Zuständig für die Ernennung zum Rechtsreferendar bzw. zur Rechtsreferendarin ist in Sachsen der Präsident des OLG Naumburg. Die Bewerbung ist dementsprechend zu richten an den
Präsidenten des OLG Naumburg
Domplatz 10
06618 Naumburg
Bei Fragen zum Referendariat steht euch Frau Vater (03445 / 282119) beim OLG Naumburg zur Verfügung.
Bewerbungsunterlagen
Sachsen-Anhalt ermöglicht es Bewerbern, den Antrag zur Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst vollständig online vorzunehmen. Nach einer Registrierung ist die über folgenden Link möglich:
https://serviceportal.sachsen-anhalt.de/SachsenAnhaltGateway/Service/Entry?id=JURVBRD
Alternativ ist weiterhin ein postalischer Antrag möglich. Als Bewerbung sind neben dem Antrag nebst Anlagen, der als Vordruck herunter geladen werden kann, folgende Unterlagen einzureichen:
- eine beglaubigte Ablichtung über das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung sowie eine beglaubigte Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung
- eine Erklärung zum Gesundheitszustand gemäß Vordruck
- eine Erklärung zur Staatsangehörigkeit, Schulden und ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist/war gemäß Vordruck
- eine beglaubigte Ablichtung der Exmatrikulationsbescheinigung (für Rechtswissenschaften)
- einen eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Lebenslauf
- ein Passbild, wobei der Name auf der Rückseite zu vermerken ist
- bei ausländischen Staatsangehörigen: eine gültige Aufenthaltsbescheinigung
- Geburtsurkunde sowie ggf. weiterer Personenstandsurkunden im Original
- ggf. eine beglaubigte Ablichtung des Auszuges aus dem Familienbuch (erforderlich bei verheirateten Bewerbern, die den Ehenamen ihren Geburtsnamen voranstellen)
- ggf. eine beglaubigte Ablichtung der Dienstzeitbescheinigung
- schließlich ist ein Führungszeugnis (Belegart „O“) zu beantragen
Bewerbungen werden für einen Einstellungstermin nur dann berücksichtigt, wenn sie 6 Wochen vor diesem Termin vollständig eingegangen sind. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass es sich dabei um eine Ausschlussfrist handelt, dass diese Frist also unbedingt einzuhalten ist. Auf der anderen Seite soll eine Bewerbung aber auch nicht früher als 3 Monate vor dem Einstellungstermin eingereicht werden.
Das weitere Verfahren
Allen Bewerbern, die nach den oben genannten Kriterien eingestellt werden können, wird ein konkretes Angebot unterbreitet. Diese müssen dann innerhalb einer Frist von 1 Woche erklären, ob sie den Referendarplatz annehmen möchten oder nicht. Unterbleibt eine Antwort oder lehnt ein Bewerber den Platz ausdrücklich ab, wird diese frei gewordene Referendarstelle gegebenenfalls im Nachrückverfahren den nächsten Bewerbern angeboten.
Berücksichtigung von Ortswünschen
Auch in Sachsen-Anhalt kann man in dem Antrag mehrere Ortswünsche angeben. Natürlich wird gleichzeitig wieder darauf hingewiesen, dass man keinen Anspruch auf Einstellung an einem bestimmten Landgericht hat, die Bewerbung sich also in jedem Fall auf alle 4 Landgerichte bezieht.
Aussagen darüber, ob bzw. unter welchen Umständen ein Ortswunsch berücksichtigt wird, kann man nicht treffen. In der Vergangenheit konnten aber bei 2/3 der Bewerber die Zuweisungswüsche erfüllt werden. Es hängt davon ab, wie viele Wünsche für einen bestimmten Ort von allen Bewerbern abgegeben wurden bzw. welche Gründe man selbst und die anderen für einen bestimmten Ort genannt hat.