, Büdingen, Friedberg und Gießen.
- LG Kassel (Einstellung Jan, Mär, Mai, Jul, Sep, Nov): Der nordhessische Bezirk umfasst die AG Eschwege, Fritzlar, Kassel, Korbach und Melsungen.
- LG Wiesbaden (Einstellung Jan, Mär, Mai, Jul, Sep, Nov): Zum Bezirk der Landeshauptstadt gehören die AG Bad Schwalbach, Idstein, Rüdesheim am Rhein und Wiesbaden.
- LG Fulda (Einstellung nur Jan, Mai, Sep): Ein kleinerer Bezirk mit den AG Bad Hersfeld, Fulda und Hünfeld.
- LG Limburg a. d. Lahn (Einstellung nur Jan, Mai, Sep): Hierzu gehören die AG Dillenburg, Limburg a. d. Lahn, Weilburg und Wetzlar.
- LG Hanau (Einstellung nur Mär, Jul, Nov): Zum Bezirk gehören die AG Gelnhausen und Hanau.
- LG Marburg (Einstellung nur Mär, Jul, Nov): Dieser Bezirk umfasst die AG Biedenkopf, Frankenberg (Eder), Kirchhain, Marburg und Schwalmstadt.
Ausbildungsgerichte
Die Ausbildung findet an den Landgerichten in Hessen statt. Landgerichte gibt es in Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Limburg, Marburg und Wiesbaden.
- LG Darmstadt
- LG Frankfurt
- LG Fulda
- LG Gießen
- LG Hanau
- LG Kassel
- LG Limburg
- LG Marburg
- LG Wiesbaden
Wartezeit
- Zuweisung von Punkten: Wartepunkte werden nur vergeben, wenn die Bewerbung vollständig und fristgerecht vorlag, aber kein Platz angeboten werden konnte.
- Verfall von Punkten: Dies ist ein kritischer Aspekt. Wenn einem Bewerber ein Ausbildungsplatz (auch an einem nicht bevorzugten Standort) angeboten wird und dieser den Platz nicht annimmt, verfallen alle bis dahin gesammelten Wartepunkte unwiderruflich. In diesem Fall wird für den betreffenden Termin auch kein neuer Wartepunkt gutgeschrieben. Dies soll sicherstellen, dass die Plätze effizient besetzt werden und Bewerber nicht jahrelang Punkte sammeln, um ausschließlich in Frankfurt am Main eingestellt zu werden.
- Meldepflichten: Die Wartezeit beginnt mit dem ersten offiziellen Antrag. Bewerber müssen jedoch sicherstellen, dass sie für die Justiz erreichbar bleiben und ihre Bewerbung für Folgetermine aufrechterhalten.
Bewerbung und Bewerbungsverfahren
Das Bewerbungsverfahren für das Referendariat in Hessen ist zentralisiert, aber der Einreichungsweg unterscheidet sich je nach Wohnort. Bewerber, die in Hessen wohnen, reichen ihren Antrag bei der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landgerichts ein, in dessen Bezirk sie ihren ständigen Wohnsitz haben. Bewerber von außerhalb Hessens senden ihre Unterlagen an das Landgericht, an dem sie primär ausgebildet werden möchten (§ 10 Abs. 1 JAO). Trotz dieser dezentralen Einreichung liegt die endgültige Entscheidungsgewalt über die Einstellung beim OLG Frankfurt am Main.
.
Bewerbungsunterlagen
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Einstellungsantrag nach dem offiziellen Vordruck der hessischen Justiz.
- Ein eigenhändig geschriebener und unterschriebener Lebenslauf in zweifacher Ausfertigung.
- Das Zeugnis über die erste juristische Staatsprüfung (Gesamtzeugnis aus staatlichem und universitärem Teil) als beglaubigte Abschrift in zweifacher Ausfertigung.
- Geburtsurkunde (beglaubigt, zweifach) sowie ggf. Heiratsurkunden (dreifach).
- Eine aktuelle amtliche Meldebestätigung, die den Wohnsitz und dessen Dauer nachweist.
- Nachweise über abgeleistete Dienste (Wehr-, Zivil- oder Bundesfreiwilligendienst).
- Zwei aktuelle Lichtbilder.
- Der ausgefüllte Personalfragebogen (Vordruck HJV 102) in zweifacher Ausfertigung.
- Eine Erklärung zum Gesundheitszustand (Vordruck HJV 104) in zweifacher Ausfertigung.
- Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG). Dieses darf zum Einstellungstermin nicht älter als sechs Monate sein und sollte mindestens acht Wochen vor dem Termin beim Bundesamt der Justiz beantragt werden.
Das weitere Verfahren
Auch wenn die Bewerbung bei den einzelnen Landgerichten einzureichen ist, entscheidet schließlich die Präsidentin des Oberlandesgericht, wer in den Referendardienst eingestellt werden kann.
Allen Bewerbern, die nach den oben genannten Kriterien eingestellt werden können, wird ein konkretes Angebot unterbreitet. Innerhalb von 10 Tagen haben sie sich dann verbindlich dazu zu äußern, ob sie den Referendarplatz annehmen möchten oder ihn ablehnen. Stellen, die dann nicht besetzt werden konnten, werden den nächsten Kandidaten auf der Liste angeboten („Nachrückverfahren“).
.
Berücksichtigung von Ortswünschen
Auch in Hessen gibt es Landgerichte, die sehr häufig von den Bewerbern als Erstwunsch genannt werden (wie zum Beispiel Frankfurt). Deshalb wird ausdrücklich auf der Internetseite des JPA Hessen darum gebeten, bei der Bewerbung mindestens zwei weitere Ortswünsche als Ausweichmöglichkeit zu nennen. Einen Anspruch, einem bestimmten Landgerichtsbezirk zugewiesen zu werden, gibt es nicht.
Optimale Planung des Referendariats
Man hat im Referendariat keine Zeit für Fehler
99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat
Das Buch unterstützt Dich bei der Planung! Eingegangen wird neben der Wahl des richtigen Referendarorts auch auf die sinnvolle Auswahl der einzelnen Stationen sowie auf das Thema "Zeitmanagement".
Jetzt Informieren
Unterhaltsbeihilfe und Krankenversicherung
- Beamte auf Widerruf: Bewerber mit EU-Staatsangehörigkeit werden in der Regel verbeamtet. Sie sind nicht sozialversicherungspflichtig (keine Abzüge für Renten-, Kranken- oder Arbeitslosenversicherung). Sie haben Anspruch auf Beihilfe gemäß der Hessischen Beihilfeverordnung, die 70 % (bei stationärer Behandlung teils 85 %) der Krankheitskosten übernimmt. Die restlichen 30 % müssen über eine private Restkostenversicherung abgedeckt werden.
- Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis: Wer nicht verbeamtet wird (z. B. Nicht-EU-Bürger), erhält eine identische Unterhaltsbeihilfe, ist aber in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung pflichtversichert. Eine Rentenversicherungspflicht besteht hingegen nicht, da eine beamtenähnliche Versorgungsanwartschaft gewährt wird (§ 27 Abs. 3 JAG).
Gesetzliche oder Private Krankenversicherung
Angehende Rechtsreferendare müssen sich vor dem Start in den Vorbereitungsdienst Gedanken dazu machen, wie sie sich während des Referendariats krankenversichern. Wir haben alle relevanten Informationen zusammengetragen und auf einer speziellen Seite zum Thema Gesetzliche bzw. Private Krankenversicherung im Rechtsreferendariat für Dich aufbereitet.
Nebentätigkeiten und Stationsentgelte
Nebentätigkeiten sind während des Vorbereitungsdienstes grundsätzlich genehmigungspflichtig (§ 13 JAO). Anträge müssen so rechtzeitig gestellt werden, dass sie vor Aufnahme der Tätigkeit durch das OLG Frankfurt geprüft werden können. Eine ungenehmigte Aufnahme einer Tätigkeit kann disziplinarische Folgen haben.
Regeln für die Genehmigung:
- Zeitliche Obergrenze: Eine Nebentätigkeit darf eine monatliche Arbeitszeit von 50 Stunden nicht überschreiten (§ 13 Abs. 1 JAO). Dies gilt für alle Tätigkeiten zusammen, inklusive eines etwaigen Zweitstudiums.
- Abhängigkeit von der Examensnote: In der Zivilstation wird die Genehmigung oft von der Note der ersten Staatsprüfung abhängig gemacht. Bei 4,00 bis 5,00 Punkten sind meist nur 25 Stunden monatlich zulässig, während erst ab 7,40 Punkten die vollen 50 Stunden ausgeschöpft werden dürfen (§ 13 Abs. 2 JAO).
- Verbot der Doppelvergütung: Referendare dürfen für Leistungen, die sie im Rahmen ihrer zugewiesenen Ausbildung (z. B. Entwürfe für den Ausbilder in der Kanzlei) erbringen, keine zusätzliche Vergütung von der Ausbildungsstelle annehmen. Eine Bezahlung ist nur zulässig, wenn es sich um eine echte Nebentätigkeit handelt, die zeitlich und inhaltlich klar von der Ausbildung abgegrenzt ist und für die ein separater Arbeitsvertrag besteht.
In einem etwaigen Ergänzungsvorbereitungsdienst (nach Nichtbestehen) werden Nebentätigkeiten in der Regel nicht mehr genehmigt, um die volle Konzentration auf die Prüfungsvorbereitung zu gewährleisten. Bei einem Teilzeitreferendariat reduziert sich die zulässige Stundenzahl für Nebentätigkeiten proportional auf 4/5 des normalen Maßes.
Ablauf und Inhalt des Referendariats
- Zivilstation (4 Monate): Ausbildung bei einem Landgericht oder Amtsgericht in Zivilsachen. Hier wird die Technik der Sachverhaltsaufklärung und Urteilsbegründung erlernt (§ 32 JAG).
- Strafrechtsstation (4 Monate): Ausbildung bei einer Staatsanwaltschaft oder einem Strafgericht. Im Fokus stehen die Praxis der Strafverfolgung sowie das Verständnis für kriminologische Ursachen (§ 33 JAG).
- Verwaltungsstation (4 Monate): Ausbildung bei einer Kommunalverwaltung oder einer sonstigen Behörde. Ziel ist das Verständnis für die gestaltende Tätigkeit der Verwaltung (§ 34 JAG). Bis zu zwei Monate können bei einem Verwaltungsgericht verbracht werden (§ 29 Abs. 4 JAG).
- Anwaltsstation (9 Monate): Die längste Station, die bei einem selbst gewählten Rechtsanwalt absolviert wird. Sie dient dem Kennenlernen der Aufgaben eines unabhängigen Organs der Rechtspflege (§ 35 JAG).
- Wahlstation (3 Monate): Nach dem schriftlichen Examen erfolgt die Vertiefung in einem gewählten Schwerpunktbereich nach Neigung (§ 36 JAG).
Weitere Leistungen und Fortbildungsangebote
Hessen bietet seinen Referendaren über die Grundausbildung hinaus diverse Zusatzleistungen und Fortbildungen an, um die Vorbereitung auf die Berufspraxis zu optimieren.
- Dienstliche Notebooks: Jede Referendarin und jeder Referendar erhält für die Dauer der Ausbildung ein eigenes Notebook (z. B. Lenovo T16) nebst Zubehör. Diese Geräte werden über die Stammdienststellen ausgegeben und dienen der Unterstützung der digitalen Ausbildung.
- LandesTicket Hessen: Seit 2018 erhalten alle Referendare ein kostenloses Ticket, mit dem sie den gesamten öffentlichen Nah- und Regionalverkehr in Hessen – auch zu privaten Zwecken – kostenfrei nutzen können.
- Arbeitstagungen: Gemäß § 29 Abs. 9 JAG sollen Referendare an mindestens einer mehrtägigen Arbeitstagung der Hessischen Justizakademie teilnehmen. Diese vermitteln fachübergreifende Inhalte wie Rhetorik, Psychologie oder rechtspolitische Themen.
- ELAN-REF: Ein E-Learning-Programm, das speziell für Referendare entwickelt wurde, um Prozessrecht in Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht in kleinen Einheiten zu vertiefen.
- Universität Speyer: Es besteht die Möglichkeit, für ein Semester an die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer überwiesen zu werden, was auf die Verwaltungs-, Anwalts- oder Wahlstation angerechnet werden kann [§ 29 Abs. 6 JAG].
- Justizassistenz: Referendare können sich für Nebenjobs als Justizassistenz bewerben, um Praxiserfahrung und zusätzliche Vergütung zu erhalten.
Das zweite Staatsexamen in Hessen
Im schriftlichen Examen zugelassen sind 6 Kommentare (Grüneberg, Thomas/Putzo, Fischer, Meyer-Goßner/Schmitt, Kopp/Schenke und Kopp/Ramsauer). Da man auf jeden Fall die neueste Auflage der Kommentare im Examen zur Verfügung haben sollte und die Bücher sehr teuer sind, vermieten wir diese Kommentare an Rechtsreferendare. Unser Angebot für Referendare aus Hessen findest Du hier…
.
Mündlicher Teil: Erfolgt nach der Wahlstation und besteht aus einem Aktenvortrag und einem Prüfungsgespräch in drei Abschnitten (§ 50 JAG). Der Aktenvortrag orientiert sich am Schwerpunkt der Wahlstation (§ 50 Abs. 3 JAG). Das Gesamtergebnis wird aus den Klausuren (60 %) und der mündlichen Prüfung (40 %) gebildet (§ 51 JAG). Mit Bestehen wird die Bezeichnung „Assessor jur.“ verliehen (§ 52 JAG).
Viele Tipps zur Examensvorbereitung
Vertraue auf die Erfahrungen ehemaliger Referendare
99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat
Im Buch sind auch viele hilfreiche Tipps & Hinweise für eine optimale Vorbereitung auf das 2. Staatsexamen enthalten. So erreichst Du das bestmögliche Examensergebnis!
Jetzt Informieren
Klausurenkurse und Aktenvortragskurse
Zur gezielten Prüfungsvorbereitung werden verschiedene Unterstützungsangebote bereitgestellt:
- Klausurarbeitsgemeinschaften: Diese freiwilligen AGs werden vorzugsweise in den letzten vier Monaten der Anwaltsstation angeboten [§ 37 Abs. 5 JAG]. Hier werden Klausuren unter Prüfungsbedingungen geschrieben und anschließend fachkundig besprochen.
- Onlineklausurenkurs: Über die Plattform ELAN-REF ist ein freiwilliger Onlinekurs eingerichtet, in dem regelmäßig neue Klausuraufgaben aus allen drei Hauptrechtsgebieten zum Download bereitgestellt werden.
- Aktenvortragskurse: Das Üben von Aktenvorträgen ist integraler Bestandteil der stationsbegleitenden Arbeitsgemeinschaften [§ 37 Abs. 3 JAG]. Insbesondere in der Wahlstation liegt der Fokus auf dieser Prüfungsform, wobei die Fälle auf den jeweiligen Schwerpunktbereich zugeschnitten sind [§ 50 Abs. 3 JAG]. Das Justizprüfungsamt stellt zudem online Beispiele für Kurzvorträge früherer Jahre zur Verfügung.
Statistik zum zweiten Examen
Für Juristen, die sich überlegen, in welchem Bundesland sie das Referendariat ableisten wollen, ist es sicherlich auch wichtig, einen Blick auf die Examensstatistiken zu werfen, insbesondere wie hoch die Durchfallquote und der Anteil an Prädikatsexamina ist. Für Hessen ergibt sich folgendes Bild:
.
.
Notenverbesserung
- Antrag: Der schriftliche Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe des Bestehens gestellt werden (§ 52a Abs. 1 JAG).
- Die Kosten betragen grundsätzlich 500 €. Man erhält jedoch einen Teilbetrag der Gebühr zurück, wenn man vor Abschluss des Prüfungsverfahrens zurücktritt:
- Rücktritt vor Beginn der Klausuren: man erhält die gesamte Gebühr zurück;
- Rücktritt noch vor Abschluss des schriftlichen Teils: Erstattung in Höhe von 400 Euro;
- Rücktritt nach Abschluss der Klausuren, aber vor Bekanntgabe der Klausurnoten: 200 Euro Erstattung;
- Rücktritt innerhalb von 3 Tagen nach Bekanntgabe der Klausurergebnisse: Erstattung i. H. v. 100 Euro.
- Umfang: Die Prüfung muss vollständig (acht Klausuren und mündlicher Teil) wiederholt werden; eine Anrechnung von Teilleistungen ist ausgeschlossen (§ 52a Abs. 3 JAG).






Juristenkoffer.de ist einer der ersten und mit weit mehr als 35.000 zufriedenen Kunden einer der größten