In Berlin und Brandenburg ist inzwischen ein Notenverbesserungsversuch eingeführt worden. Es gelten folgende Einzelheiten:
- Der Notenverbesserungsversuch muss schriftlich beantragt werden.
- Der Antrag ist innerhalb von 2 Monaten nach dem Ablegen der mündlichen Prüfung zu beantragen.
- Die Zulassung zum Verbesserungsversuch erfolgt dann für die übernächste Prüfungskampagne bezogen auf den Monat, in dem die mündliche Prüfung für den Erstversuch stattfand, also:
-> mündliche Prüfung im Februar: Klausuren des Verbesserungsversuchs im Juni
-> mündliche Prüfung im Mai: Klausuren des Verbesserungsversuchs im September
-> mündliche Prüfung im August: Klausuren des Verbesserungsversuchs im Dezember
-> mündliche Prüfung im November: Klausuren des Verbesserungsversuchs im März
- Die Prüfungsgebühr beträgt grundsätzlich 600 Euro. Tritt man vor Beginn der Klausuren vom Verbesserungsversuch zurück, ermäßigt sich diese Gebühr auf 100 Euro. Verzichtet man auf die Fortsetzung des Verbesserungsversuch innerhalb von 15 Wochen nach der schriftlichen Prüfung bzw. besteht man den Versuch nach den Klausuren nicht, ermäßigt sich die Gebühr auf 400 Euro. Für den Fall der Versagung der Zulassung zum Verbesserungsversuch wird die Gebühr vollständig zurückerstattet.