Der Übergang vom Ersten Staatsexamen in den juristischen Vorbereitungsdienst ist für viele Absolventen mit erheblichen organisatorischen Herausforderungen verbunden, da die Ausbildungskapazitäten in den Bundesländern durch Haushaltsmittel und personelle Ressourcen begrenzt sind. Während grundsätzlich ein Anspruch auf die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst besteht, wird der Zugang bei Kapazitätsengpässen über differenzierte Auswahlverfahren gesteuert. Diese basieren in der Regel auf einem Quotensystem, das die Leistung (Examensnote), soziale Kriterien (wie Kindererziehung oder Schwerbehinderung) und die angesammelte Wartezeit berücksichtigt. Wer zeitnah starten möchte, muss sich intensiv mit den länderspezifischen Systemen auseinandersetzen, da die Differenzen zwischen einer sofortigen Einstellung und mehrjährigen Wartezeiten deutschlandweit erheblich variieren können.
Hier ist der Überblick über die aktuelle Situation in den 16 Bundesländern:
Bundesländer ohne aktuelle Wartezeiten
- Bayern: Es gibt derzeit keine Wartezeiten, da der Freistaat sämtliche Ausbildungskapazitäten bayernweit voll ausnutzt. Dies erfordert jedoch eine hohe Mobilitätsbereitschaft, da Ortswünsche bei Übernachfrage oft nicht berücksichtigt werden können.
- Thüringen: Seit über zehn Jahren gibt es hier keine generellen Zulassungsbeschränkungen oder Wartezeiten, da die Kapazitäten für die Bewerberzahlen ausreichen.
- Sachsen-Anhalt: Aktuell besteht keine Wartezeit; allen Bewerbern kann zum nächstmöglichen Termin ein Platz angeboten werden.
- Rheinland-Pfalz: Bis zum Termin im Mai 2025 konnten faktisch alle Bewerber im ersten Anlauf berücksichtigt werden.
- Baden-Württemberg: Es werden keine Warte- oder Nachrückerlisten für beliebte Standorte geführt. Im sogenannten Restplatzverfahren konnte in den vergangenen Jahren fast allen Bewerbern ein Platz angeboten werden.
Bundesländer mit moderaten Wartezeiten
- Hessen: Landesweit ist derzeit mit einer Wartezeit von bis zu acht Monaten zu rechnen. Die Vergabe erfolgt über ein System von Wartepunkten.
- Bremen: Eine sofortige Einstellung ist meist nur mit einem „Vollbefriedigend“ (ab 9,0 Punkten) möglich. Mit 8,0 Punkten beträgt die Wartezeit oft einen Termin (ca. 6 Monate), bei geringeren Punktzahlen deutlich länger.
- Mecklenburg-Vorpommern: Es bestehen Wartezeiten, die jedoch im Vergleich zu anderen Ländern als moderat beschrieben werden. 55 % der Plätze werden hier nach Wartezeit vergeben.
- Brandenburg: Bewerber, die ihre Prüfung in Berlin/Brandenburg abgelegt haben („Landeskinder“), werden bevorzugt. Externe Bewerber müssen oft mit einer Wartezeit von mehr als sechs Monaten rechnen.
Bundesländer mit längeren Wartezeiten
- Berlin: Die Wartezeit ist hier ein zentraler Faktor, wobei pro Halbjahr Wartezeit ein Punkt vergeben wird. Im Februar 2026 benötigte man beispielsweise 4 Punkte, was zwei Jahren Wartezeit entspricht, um einen Platz zu erhalten.
- Hamburg: Aufgrund der hohen Beliebtheit sind die Wartezeiten lang; pro sechs Monate wird ein Wartepunkt vergeben. Ein Bewerber mit einem „Ausreichend“ muss derzeit mit etwa 2,5 Jahren Wartezeit rechnen.
- Nordrhein-Westfalen: Durch die Reduzierung der Einstellungszahlen im Jahr 2024 haben sich die Wartezeiten massiv verlängert. Im Bezirk Köln beträgt sie ca. 18 Monate, in Düsseldorf ca. 15 Monate und in Hamm ca. 9 Monate.
- Niedersachsen: Die Wartezeit wird über Punkte gesteuert (ein Punkt pro abgelehntem Termin). Oft sind zwei bis drei Wartepunkte (entspricht 1 bis 1,5 Jahren) nötig, um mit einem „Ausreichend“ einen Platz zu erhalten.
- Schleswig-Holstein: Da regelmäßig mehr Bewerbungen eingehen als die 256 jährlichen Plätze, gibt es eine Warteliste für 35 % der Stellen. Die Zulassungsgrenzen in der Leistungsliste schwanken stark und hingen zuletzt bei bis zu 9,01 Punkten.
Regelungen in weiteren Ländern
- Saarland: 40 % der Plätze werden nach Wartezeit vergeben. Wer länger als zwei Jahre erfolglos wartet, wird vor der regulären Quotenregelung bevorzugt berücksichtigt.
- Sachsen: Bei Kapazitätsengpässen wird eine gewichtete Liste erstellt, bei der pro sechs Monate Wartezeit ein Zusatzpunkt vergeben wird.
Fazit und Ergebnis
Zusammenfassend zeigt sich eine deutliche Zweiteilung der Referendarslandschaft in Deutschland. Während Länder wie Bayern, Thüringen oder Sachsen-Anhalt durch eine vollständige Ausschöpfung ihrer Kapazitäten oder ein geringeres Bewerberaufkommen eine nahezu verzögerungsfreie Einstellung garantieren, bleibt die Lage in Ballungsräumen wie Berlin und Hamburg sowie in bevölkerungsreichen Ländern wie Nordrhein-Westfalen extrem angespannt. In diesen Regionen müssen Bewerber ohne Prädikatsexamen oft Geduldspunkte über mehrere Jahre sammeln.
Für angehende Referendare ist es daher essenziell, die Bewerbung strategisch zu planen, Ausschlussfristen strikt zu wahren und die in vielen Ländern obligatorischen Rückmeldepflichten (oft alle sechs Monate) nicht zu versäumen, da sonst mühsam angesammelte Wartepunkte unwiderruflich verfallen können. Letztlich ist Mobilität das wirksamste Mittel gegen lange Wartezeiten: Wer bereit ist, seinen Dienstsitz auch an weniger nachgefragten Standorten oder in flächenstarken Ländern wie Bayern anzutreten, kann oft unmittelbar nach dem Examen in die praktische Ausbildung starten.
Wenn man sich aber für die Inkaufnahme von Wartezeiten entscheidet, sollte man diese Zeit in jedem Fall sinnvoll nutzen. Hierbei bieten sich zum einen fachbezogene Fortbildungen an. Zum anderen werden auch sehr interessante Jobs auf Zeit für Juristen mit erstem Staatsexamen explizit ausgeschrieben, zum Beispiel vom Bundestag.




Juristenkoffer.de ist einer der ersten und mit weit mehr als 35.000 zufriedenen Kunden einer der größten