In den letzten Jahren sind die Wartezeiten in den Bundesländern bzw. den OLG-Bezirken deutlich zurückgegangen. Dennoch bestehen in einigen Regionen – insbesondere in den Stadtstaaten – weiterhin Wartezeiten, die man bei der Planung von Bewerbung und Einstellung als Referendar berücksichtigen muss:
.
.
Die Wartezeiten unterliegen natürlich von Einstellungstermin zu Einstellungstermin erheblichen Schwankungen. Die oben genannten Zahlen können daher nur einen ersten Anhaltspunkt geben. Es ist dringend anzuraten, sich vor einer Bewerbung die aktuelle Wartezeit bei der zuständigen Referendarstelle zu erfragen.
Zur Entwicklung der Wartezeiten
Früher musste man mit deutlich längeren Wartezeiten rechnen. Es war nicht untypisch, zum Beispiel in NRW und Niedersachsen neun bis zwölf Monate auf einen Platz zu warten. In den vergangenen Jahren sind die Anzahl an Juristen mit 1. Staatsexamen und damit die Anzahl an Bewerbern deutlich gesunken. Nunmehr muss man nur noch in den Stadtstaaten mit einer längeren Wartezeit rechnen; in den Flächenländern ist der Beginn mit dem juristischen Vorbereitungsdienst kurzfristig möglich.
Ob man sofort mit dem Referendariat beginnen möchte, oder ob man nach dem stressigen ersten Examen eine Zeit aussetzt und sich anderen Dingen wie zum Beispiel einer Promotion widmet, muss jeder für sich selbst entscheiden. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile: Der sofortige Beginn hat insbesondere den Vorteil, dass das materielle Recht noch zu Beginn des Rechtsreferendariats präsent ist. Auch wir empfehlen grundsätzlich, nicht zuviel Zeit verstreichen zu lassen, bevor man mit dem Referendariat beginnt. Denn anderenfalls muss man zusätzlich zu dem neuen Stoff auch noch Wissenslücken schließen, die unweigerlich auftreten, wenn das 1. Examen zu lange her ist. Für uns gilt daher der Grundsatz (und die Empfehlung): Erst die Pflicht (= Referendariat) und erst dann die Kür (= zB die Promotion).
Wenn man sich für die Inkaufnahme von Wartezeiten entscheidet, sollte man diese Zeit in jedem Fall sinnvoll nutzen. Hierbei bieten sich zum einen fachbezogene Fortbildungen an. Zum anderen werden auch sehr interessante Jobs auf Zeit für Juristen mit erstem Staatsexamen explizit ausgeschrieben, zum Beispiel vom Bundestag.