Der Weg ins Berliner Referendariat beginnt postalisch. Du kannst deinen Antrag frühestens stellen, wenn du das Zeugnis der ersten juristischen Staatsprüfung in der Tasche hast (§ 5 Abs. 3 Nr. 1 JKapVVO). Schick deine Unterlagen bitte per Post oder wirf sie in den Hausbriefkasten des Kammergerichts – E-Mails oder schicke Bewerbungsmappen werden nicht akzeptiert.
An den Präsidenten des Kammergerichts
Dezernat VI – Referat für Referendarangelegenheiten –
Salzburger Straße 21-25
10825 Berlin
Damit deine Bewerbung als vollständig gilt und du auf der Punkteliste landest, musst du folgende Unterlagen einreichen:
- Das Gesamtprüfungszeugnis der ersten juristischen Staatsprüfung (beglaubigte Kopie)
- Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Aufnahme
- Das ausgefüllte Personalblatt (jede Frage beantworten!)
- Die Erklärungen zu Vorstrafen und zu anderweitigen Vorbereitungsdiensten
- Die Belehrung und Erklärung zur Verfassungstreue
- Einen unterschriebenen, tabellarischen und maschinengeschriebenen Lebenslauf
- Deinen Personalausweis oder Pass (beglaubigte Kopie)
Zusätzlich können (freiwillig für die Punkte, aber nötig für die Anrechnung) folgende Dinge wichtig sein:
- Geburtsurkunden deiner Kinder
- Nachweis über Schwerbehinderung
- Nachweise über Wehr-, Zivil- oder Freiwilligendienste
- Promotionsurkunde
- Beamtenurkunden oder Bescheinigungen über Namensänderungen (z. B. durch Heirat).
Wichtig: Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde musst du erst beantragen, wenn du tatsächlich ein Angebot bekommen hast. Achte darauf, dass Beglaubigungen ordnungsgemäß nach § 33 VwVfG erfolgen (z. B. durch das Bürgeramt). Wenn du Unterlagen nachreichen musst, hast du Zeit bis zum Ende der Bewerbungsfrist für den nächsten Termin – ansonsten gilt der Antrag als abgelehnt und du musst ganz von vorn anfangen.




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