Gerade wenn man das erste Mal als Sitzungsvertreter eingeteilt ist, ist man sicherlich nervöser als sonst und beim Plädoyer schlägt der Puls höher. Das sind die „besten Voraussetzungen“ dafür, dass man beim Plädieren Punkte vergisst, auf die man eigentlich eingehen wollte. Dramatisch ist das sicherlich nicht, selbst die Angeklagten, die deutlich mehr Erfahrungen vor Gericht haben, merken davon nichts! 🙂 Im Netz haben wir aber eine hilfreiche Vorlage gefunden, mit der man eigentlich nichts vergessen kann. »»»
Wer sich für eine Auslandsstation in Südafrika interessiert, dem seien die Seiten der Deutsch-Südafrikanischen Juristenvereinigung ans Herz gelegt: Hier finden sich aktuelle Aufstellungen über Ausbildungsstellen, Erfahrungsberichte und Infos als Linksammlung, die man für diesen Aufenthalt benötigt. Angefangen mit Einreisebestimmungen über Reiseführer bis hin zu einem Verzeichnis von Backpacker-Hotels in Südafrika bleiben kaum Fragen offen. »»»
In den RefNews hatten wir bereits einmal berichtet, was unsere AG-Leiter „verdienen“. Denn auf der Seite des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern ist ein Dokument abrufbar, das über die Honorare Auskunft gibt: Richter / Staatsanwälte / Rechtsanwälte erhalten danach als Leiter einer Arbeitsgemeinschaft ein Honorar von 25 Euro pro Unterrichtsstunde (45 Min).
Die Honorare scheinen sich aber von Bundesland zu Bundesland deutlich (!) zu unterscheiden. Auf der Seite der Rechtsanwaltskammer Berlin ist ein Interview mit RAin Johanna Eyser, der neuen Beauftragten der RAK Berlin für die Juristenausbildung, abrufbar. Und Frau Eyser antwortete auf die Frage, wie hoch die Vergütung in der Referendarausbildung ist, folgendermaßen: »»»

Hier im RefBlog hatten wir euch schon mal die Vorschriften der Länder zum sogenannten „Gnadenversuch“ vorgestellt. Das Problem an diesen Regelungen ist, dass sie alle generalklauselartig formuliert sind und auf das Vorliegen eines „Härtefalls“ abstellen. Das OVG Rheinland-Pfalz musste sich – im Zusammenhang mit dem 3. Versuch im ersten juristischen Staatsexamen – mit der Frage beschäftigen, ob Prüfungsangst ein solcher Härtefall sein kann. »»»
Schon nach ca. einem Monat Referendariat geht´s los: Klausuren werden geschrieben, man wird vom Einzelausbilder bewertet und man erhält Bewertungen für mündliche Leistungen wie das Halten von Aktenvorträgen.
All das soll uns natürlich auf das 2. Staatsexamen und die Berufswelt vorbereiten, die Noten sollte man aber trotzdem nicht unterschätzen: »»»
Es an der Zeit, sich mal mit den Namensgebern des wichtigen ZPO-Kommentars zu beschäftigen.
Zugegeben … ich musste zunächst nach den Vornamen suchen! Geläufig sind sie nicht jedem, denn man wirft schließlich nur mit dem Verbund beider Namen – dem Thomas/Putzo – um sich, wenn man von Ihrem bekanntesten Werk spricht. »»»
Im Netz findet man auf der Seite ag-zivilrecht.de einen interessanten Podcast. Zielgruppe des Podcasts sind Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die sich in der Zivilrechtsstation befinden oder den Podcast zur Wiederholung und Examensvorbereitung nutzen möchten. In den vielen abrufbaren Folgen werden zahlreiche zivilrechtliche Themen ausführlich behandelt.
Der Autor heißt Christian Konert. Er ist Richter am Amtsgericht Aschersleben und nebenamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare für die Einführungs-AG und den Ergänzungsvorbereitungsdienst. »»»
Hier ein Artikel, wer eigentlich Ferdinand O. Kopp war.
Es gibt Namen, denen kann man sich als Jurist einfach nicht entziehen. Hierzu gehört natürlich Otto Palandt, über ihn könnt Ihr Euch hier schlau machen. Aber auch das Verwaltungsrecht hat eine Persönlichkeit zu bieten, die im RefBlog nicht unerwähnt bleiben soll: Ferdinand Otto Kopp. »»»
„Das Mitführen eines Pfuschzettels während der Vorbereitungszeit für den Aktenvortrag kann damit sanktioniert werden, dass der Aktenvortrag für ungenügend (0 Punkte) erklärt wird“ – so die nicht überraschenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts Köln.
Es stellt sich schon die Frage, ob es sich lohnt, sich für den Aktenvortrag einen Spickzettel zu schreiben. Zudem durchaus interessant, wie der Kandidat erwischt wurde: »»»
Nach dem 1. Staatsexamen ist man zwar kein Student im eigentlichen Sinne – einen Studentenausweis besitzt man nicht mehr und kommt so nicht in den Genuss verschiedener Vergünstigungen an die man sich im Laufe der Jahre so gewöhnt hat.
Es gibt aber doch eine Möglichkeit, die Vorzüge weiter zu genießen: Den Internationalen Studentenausweis! »»»