Nach der Kapazitätsverordnung werden die zur Verfügung stehenden Referendarplätze nach folgenden Schlüssel vergeben:
- 35 % der Plätze nach dem Ergebnis des ersten Examens.
- Bis zu 10 % der Plätze gehen an die Bewerber, für die eine Zurückstellung eine besondere Härte bedeuten würde. Ein Härtefall soll insbesondere dann in Betracht kommen, wenn der Bewerber schwerbehindert oder nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch unterhaltspflichtig ist.
- Im übrigen werden die Plätze nach Wartezeit vergeben (derzeit besteht keine).
Im Rahmen der Wartezeit wird in Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigt, wenn der Bewerber Zivil- oder Wehrdienst abgeleistet hat. Dann werden der aktuellen Wartezeit fiktiv 12 Monate dazu gerechnet.