Aktuell stehen in Berlin zu jeder Einstellungskampagne ca. 144 Ausbildungsplätze zur Verfügung. In Berlin spielen für den Zeitpunkt, wann man in den Referendardienst eingestellt wird, mehrere Faktoren eine Rolle. So wird die Examensnote berücksichtigt, wie in anderen Bundesländern auch soziale Härtefälle gesondert bewertet und schließlich auch darauf geschaut, ob der Bewerber bereits das erste Staatsexamen in Berlin geschrieben hat oder nicht. Im Einzelnen werden die Plätze nach folgendem Schlüssel vergeben:
- bis zu 20 % der Plätze werden an die Bewerber vergeben, deren Ergebnis in der ersten Staatsprüfung mindestens 10 Punkte betrug
- bis zu 10 % der Plätze gehen an die Bewerber, für die eine Zurückstellung eine besondere Härte bedeuten würde.
Von den Referendarplätzen, die nach dieser Verteilungsrunde übrig geblieben sind, werden
- bis zu 80 % an die Bewerber vergeben, die auch die erste Staatsprüfung in Berlin abgelegt haben
- bis zu 20 % an sonstige Bewerber.
Besondere Härtefälle
Auch in Berlin werden grundsätzlich die Fälle, die eine „besondere Härte“ darstellen, abstrakt definiert. Danach muss eine Zurückstellung des Bewerbers ihn „infolge persönlicher oder sozialer Hinsicht unzumutbar benachteiligen“. Es wird aber darüber hinaus auf die Rechtsprechung des Berliner Verwaltungsgerichts verwiesen, wonach an die Benachteiligung besonders strenge Maßstäbe anzulegen sind. Als Fälle, die in den vergangenen Jahren akzeptiert wurden, werden auf der Internetseite des Kammergerichts genannt:
- der Bewerber ist chronisch krank und hat dadurch eine geringe Lebenserwartung
- der Bewerber hat wegen eigener Krankheit oder wegen der Pflege eines erkrankten Familienmitglieds eine wesentliche Ausbildungsverzögerung erlitten, das heißt er konnte über einen längeren Zeitraum seinem Studium nicht nachgehen
- im Prüfungsverfahren gab es Verfahrensfehler bzw. es schloss sich ein erfolgreiches Widerspruchsverfahren an, sodass der Bewerber erst viel später die mündliche Prüfung ablegen konnte
- der Bewerber ist schwerbehindert (mindestens ein Grad der Behinderung von 50 %) und hat in Berlin studiert
Wichtig ist abschließend der Hinweis, dass das Vorliegen eines Härtefalls spätestens 2 Monate vor dem begehrten Einstellungstermin dargelegt und natürlich auch nachgewiesen worden sein muss.