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REFERENDARIATNEWS

REFNEWS
  Ausgabe 38/2026
Montag, der 14.09.2026
     

VG Düsseldorf: Offene Zweitkorrektur gilt auch im Überdenkensverfahren (15 K 555/24)

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Wer eine juristische Staatsprüfung angreift, setzt oft große Hoffnung in das Überdenkensverfahren. Dort müssen Prüferinnen und Prüfer die substantiierten Einwände des Prüflings erneut zur Kenntnis nehmen und ihren Bewertungsspielraum noch einmal ausüben. Das VG Düsseldorf hat nun klargestellt, dass dieses Verfahren nicht zu einer verdeckten Zweitkorrektur wird. Auch beim späteren Überdenken darf der Zweitgutachter wissen, wie der Erstgutachter die Arbeit bewertet hat und wie dieser mit den Einwendungen umgeht.

Der Fall betraf eine Jurastudentin, die im Wiederholungsversuch der staatlichen Pflichtfachprüfung gescheitert war. Vier ihrer sechs Aufsichtsarbeiten waren mit „mangelhaft“ bewertet worden, sodass das Justizprüfungsamt die Prüfung für nicht bestanden erklärte. Die Kandidatin griff vor allem eine zivilrechtliche und eine strafrechtliche Klausur an. Nachdem der Widerspruch erfolglos geblieben war, verlangte sie vor Gericht eine Neubewertung und rügte unter anderem, der Zweitgutachter habe sich im Überdenkensverfahren nicht eigenständig genug mit ihren Beanstandungen befasst.  »»» 

Deutsch-Südafrikanische Juristenvereinigung

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Wer sich für eine Auslandsstation in Südafrika interessiert, dem seien die Seiten der Deutsch-Südafrikanischen Juristenvereinigung ans Herz gelegt: Hier finden sich aktuelle Aufstellungen über Ausbildungsstellen, Erfahrungsberichte und Infos als Linksammlung, die man für diesen Aufenthalt benötigt. Angefangen mit Einreisebestimmungen über Reiseführer bis hin zu einem Verzeichnis von Backpacker-Hotels in Südafrika bleiben kaum Fragen offen.  »»» 

OVG Berlin-Brandenburg: Prüfungsstörungen müssen im Staatsexamen sofort gerügt werden (6 N 33/26)

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Wer in einer juristischen Staatsprüfung erhebliche Störungen erlebt, darf damit regelmäßig nicht bis zum späteren Klageverfahren warten. Das hat das OVG Berlin-Brandenburg in einem Beschluss zur staatlichen Pflichtfachprüfung des ersten juristischen Staatsexamens erneut deutlich gemacht. Eine Examenskandidatin wollte die Wiederholung ihrer schriftlichen Prüfung erreichen und stützte sich auf mehrere Vorgänge während der Klausuren: unter anderem auf Raumklima, ein klingelndes Mobiltelefon, einen Rettungseinsatz nach dem Zusammenbruch eines Mitprüflings, zeitweise Aufsichtsfragen und weitere organisatorische Beanstandungen. Der Antrag auf Zulassung der Berufung blieb ohne Erfolg.

Für Prüflinge ist die Entscheidung vor allem deshalb wichtig, weil sie die Rügeobliegenheit im Prüfungsrecht sehr praktisch beschreibt. Nach Auffassung des Gerichts genügt es grundsätzlich nicht, dass andere Kandidaten eine Störung angesprochen haben oder dass die Aufsicht allgemein von Problemen im Raum wusste. Maßgeblich bleibt, ob der konkrete Prüfling die eigene Beeinträchtigung unverzüglich und hinreichend deutlich geltend gemacht hat. Nur dann kann die Prüfungsbehörde die Situation noch während der laufenden Klausur prüfen, Abhilfe schaffen und dokumentieren, ob die Chancengleichheit tatsächlich betroffen ist.  »»» 

Rechtsreferendar Anwaltsstation oder Wahlstation - Tax (m/w/d)

von Deloitte GmbH
In unserem Business Tax & Legal beraten wir Mandanten zu steuerlichen Fragen und neuesten Technologien. Unsere Teams unterstuetzen Unternehmen vielfaeltig: von Business Tax, Business Process Solutions und Global Employer Services ueber Indirect Tax, M&A Tax und Global Investment & Innovation Incentives bis hin zu Tax Technology Consulting, Transfer Pricing und unserem Innovationslabor Tax Garage. Sie arbeiten an 13 moeglichen Standorten in Deutschland: Berlin, Dresden, Duesseldorf, Frankfurt am Main, Halle (Saale), Hamburg, Hannover, Koeln, Leipzig, Mannheim, Muenchen, Nuernberg und Stuttgart.

Kostenlose Skripte zu den Abschlussentscheidungen der StA

Im Netz findet man einige kostenlose Skripte, die man als Einstieg in die neuen Themen der jeweiligen Station nutzen kann. Zwei kurze Skripte für die Strafrechtsstation hat der Verlag Niederle Media auf seiner Homepage veröffentlicht.

Autor der Skripte ist Staatsanwalt Dr. Michael Schmitz, der auch Autor anderer Referendarliteratur ist, wie zum Beispiel des Buches „Der Aktenvortrag im Strafrecht“.  »»» 

Thüringen bindet Referendare früher an die Justiz

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Thüringen will Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare schon während der Ausbildung enger an die Justiz binden. Wie www.lto.de berichtet, sollen ab September zunächst acht Stellen für sogenannte Justizassistentinnen und Justizassistenten am Landgericht Erfurt und bei der dortigen Staatsanwaltschaft ausgeschrieben werden. Der Start des Modellprojekts ist für November geplant. Bezahlt werden soll die Nebentätigkeit mit rund 30 Euro brutto pro Stunde.

Für angehende Volljuristinnen und Volljuristen ist das mehr als ein Nebenjob. Die Tätigkeit soll juristische Recherchen, Entwürfe, Entscheidungsvorschläge und Fallsammlungen umfassen. Damit bekommen Referendare zusätzlichen Praxiskontakt, ohne dass die eigentliche Ausbildung ersetzt wird. Vorgesehen sind höchstens 32 Stunden im Monat, also typischerweise vier bis acht Stunden pro Woche. Gerade in einer Phase, in der Stationen, Arbeitsgemeinschaften und Examensvorbereitung eng getaktet sind, bleibt diese Begrenzung wichtig.  »»» 

OVG Berlin-Brandenburg: Berliner Vorbereitungsdienst darf vollständiges Examenszeugnis verlangen (4 A 1/25)

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Wer in Berlin in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden will, muss sich auf strengere formale Anforderungen einstellen. Das OVG Berlin-Brandenburg hat einem Bewerber keine Prozesskostenhilfe für eine geplante Normenkontrolle gegen die neue Justizkapazitätsvergabeverordnung bewilligt. Im Kern ging es um die Frage, ob Berlin verlangen darf, dass Bewerberinnen und Bewerber bereits mit ihrem Aufnahmeantrag das vollständige Zeugnis der ersten juristischen Prüfung vorlegen. Dieses Zeugnis umfasst nicht nur die staatliche Pflichtfachprüfung, sondern auch den universitären Schwerpunktbereich. Der Antragsteller hatte die Pflichtfachprüfung zwar bestanden, den Schwerpunktbereich aber noch nicht abgeschlossen und sah sich durch die Neuregelung benachteiligt.

Nach der früheren Praxis konnte offenbar schon die bestandene Pflichtfachprüfung genügen, um den Bewerbungsprozess anzustoßen. Die neue Berliner Regelung knüpft die Berücksichtigung im Auswahlverfahren dagegen an vollständig eingereichte Unterlagen. Das Gericht ordnet diese Änderung nicht als unzulässigen Eingriff in abgeschlossene Rechtspositionen ein. Wer vor Inkrafttreten der Neuregelung noch keinen vollständigen Antrag gestellt hatte, könne grundsätzlich nicht darauf vertrauen, dass eine günstigere alte Verfahrenslage unverändert bleibt.  »»» 

Wie wichtig sind gute Stations- und AG-Zeugnisse?

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Schon nach ca. einem Monat Referendariat geht´s los: Klausuren werden geschrieben, man wird vom Einzelausbilder bewertet und man erhält Bewertungen für mündliche Leistungen wie das Halten von Aktenvorträgen.

All das soll uns natürlich auf das 2. Staatsexamen und die Berufswelt vorbereiten, die Noten sollte man aber trotzdem nicht unterschätzen:  »»» 

Strafstation: Sitzungsdienst wird planbarer mit guter Vorbereitung

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Der erste Sitzungsdienst in der Strafstation gehört für viele Referendarinnen und Referendare zu den Momenten, vor denen die Anspannung besonders groß ist. Plötzlich steht nicht mehr nur eine Akte auf dem Schreibtisch, sondern eine echte Hauptverhandlung mit Publikum, Angeklagten, Gericht und der eigenen Rolle als Vertreterin oder Vertreter der Staatsanwaltschaft. Wie beck-aktuell.de berichtet, rät Christian Walz dazu, diese Angst zunächst als normale Reaktion einzuordnen.

Im Mittelpunkt steht dabei weniger der Termin selbst als die eigene Bewertung der Situation. Walz greift das aus der Psychotherapie bekannte ABC-Modell auf: Nicht das Ereignis löst unmittelbar das Gefühl aus, sondern die gedankliche Einordnung dazwischen. Wer den Sitzungsdienst nur mit Kontrollverlust, Fehlerangst und Überforderung verbindet, steigert die innere Hürde. Wer die Lage realistischer bewertet, kann aus Nervosität eher Arbeitsruhe machen.  »»» 

BVerfG: OLG-Präsident scheitert im Streit um rechtsextremen Referendar (2 BvR 17/26)

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Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines OLG-Präsidenten nicht zur Entscheidung angenommen, der sich gegen die vorläufige Aufnahme eines Bewerbers in den juristischen Vorbereitungsdienst gewandt hatte. Der Bewerber war zuvor wegen seines politischen Engagements in Organisationen, die der rechtsextremistischen Szene zugeordnet werden, vom Vorbereitungsdienst abgelehnt worden. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht verpflichtete die Ausbildungsbehörde jedoch im Eilverfahren, ihn vorläufig aufzunehmen. Dagegen wandte sich der OLG-Präsident mit der Begründung, das Oberverwaltungsgericht habe seine Verfahrensrechte verletzt und die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Verfassungstreue von Referendaren verkannt. Das Bundesverfassungsgericht hat nicht abschließend entschieden, ob der Bewerber endgültig in den Vorbereitungsdienst aufgenommen werden muss. Es hat vielmehr geprüft, ob die gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts erhobenen verfassungsrechtlichen Rügen ausreichend begründet waren. Genau daran scheiterte die Beschwerde.  »»» 

Internationaler Studentenausweis für Referendare

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Nach dem 1. Staatsexamen ist man zwar kein Student im eigentlichen Sinne – einen Studentenausweis besitzt man nicht mehr und kommt so nicht in den Genuss verschiedener Vergünstigungen an die man sich im Laufe der Jahre so gewöhnt hat.

Es gibt aber doch eine Möglichkeit, die Vorzüge weiter zu genießen: Den Internationalen Studentenausweis!  »»» 

Examensvorbereitung braucht eigenen Plan statt Musterlösung

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Ein außergewöhnliches Klausurergebnis macht neugierig, doch der eigentliche Nutzen des Beitrags liegt nicht in der 18-Punkte-Anekdote. Wie www.beck-aktuell.de berichtet, beschreibt Ron Straßburg seine Examensvorbereitung als bewusst geplanten, aber nicht schematischen Prozess. Für Kandidatinnen und Kandidaten im Staatsexamen ist daran vor allem wichtig: Der Autor verkauft keinen Königsweg, sondern zeigt, wie Struktur, Selbstbeobachtung und methodisches Üben zusammenwirken können.

Zentral ist die frühe Planung der Vorbereitungszeit. Der Stoff soll nicht nur gesammelt, sondern realistisch auf Wochen und Tage verteilt werden. Dabei bleibt Raum für Puffer und Anpassungen, weil sich Lernmethoden erst im Verlauf bewähren. Besonders überzeugend ist der Hinweis, Wissen schrittweise stärker an Fällen zu erproben. Wer Themenblöcke regelmäßig wiederholt und zwischen Rechtsgebieten wechselt, trainiert zugleich die Flexibilität, die echte Klausuren verlangen.  »»» 

Spickzettel in der mündlichen Prüfung

„Das Mitführen eines Pfuschzettels während der Vorbereitungszeit für den Aktenvortrag kann damit sanktioniert werden, dass der Aktenvortrag für ungenügend (0 Punkte) erklärt wird“ – so die nicht überraschenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts Köln.

Es stellt sich schon die Frage, ob es sich lohnt, sich für den Aktenvortrag einen Spickzettel zu schreiben. Zudem durchaus interessant, wie der Kandidat erwischt wurde:  »»»