Wenn du dich für das Referendariat in Niedersachsen interessierst, solltest du wissen, dass die Einstellung nicht einfach per Handschlag erfolgt, sondern einem strengen Auswahlverfahren unterliegt. Da die Zahl der Bewerber oft die verfügbaren Plätze übersteigt, regelt das Gesetz über die Beschränkung der Zulassung zum Vorbereitungsdienst (KapG) zusammen mit der Kapazitätsverordnung (KapVO), wer wann dran ist. Die Anzahl der Plätze hängt dabei immer davon ab, wie viel Geld und Stellen der Haushaltsgesetzgeber gerade locker macht.
Das ganze Verfahren ist in drei Hauptquoten aufgeteilt. Zuerst werden 10 % der Plätze für Härtefälle reserviert. Das sind Leute, für die eine Ablehnung eine „außergewöhnliche Härte“ bedeuten würde, zum Beispiel wegen einer Schwerbehinderung oder weil sie für viele Kinder unterhaltspflichtig sind. Wenn du nicht zu dieser Gruppe gehörst, landen deine Unterlagen in einem der beiden anderen Töpfe: der Qualifikationsquote oder der Wartezeitquote.
Mindestens 55 % (oft sogar 60 %) der restlichen Plätze gehen an die „Überflieger“, also diejenigen mit den besten Ergebnissen in der ersten Prüfung. Die restlichen 35 % bis 40 % werden nach der Wartezeit vergeben. Falls die Töpfe für Härtefälle oder Wartezeit nicht voll werden, wandern die freien Plätze automatisch rüber in die Qualifikationsquote.
Richtig spannend wird es bei Ranggleichheit. Wenn zwei Leute die gleiche Note oder die gleiche Wartezeit haben, zählt das Lebensalter – wer älter ist, bekommt den Vorzug. Aber Achtung: Es zählt oft nicht dein echtes Alter, sondern ein fiktives Lebensalter. Du kannst „fiktiv älter“ werden, wenn du Wehrdienst, Zivildienst oder ein freiwilliges soziales Jahr geleistet hast – dann kriegst du bis zu zwei Jahre gutgeschrieben. Auch für Kindererziehung gibt es in der Regel einen Bonus von zwei Jahren. Auf der anderen Seite kannst du „fiktiv verjüngt“ werden, wenn du getrödelt hast: Wer mehr als zwei Semester über der BAföG-Förderungshöchstdauer (derzeit 5,5 Jahre) studiert hat, wird für das Verfahren jünger gerechnet, was deine Chancen verschlechtern kann. Das Auswahlverfahren wird von den drei Oberlandesgerichten in Niedersachsen völlig unabhängig voneinander durchgeführt, sodass du dich theoretisch bei allen dreien gleichzeitig bewerben kannst, um deine Chancen zu maximieren.


Das einzige Buch für (angehende) Referendare










Im schriftlichen Examen zugelassen sind 6 Kommentare (Grüneberg, Thomas/Putzo, Fischer, Meyer-Goßner/Schmitt, Kopp/Schenke, Kopp/Ramsauer). Da man auf jeden Fall die neueste Auflage der Kommentare im Examen zur Verfügung haben sollte und die Bücher sehr teuer sind, vermieten wir diese Kommentare an Rechtsreferendare.



Juristenkoffer.de ist einer der ersten und mit weit mehr als 35.000 zufriedenen Kunden einer der größten