Damit du im Examen nicht baden gehst, gibt es ein intensives Trainingsprogramm. In den letzten drei Monaten vor dem schriftlichen Examen (während der Anwaltsstation) findet der Pflichtklausurenkurs statt. Hier schreibst du 12 Klausuren aus allen Kerngebieten, die korrigiert und besprochen werden. Die Teilnahme ist Dienstpflicht.
Zusätzlich gibt es den Internet-Klausurenkurs über Moodle. Alle zwei Wochen wird mittwochs eine neue Klausur zum Download angeboten. Die Aufgaben basieren auf echten Examensfällen. Ein kleiner Wermutstropfen: Das Kammergericht selbst bietet hier keine Korrektur an, aber der Personalrat der Referendar:innen springt ein. Gegen eine Gebühr von 15 € pro Klausur kannst du deine (digitalen) Lösungen von erfahrenen Korrektoren prüfen lassen.
Für die mündliche Prüfung gibt es den Aktenvortragslehrgang im vierten Monat der Wahlstation. Hier lernst du die Technik des Kurzvortrags. Dieser Monat wird auf deine Wahlstation angerechnet. Auch hier gibt es eine Internet-Variante: Einmal im Monat wird ein Aktenvortrag nebst Lösungsskizze zum Selbststudium auf Moodle hochgeladen. Du solltest das unter Examensbedingungen üben – also nur die zugelassenen Hilfsmittel nutzen und nach spätestens einer Stunde Vorbereitung „liefern“. Da hier keine Besprechungstermine vor Ort angeboten werden können, empfiehlt das Kammergericht, sich in privaten AGs gegenseitig vorzutragen.




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