Auch wenn es kein ausschlaggebendes Argument für die Wahl des Bundeslandes sein sollte, in dem man das Referendariat machen möchte, ist sicherlich auch ein Blick auf die Unterhaltsbeihilfen interessant. Denn die Gehälter der Rechtsreferendare variieren von Land zu Land doch erheblich:
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Am meisten verdienen derzeit die Referendare in Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen. Die Referendare aus Hamburg werden momentan am schlechtesten bezahlt.
Ob über das Grundgehalt hinaus von den Ländern weitere Leistungen wie Weihnachtsgeld, vermögenswirksame Leistungen oder ein Familienzuschlag gewährt wird, haben wir euch – sofern Infos dazu verfügbar sind – auf den jeweiligen Übersichtsseiten der Länder dargestellt.
Hinweis zu den Abzügen vom „Gehalt“ der Referendare:
Von der oben genannten Unterhaltsbeihilfe muss der Referendar Lohnsteuer sowie seinen Anteil an der Krankenkasse bezahlen. Zudem gehen vom Gehalt Beiträge zur Arbeitslosenversicherung ab. Lediglich Rentenversicherungsbeiträge fallen für Rechtsreferendare nicht an. Insofern bleibt Referendaren etwas mehr netto als normalen Arbeitnehmern. Und wenn man nur ein paar Ausgaben pro Jahr als Referendar hat (und solche Ausgaben kommen ja bekanntlich unweigerlich auf jeden zu), kann man sich über den Lohnsteuerjahresausgleich nahezu die gesamte Lohnsteuer vom Staat nachträglich wiederholen.
Sofern man als Rechtsreferendar verbeamtet wird, wie es aktuell in Mecklenburg-Vorpommern und Hessen der Fall ist, fallen auch keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung an.
Da die Referendare in den übrigen 14 Ländern arbeitslosenversichert sind, erhalten diese Referendare auch nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes – einen entsprechenden Antrag vorausgesetzt – Arbeitslosengeld I. Man muss sich also keine Sorgen machen, im Monat nach dem Referendariat seine Miete nicht mehr bezahlen zu können.
Die Referendare, die als Beamte auf Zeit eingestellt wurden, haben keinen Anspruch auf ALG I.
Hinsichtlich der Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, sich vom jeweiligen Land „nachversichern“ zu lassen, wenn feststeht, dass man nicht Jurist im Staatsdienst mit entsprechenden Pensionsansprüchen werden wird. So erhält man nachträglich Rentenversicherungsansprüche. Aufgrund der geringen Unterhaltsbeihilfe machen diese natürlich bei der eigenen gesetzlichen Rente nur ein paar Euros aus. Man sollte aber in jedem Fall im Hinterkopf behalten, dass man die Möglichkeit der Nachversicherung nach Beendigung des juristischen Vorbereitungsdienstes hat. Hierauf wird man aber auch zu gegebener Zeit durch Merkblätter hingewiesen.