Nach welchen Kriterien in Bayern die freien Referendarstellen vergeben werden (wie zum Beispiel Leistung, Wartezeit und Härtefälle), wird weder auf den Internetseiten des Justizministeriums noch auf den Seiten der Oberlandesgerichte näher erläutert. Nur das OLG Bamberg erläutert kurz, dass für die Vergabe von Ausbildungsplätze in erster Linie soziale Kriterien ausschlaggebend sind. Die erzielte Note in der ersten juristischen Staatsprüfung spielt keine Rolle.
Das Referendariat in Bayern
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Einstellungstermine sind in Bayern der April sowie der Oktober eines jeden Jahres. Es werden also 2 Mal im Jahr Referendare in den Vorbereitungsdienst eingestellt.
Ausgebildet werden die Referendare an den Land- und Amtsgerichten des jeweiligen OLG-Bezirks. Bereits in der Bewerbung soll man bis zu 3 dieser Gerichte nennen, an denen man in der ersten Station ausgebildet werden möchte. Die theoretische Ausbildung findet in der Regel an dem jeweiligen Landgericht statt. Folgende Landgerichtsbezirke gibt es:
OLG-Bezirk Bamberg
Landgerichte Bamberg, Bayreuth, Coburg (die theoretische Ausbildung findet am LG Bamberg statt), Hof (die theoretische Ausbildung findet am LG Bayreuth statt), Schweinfurt sowie das Landgericht Würzburg.
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OLG-Bezirk München
Landgerichte Augsburg, Deggendorf, Ingolstadt, Kempten, Landshut, Memmingen, München I, München II, Passau sowie das Landgericht Traunstein.
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OLG-Bezirk Nürnberg
Landgerichte Amberg, Ansbach, Nürnberg-Fürth, Regensburg sowie das Landgericht in Weiden in der Oberpfalz; für alle Landgerichte gilt: die Einführungslehrgänge in der Zivil- und Strafrechtsstation finden immer in Nürnberg und Regensburg statt.
Bislang konnte jedem Bewerber immer zum nächsten Einstellungstermin ein Referendarplatz angeboten werden. Wartezeiten bestehen also in Bayern nicht.
Die Bewerbung ist in Bayern über ein Online-Bewerbungsformular abzusenden, welches man über die Seiten der Oberlandesgerichte aufrufen kann. Zusätzliche Unterlagen sind dann ggf. an die Anschrift des Oberlandesgerichts zu senden, in dessen Bezirk man eingestellt werden möchte. Die Anschriften haben wir unten aufgeführt. Auf den Internetseiten der Oberlandesgerichte kann man jeweils Vordrucke downloaden (OLG Bamberg: hier; OLG München: hier; OLG Nürnberg: hier). Alle weiteren Unterlagen, die man einreichen muss, haben wir Euch im nachfolgenden Punkt aufgelistet.
Bewerbungsunterlagen
Neben dem Online-Antrag mit ergänzenden Angaben sind folgende Unterlagen der Bewerbung beizufügen per Upload in einer PDF-Datei:
- die Formulare JV 6, JV 7 sowie JV 7a
- Lebenslauf mit eingescanntem aktuellen Bewerbungsfoto
- Kopie des zum Zeitpunkt der Einstellung gültigen Personalausweises
- Kopie des Prüfungszeugnisses (bayerische Teilnehmer), kann nachgereicht werden.
- weitere Nachweise wie z.B. Eheurkunde oder Geburtsurkunde
Mit der Post oder persönlich eingereicht werden muss eine beglaubigte Kopie des Prüfungszeugnisses, falls man die Erste Juristische Prüfung außerhalb Bayerns abgelegt hat (ein Scan wird nicht akzeptiert).
Ein Behördenführungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 BZRG zur Vorlage bei dem Präsidenten des jeweiligen Oberlandesgerichts (darf am Tag der Einstellung nicht älter als 6 Monate sein und muss direkt an das Oberlandesgericht geschickt werden) muss man persönlich bei der Meldebehörde rechtzeitig beantragen.
Bewerbungen müssen spätestens Mitte Januar (für den Einstellungstermin April) bzw. Mitte Juli (für den Einstellungstermin Oktober) bei dem jeweiligen Oberlandesgericht eingegangen sein, um berücksichtigt werden zu können. Genaue Bewerbungsfristen werden jeweils in den Merkblättern genannt, die auf den Internetseiten der Oberlandesgerichte abrufbar sind und ständig aktualisiert werden.
Anschriften
Sofern man ergänzende Unterlagen einreichen muss, sind diese an das OLG zu adressieren, in dessen Bezirk der Bewerber in den Referendardienst eingestellt werden möchte. Die Anschriften lauten:
Oberlandesgericht Bamberg
Wilhelmsplatz 1
96047 Bamberg
Oberlandesgericht München
Prielmayerstraße 5
80335 München
Oberlandesgericht Nürnberg
Fürther Straße 110
90429 Nürnberg
Das weitere Verfahren
Ca. 3 Wochen vor dem jeweiligen Einstellungstermin erhält man einen schriftlichen Bescheid, an welchem Gericht man eingestellt wird. Voraussetzung dafür ist, dass man seine Bewerbungsunterlagen vollständig eingereicht hatte. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass es Sache des Bewerbers ist, auf die Vollständigkeit zu achten. Einen Hinweis von der Referendarabteilung erhält man nicht!
Die sogenannten „Mehrfachbewerber“, die sich auch bei anderen OLG um die Einstellung in den Vorbereitungsdienst beworben haben, erhalten einen Einstellungsbescheid nur dann, wenn sie bis zu einem bestimmten Termin, der in den Merkblätter vermerkt ist, schriftlich angezeigt haben, dass sie die Bewerbungen bei den anderen Oberlandesgerichten zurückgenommen haben.
Berücksichtigung von Ortswünschen
Es wird versucht, Ortswünsche der Bewerber zu berücksichtigen. Deshalb sollte man in der Bewerbung nicht nur 3 Wunschgerichte nennen, an denen man ausgebildet werden möchte. Man muss darüber hinaus auch in der Bewerbung darlegen, warum man einem bestimmten Ort zugewiesen werden möchte. Gründe können zum Beispiel familiäre Dinge sein (Heirat; Kinder; Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen) oder aber sich daraus ergeben, dass man beispielsweise an der juristischen Fakultät einer Universität tätig ist und deshalb an das Gericht in dieser Stadt zugewiesen werden möchte.
Grundsätzlich wird aber darauf hingewiesen, dass Ortswünsche immer weniger berücksichtigt werden können. Das gilt vor allem für Bewerber, die mit den Ausbildungsorten nicht eng verbunden sind (z.B. längerer Familienwohnsitz).
Das OLG Bamberg weist in ihrem Merkblatt darauf hin, dass insbesondere für Würzburg mehr Ortswünsche eingehen als es Referendarplätze gibt. Möchte man sein Referendariat dennoch an diesem Landgericht absolvieren, muss man seine Gründe ausführlich darlegen und ggf. nachweisen.
99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat
Das Buch unterstützt Dich bei der Planung! Eingegangen wird neben der Wahl des richtigen Referendarorts auch auf die sinnvolle Auswahl der einzelnen Stationen sowie auf das Thema "Zeitmanagement".
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In Bayern werden die Referendare bereits seit dem Jahr 2000 in einem „öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis“ im Vorbereitungsdienst ausgebildet.
Die Unterhaltsbeihilfe beträgt derzeit 1.502,08 € brutto im Monat. Zusätzlich zu diesem Grundbetrag werden vermögenswirksame Leistungen sowie bei Vorliegen der Voraussetzungen gegebenenfalls ein Familienzuschlag gezahlt.
Das Referendariat läuft in Bayern folgendermaßen ab:
1.-5. Monat: Zivilrechtsstation
Einführungslehrgang (ca. 2 Wochen); danach Arbeitsgemeinschaft und sonst Zuweisung und Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen
6.-8. Monat: Strafrechtsstation
Einführungslehrgang; danach AG und idR Zuweisung und Ausbildung bei einem Staatsanwalt, evtl. aber auch bei einem Strafrichter
9.-12. Monat: Verwaltungsstation
Einführungslehrgang; dann AG sowie Ausbildung bei einer Kommunalverwaltung (Stadt, Kreis); möglich ist es auch, bis zu 2 Monate beim Verwaltungsgericht zu verbringen. Außerdem ist eine Zuweisung an die Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer (DHV) möglich
13. – 21. Monat: Anwaltsstation
Einführungslehrgang; danach AG und Ausbildung bei einem Anwalt, den man sich selbst sucht; möglich ist auch eine Station bis zu 3 Monate in der Rechtsabteilung eines Unternehmens, einem Verband oder einem Notar. Auch in dieser Station kann man sich der DHV zuweisen lassen
am Ende des 20. Monats und im 21. Monat: schriftliches Examen
11 Klausuren; ausführliche Informationen dazu gibt es weiter unten
22.-24. Monat: Pflichtwahlpraktikum
in einem der folgenden Bereiche: Justiz, Verwaltung, Anwaltschaft, Wirtschaft, Arbeit- und Sozialrecht, Internationales Recht und Europarecht, Steuerrecht. Bei Wahl des Bereichs 2 („Verwaltung“) kann man sich der DHV Speyer zuweisen lassen
im 25. oder 26. Monat: mündliche Prüfung
Arbeitsgemeinschaften
Eine Besonderheit in Bayern besteht darin, dass die Arbeitsgemeinschaften nicht mit der jeweiligen Station enden, sondern oft parallel zu den vorherigen Stationen oder nach Abschluss der Station noch weiterlaufen. Es müssen die folgenden begleitenden Arbeitsgemeinschaften besucht werden:
- AG 1 (Justiz) 1.- 12. Ausbildungsmonat
- AG 2 (Verwaltung) 9. – 15. Ausbildungsmonat
- AG 3A (Anwalt-Justiz-Vertiefung) 13. – 20. Ausbildungsmonat
- AG 3B (Anwalt-Verwaltung-Vertiefung) 16. – 20. Ausbildungsmonat
- AG 4 (Pflichtwahlpraktikum) nach Abschluss des schriftlichen Teils der Prüfung bis zum voraussichtlichen Beginn der mündlichen Prüfung für jedes Berufsfeld; bei Berufsfeld 3 (Anwaltschaft) findet ein 12-tägiger Blockunterricht statt.
Fortbildungsangebote
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz bietet seinen Rechtsreferendaren in Zusammenarbeit mit den bayerischen Rechtsanwaltskammern, den Industrie- und Handelskammern und den Juristischen Fakultäten über die juristische Pflichtausbildung hinaus ein breites Spektrum an freiwilligen Zusatzveranstaltungen in Bereichen an, die für die spätere berufliche Praxis besonders wichtig sind. Hierzu zählen u.a. PC- und Internet-Kurse, die Seminarreihe „Moderne Betriebswirtschaft“, Buchführungs- und Bilanzkunde-Kurse sowie Workshops zum Verhandlungsmanagement und Mediation.
Im schriftlichen Examen in Bayern schreibt man 9 Klausuren (4 x Zivilrecht (davon eine aus dem Arbeitsrecht), 2 x Strafrecht sowie 3 x Öffentlichen Recht (davon eine aus dem Steuerrecht)). Inhaltlich sind in der Regel Urteile oder andere gerichtliche Entscheidungen anzufertigen oder aber aus anwaltlicher Sicht Sachverhalte zu begutachten und den Mandanten daraufhin zu beraten.
Im schriftlichen Examen zugelassen sind unter anderem folgende 7 Kommentare: Grüneberg, Thomas/Putzo, Fischer, Meyer-Goßner/Schmitt, Kopp/Schenke, Kopp/Ramsauer sowie Hopt. Da man auf jeden Fall die neueste Auflage der Kommentare im Examen zur Verfügung haben sollte und die Bücher sehr teuer sind, vermieten wir diese Kommentare an Rechtsreferendare. Unser Angebot für Referendare aus Bayern findest Du hier…
Im 5. oder 6. Monat nach den Klausuren kommt dann die abschließende mündliche Prüfung. Die Prüfung findet in der Regel in München oder Nürnberg statt.
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Im Buch sind auch viele hilfreiche Tipps & Hinweise für eine optimale Vorbereitung auf das 2. Staatsexamen enthalten. So erreichst Du das bestmögliche Examensergebnis!
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Für Juristen, die sich überlegen, in welchem Bundesland sie das Referendariat ableisten wollen, ist es sicherlich auch wichtig, einen Blick auf die Examensstatistiken zu werfen, insbesondere wie hoch die Durchfallquote und der Anteil an Prädikatsexamina ist. Für Bayern ergibt sich folgendes Bild:
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Auch in Bayern ist es möglich, das 2. Examen zur Notenverbesserung einmal zu wiederholen. Nach bestandenem Examen muss der Notenverbesserungsversuch im nächsten oder übernächsten Prüfungstermin stattfinden. Der Antrag ist vier Monate vor Beginn des Prüfungstermins zu stellen. Bayern ist das einzige Bundesland, in dem der Verbesserungsversuch kostenlos ist!