In Hessen erfolgt die Auswahl der Referendare, die zu einem Termin eingestellt werden, nach unterschiedlichen Kriterien. So werden die Stellen
- zu 50 % nach Eignung und Leistung der Bewerber,
- zu 35 % nach der Anzahl an Wartepunkten und
- zu 15 % an Bewerber wegen eines besonderen Härtefalls vergeben.
Eignung und Leistung der Bewerber
Die „Eignung und Leistung der Bewerber“ berücksichtigt dabei – wie sich aus der Verordnung über die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst ergibt – allein das Ergebnis der ersten juristischen Staatsprüfung. Bei identischer Punktzahl zweier Bewerber wird derjenige bevorzugt, der bereits den Wehr- oder Zivildienst bzw. ein freiwilliges soziales Jahr abgeleistet hat oder mindestens zwei Jahre als Entwicklungshelfer tätig war. Sonst entscheidet das Los.
Wartepunkte
Jeder Bewerber, der bei einem Termin wegen der oben genannten Auswahl trotz vollständiger Bewerbung nicht zum Zuge kam, erhält einen Wartepunkt. Bei 2 Bewerbern mit identischer Anzahl an Wartepunkten wird im Zweifel wiederum derjenige den Referendarplatz erhält, der das erste Staatsexamen erfolgreicher abgeschlossen hat.
Besondere Härtefälle
Welche Fälle als „Fälle besonderer Härte“ angesehen werden, wird grundsätzlich in der Verordnung generalklauselartig definiert. Darüber hinaus sind aber folgende Situationen in der Regel als Härtefälle anzusehen:
- die nachgewiesene Schwerbehinderteneigenschaften
- besondere soziale und familiäre Umstände, die behördlich nachgewiesen werden können
- Zeitverluste bei der Aufnahme und Durchführung des Studiums, insbesondere wegen der Mitgliedschaft in universitären Selbstverwaltungsorganen oder weil das Studium der zweite Bildungsweg des Bewerbers ist
Ein besonderer Härtefall muss auf jeden Fall zeitgleich mit dem Gesuch um Aufnahme in den Vorbereitungsdienst dargelegt und nachgewiesen werden.