Der Zulassungsantrag ist beim Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV) einzureichen. Die Anschrift lautet:
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Justizprüfungsamt, Referat J 3
Werner-Seelenbinder-Straße 5
99096 Erfurt
Bei Fragen zum Referendariat in Thüringen könnt ihr euch an eine Sachbearbeiterin für den Juristischen Vorbereitungsdienst, unter der Telefonnummer 0361/573511554 oder per Email an Justizpruefungsamt@tmmjv.thueringen.de, wenden.
Bewerbungsunterlagen
Neben dem Antrag auf Einstellung sind der Bewerbung folgende Unterlagen beizufügen:
- zwei beglaubigte Kopien über das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung; diese können auch nachgereicht werden, sofern sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist (siehe unten) noch nicht vorliegen.
- ein eigenhändig geschriebener und unterschriebener Lebenslauf laut Muster + eine weitere Kopie dieses Lebenslaufs
- zwei neuere Passbilder (nicht älter als 3 Monate), wobei der Name auf der Rückseite zu vermerken ist
- ein Fragebogen
- beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde sowie ggf. weiterer Personenstandsurkunden (zweifach)
- die ausgefüllte Gesundheitserklärung
- ggf. ein Nachweis der Dienstzeitbescheinigung über abgeleisteten Wehrdienst, Zivildienst oder Entwicklungshilfe
- ggf. eine beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises
- das ausgefüllte und unterschriebene Formular „Belehrung, Fragebogen und Erklärung zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst“; Bewerberinnen und Bewerber, die nach dem 12.1.1990 das 18. Lebensjahr vollendet haben, brauchen nur die Fragen 10 und 11 zu den extremistischen Organisationen zu beantworten
- jeweils eine Kopie des Einstellungsantrags und des Lebenslaufs
- schließlich ist ein Führungszeugnis (Belegart „O“) zu beantragen und die Beantragung nachzuweisen
Für Bewerbungen gilt eine Bewerbungsfrist von 3 Monaten vor dem gewünschten Einstellungstermin. Es wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen auch dann gern entgegengenommen werden, wenn zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist noch nicht alle Unterlagen vorgelegt werden können. In einem solchen Fall werden – soweit möglich – großzügige Nachreichefristen gewährt.
Das weitere Verfahren
Nach dem die Bewerbung eingegangen ist, erhält der Bewerber eine Eingangsbestätigung. Allen Bewerbern, die nach den oben genannten Kriterien eingestellt werden können, wird ca. 6 Wochen vor dem Einstellungstermin ein konkretes Angebot unterbreitet. Die Bewerber müssen dann innerhalb von 10 Tagen erklären, ob sie den Referendarplatz annehmen möchten oder nicht. Wird ein Referendarplatz nicht angenommen, so wird diese frei gewordene Referendarstelle im Nachrückverfahren dem nächsten Bewerber angeboten.
Berücksichtigung von Ortswünschen
Auch in Thüringen kann bzw. soll man in dem Zulassungsantrag mehrere Ortswünsche angeben. Ob ein solcher Ortswunsch schließlich berücksichtigt werden kann oder nicht, kann nicht allgemeingültig beantwortet werden. Da aber wohl die meisten Bewerber nach Gera oder Erfurt möchten, wird der Wunsch nach Meiningen oder Mühlhausen zu kommen, in aller Regel berücksichtigt werden können.