Du hast bestanden, bist aber mit deiner Note unzufrieden? Dann gibt es den Notenverbesserungsversuch gemäß § 32a JAO. Das geht allerdings nur, wenn du beim ersten Mal im regulären Verfahren (Erstversuch) erfolgreich warst. Den Antrag musst du spätestens zwei Monate nach der mündlichen Prüfung beim GJPA stellen. Der Verbesserungsversuch findet dann in der übernächsten Kampagne statt (wenn du im Mai mündliche hattest, schreibst du im September wieder).
Das Ganze ist leider nicht umsonst: Die Gebühr beträgt stolze 600 €. Du musst den Zahlungsnachweis direkt mitschicken. Wenn du es dir anders überlegst, gibt es Teilerstattungen: Trittst du vor den Klausuren zurück, zahlst du nur 100 €, brichst du nach den Klausuren (bis zu 15 Wochen danach) ab, werden 400 € fällig.
Das Schöne am Notenverbesserungsversuch ist das „Best-of-Prinzip“: Du entscheidest nach der Prüfung, welches Ergebnis gelten soll (§ 14 Abs. 3 JAO). Wenn du dich nicht innerhalb einer Woche nach der mündlichen Prüfung meldest, wird automatisch das bessere Ergebnis genommen. Solltest du dich verbessern, musst du dein altes Zeugnis und alle beglaubigten Kopien beim GJPA zurückgeben, bevor du das neue Dokument bekommst. Eine erneute Aufnahme in das offizielle Ausbildungsverhältnis (und damit auch Unterhaltsbeihilfe) gibt es für die Zeit der Notenverbesserung allerdings nicht.




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