Es ist ein klassisches Problem vieler Referendare: Nach der mündlichen Prüfung meldet man sich bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend / arbeitslos. Die Agentur geht – aus oftmals überhaupt nicht benannten Gründen – davon aus, dass die Meldung zu spät erfolgte und verhängt als erste Maßnahme eine Sperrfrist.
Wir haben aus erster Hand nun einen Erfahrungsbericht eines Referendars erhalten, der sich erfolgreich gegen die verhängte Sperrfrist gewehrt hat (vielen Dank hierfür!). »»»






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Zwar hat man in der Regel bereits in der Strafrechtsstation als Referendar seinen „ersten großen Auftritt“ vor Gericht und vertritt dort die Staatsanwaltschaft. Diese Sitzungsvertretung entgeht einem lediglich dann, wenn bei der Staatsanwaltschaft nicht genügend Staatsanwälte als Ausbilder zur Verfügung stehen und man daher innerhalb der strafrechtlichen Stationsausbildung einem Strafrichter zugewiesen wird.

In der Legal Tribune Online ist ein interessantes Interview mit einem Referendar erschienen, der derzeit im Rahmen seines Vorbereitungsdienstes beim Bundesverfassungsgericht arbeitet.

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