Ebenfalls wichtig für die Entscheidung, wo man das Referendariat ableisten möchte, sind auch die Aussichten, mit einem Prädikat das 2. Staatsexamen abzuschließen. Unter einem Prädikatsexamen sind im folgenden alle Examen zu verstehen, die mit „vollbefriedigend“ oder besser bestanden wurden; das „kleine Prädikat“ der Bayern und Sachsen („befriedigend“) haben wir nicht berücksichtigt.
Die folgende Grafik zeigt, dass es hinsichtlich der Prädikatsexamina – wie auch bei den Durchfallquoten – deutliche Unterschiede zwischen den Ländern gibt:
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In Hamburg werden mit Abstand die meisten Prädikatsexamina vergeben. Ganz hinten liegen in dieser Statistik die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, wo es die Referendare prozentual gesehen am schwierigsten haben, das 2. Examen mit einem Prädikat zu bestehen.
Die Entwicklung der Durchfallquoten sowie der Anzahl an Prädikatsexamina (jeweils der letzten 10 Jahre) haben wir euch auf den Übersichtsseiten der einzelnen Länder grafisch dargestellt.
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Wie wichtig ist ein Prädikatsexamen?
Eines vorab: Schafft man im zweiten Staatsexamen ein Prädikat, das heißt schließt man das Examen mit der Note vollbefriedigend oder besser ab, ist das nichts anderes als eine Jobgarantie!
Ob man zwingend ein oder sogar zwei Prädikatsexamina braucht, hängt natürlich maßgeblich vom Jobwunsch ab. Großkanzleien und spezialisierte Boutiquen, die traumhafte Einstiegsgehälter von 100.000 Euro und mehr zahlen, propagieren immer noch das viel beschworene Doppelprädikat als Bewerbungs- und Einstellungsvoraussetzung. Hinter vorgehaltener Hand erfährt man dann aber doch, dass dies nicht zwingend der Fall sein muss, um in einer solchen Kanzlei einsteigen zu können. Weist man alternative Qualifikationen auf (LL.M. oder Promotion), kann man es auch mit „nur“ einem Prädikatsexamen schaffen. Auch in den Staatsdienst als Richter oder Staatsanwalt schafft man es derzeit in einigen Bundesländern, wenn man das Prädikat im 2. Examen verpasst hat. Insofern verweisen wir auf unsere ausführlichen Infoseiten zu den Einstellungsvoraussetzungen als Richter und Staatsanwalt, die wir regelmäßig aktualisieren.
Insgesamt muss man sagen, dass der Arbeitsmarkt im juristischen Bereich – anders als noch vor ca. 10 Jahren – äußerst arbeitnehmerfreundlich ist. Die Zahl der auf den Arbeitsmarkt strömenden Volljuristen sinkt von Jahr zu Jahr. Kanzleien und Unternehmen buhlen offensiv um den juristischen Nachwuchs. Erreicht man ein „befriedigend“ im 2. Examen, hat man gute Karten bei der Jobwahl. Schafft man lediglich ein „ausreichend“, kann man sich wahrscheinlich nicht mehr den Job aussuchen; Existenzangst braucht man aber auch dann keine zu haben!