„Das Mitführen eines Pfuschzettels während der Vorbereitungszeit für den Aktenvortrag kann damit sanktioniert werden, dass der Aktenvortrag für ungenügend (0 Punkte) erklärt wird“ – so die nicht überraschenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts Köln.
Es stellt sich schon die Frage, ob es sich lohnt, sich für den Aktenvortrag einen Spickzettel zu schreiben. Zudem durchaus interessant, wie der Kandidat erwischt wurde: »»»






Mehr als 500 hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 14 Standorte, eine der 20 größten Prüfungsgesellschaften Deutschlands und Top 3 in der Branche Gesundheits- und Sozialwirtschaft: Das ist Curacon. Wir sind eine bundesweit tätige Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft mit Spezialisierung auf Einrichtungen und Unternehmen aus der Gesundheits- und Sozialwirtschaft, dem öffentlichen Sektor und der Kirche. Unsere Schwerpunkte sind Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- und Unternehmensberatung. Für unseren Standort in Münster suchen wir zum nächstmöglichen Termin einen Rechtsreferendar (m/w/d) in der Wahlstation für die Steuerberatung mit Schwerpunkt Gemeinnützigkeitsrecht/Steuerrecht.
Im Netz findet man auf der Seite 


Zweifellos hat man gerade in der Strafrechtsstation eine große Verantwortung, wenn man als Sitzungsvertreter erstmals allein im Gerichtssaal auftritt. Intensiv diskutiert wird die Frage, inwieweit man von dem im Vorfeld mit dem Staatsanwalt besprochenen Strafrahmen abweichen darf, wenn sich die Situation in der mündlichen Verhandlung anders darstellt als erwartet. Darf man zum Beispiel dennoch auf Freispruch plädieren? Und was sind mögliche Konsequenzen einer Überschreitung der Kompetenzen? 

Das OVG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 03.02.2012 (Az.: 10 A 11083/11) entschieden, dass eine gewisse Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer Täuschungshandlung nicht ausreicht, um die Aufhebung der Bewertung der mündlichen Prüfung und die Wiederholung der Prüfung anzuordnen. Geklagt hatte eine Rechtsreferendarin, deren Prüfungsleistung in der mündlichen Prüfung zum 2.Staatsexamen durch das Landesprüfungsamt vollständig aufgehoben wurde. 
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