Der Startschuss für deine Bewerbung kann frühestens 18 Monate vor deinem gewünschten Einstellungstermin fallen. Du kannst dich mittlerweile fast überall online bewerben, was den Prozess deutlich beschleunigt, aber eine Authentifizierung über die Bund ID voraussetzt. Aber auch eine postalische Bewerbung bleibt möglich.
Hier ist die Checkliste der Unterlagen, die du parat haben musst (entweder digital als PDF oder analog im Original/beglaubigter Kopie):
- Antragsformular: Das offizielle „Gesuch um Aufnahme“.
- Lebenslauf: Tabellarisch und eigenhändig unterschrieben.
- Examenszeugnis: Eine beglaubigte Kopie deines ersten Staatsexamens (Gesamtzeugnis). Wenn das Original noch nicht da ist, reicht vorerst eine vorläufige Bescheinigung des Prüfungsamtes.
- Personenstandsurkunden: Deine Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Stammbuch. Wenn du verheiratet bist oder Kinder hast, brauchst du auch die Heiratsurkunde bzw. die Geburtsurkunden der Kids (oft zweifach für das LBV wegen der Zuschläge).
- Passbilder: Meistens zwei oder drei Stück.
- Führungszeugnis: Und zwar die Belegart „O“ zur Vorlage bei einer Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG). Achte darauf, dass es bei Einstellung nicht älter als ein Jahr sein darf.
- Loyalitätserklärung: Ein Formular, in dem du deine Verfassungstreue bestätigst.
- Ggf. weitere Nachweise: Wehrdienstbescheinigung, Einverständniserklärung des Dienstherrn (falls du schon Beamter bist) oder Nachweise für einen Härtefall.
Achtung bei den Fristen: Deine Unterlagen müssen spätestens zwei bis drei Monate vor dem Einstellungstermin vollständig vorliegen, damit du im regulären Verfahren ein Angebot bekommst. In Köln gilt sogar eine Frist bis zum Ende des vierten Monats vorher, wenn du deinen Wunschtermin nochmal verschieben willst. Das OLG schickt dir dann etwa sechs bis acht Wochen vor dem Start ein konkretes Angebot per E-Mail zu, das du innerhalb einer kurzen Frist annehmen musst.
Anschriften
Bei postalischen Bewerbungen ist die Bewerbung an das OLG zu adressieren, in dessen Bezirk der Bewerber in den Referendardienst eingestellt werden möchte. Möglich ist es natürlich auch, sich bei allen drei Oberlandesgerichten zu bewerben. Dies ist dann aber – genauso wie bei einem gleichzeitigen Gesuch in einem anderen Bundesland – in den Anträgen anzugeben. Die Anschriften lauten:
An den Präsidenten des
Oberlandesgerichts Düsseldorf
Cecilienallee 3
40474 Düsseldorf
An die Präsidentin des
Oberlandesgerichts Hamm
Dezernat 5
Heßlerstraße 53
59065 Hamm
An den Präsidenten des
Oberlandesgerichts Köln
Referendarabteilung
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
Das weitere Verfahren
Nach Eingang der vollständigen Bewerbung erhält man eine unverbindliche Mitteilung darüber, wann man voraussichtlich in den Referendardienst eingestellt wird. Dies hängt mit den oben genannten Wartezeiten zusammen. Die tatsächliche Dauer bis zur Einstellung kann jedoch variieren und der Termin kann sich in Einzelfällen nach hinten verschieben oder selten aber auch nach vorne ziehen, worauf man sich gedanklich zumindest einstellen sollte. Denn zum Teil lehnen andere Bewerber einen ihnen angebotenen Referendarplatz ab, ziehen ihre Bewerbung komplett zurück oder aber es gehen nach der eigenen Bewerbung weitere Bewerbungen ein, die aufgrund eines Härtefalls vorrangig berücksichtigt werden.
Etwa 6 Wochen vor dem für den Bewerber vorgesehenen Einstellungstermin erhält man dann von der Referendarabteilung ein konkretes Angebot auf einen Referendarplatz. Gleichzeitig wird eine Frist gesetzt, bis wann man sich für oder gegen diesen Referendarplatz entschieden haben muss, da der Platz sonst anderweitig vergeben wird.
Nimmt man dieses Angebot an, so tritt man zu dem genannten Zeitpunkt in den Referendardienst ein. Lehnt man es dagegen ab oder reagiert verspätet, dann wird man in den OLG-Bezirken Düsseldorf und Köln in der Warteliste, die sich grundsätzlich nach dem Datum des Eingangs der Bewerbung richtet, mit dem Datum der Ablehnung geführt. Praktisch bedeutet dies eine Sperrzeit, die der Wartezeit in dem jeweiligen OLG-Bezirk entspricht.
Das OLG Hamm verfährt bei einer Ablehnung oder verspäteten Annahme des angebotenen Referendarplatzes anders: Dort wird man komplett von der Warteliste gestrichen. Grundsätzlich muss man sich demnach mit allen Unterlagen neu bewerben. Nur wenn man gleichzeitig mit Ablehnung des angebotenen Referendarplatzes erklärt, dass die Bewerbung aufrecht erhalten werden soll, erfolgt unter Verlust des Rangplatzes eine erneute Eingliederung in das Zuteilungsverfahren. In der Warteliste werdet ihr dann nicht mehr mit dem Datum des damaligen Bewerbungseingangs geführt, sondern nunmehr mit dem Datum des Eingangs der Ablehnung – entsprechend rutscht ihr auf der Warteliste nach unten. In diesem Fall wirdeuch frühestens nach Ablauf einer weiteren Wartefrist von 3 Monaten ein neues Ausbildungsplatzangebot unterbreitet.