In Berlin gibt es vier Chancen im Jahr, den Dienst anzutreten. Die Einstellungskampagnen finden jeweils im Februar, Mai, August und November statt. Dabei schwankt die Zahl der verfügbaren Plätze leicht: Im Februar sind es nach aktuellem Stand 174 Plätze, während in den anderen drei Monaten jeweils zirka 144 Plätze vergeben werden. Die Angebote werden in der Regel etwa zwei Monate vor dem Termin (immer ab dem 5. des Monats) per E-Mail verschickt.
Die Ausbildung wird von der Präsidentin des Kammergerichts als zuständiger Ausbildungsbehörde geleitet.
- Kammergericht
Dein Weg führt dich durch verschiedene Berliner Justizbehörden. Als Ausbildungsgerichte kommen insbesondere folgende Institutionen zum Einsatz:
- Das Landgericht Berlin (Zivil- und Strafsachen)
- Die verschiedenen Berliner Amtsgerichte (für die Zivilstation)
- Die Staatsanwaltschaft Berlin
- Das Landgericht I Berlin (Strafsachen)
- Das Amtsgericht Tiergarten (Strafsachen)
In der ersten Station (Zivilsachen) wirst du entweder dem Landgericht oder einem der Amtsgerichte zugewiesen. Wünsche für ein spezielles Gericht können dabei wegen der hohen Bewerberzahlen leider fast nie berücksichtigt werden. In der Strafstation landest du standardmäßig bei der Staatsanwaltschaft Berlin. Nur auf ausdrücklichen Wunsch und wenn Kapazitäten frei sind, kannst du diesen Abschnitt auch bei einem Strafgericht (LG I oder AG Tiergarten) absolvieren. Die gesamte Verwaltung des Referendariats sitzt übrigens im Dezernat VI – Referat für Referendarangelegenheiten in der Salzburger Straße.




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