Nordrhein-Westfalen ist eines der wenigen Bundesländer, das keine der freien Referendarstellen nach Leistung vergibt. Entscheidend für den Zeitpunkt der Einstellung in den Referendardienst ist – abgesehen von Härtefällen – allein der Eingang des Antrags bei dem jeweiligen OLG. Die Examensnote spielt also genauso wenig eine Rolle wie der Umstand, ob man ein „Landeskind“ ist oder nicht.
Das Referendariat in Nordrhein-Westfalen

99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat
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NRW ist das einzige Bundesland in Deutschland, das monatlich Referendare einstellt. Es besteht die Möglichkeit, die Aufnahme zum nächstmöglichen oder auch zu einem bestimmten Termin zu beantragen. Mit der Angabe eines bestimmten Termins wird dann zugleich ausgeschlossen, dass ein Ausbildungsplatz zu einem früheren Zeitpunkt angeboten wird. Da für die Einstellung das jeweilige Oberlandesgericht zuständig ist, in dessen Bezirk der Bewerber sein Referendariat ableisten möchte, wird hinsichtlich der Einstellungstermine und der Einstellungsorte im Folgenden nach den drei OLG-Bezirken differenziert:
OLG Düsseldorf
Ausbildungsgerichte sind die Landgerichte Düsseldorf, Duisburg, Kleve, Krefeld, Gladbach und Wuppertal.
- LG Düsseldorf
- LG Duisburg
- LG Kleve
- LG Krefeld
- LG Gladbach
- LG Wuppertal
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Das OLG Düsseldorf veröffentlicht auf seiner Internetseite regelmäßig eine Übersicht, in welchem Monat des Jahres bei welchem Landgericht Referendare eingestellt werden.
OLG Hamm
Der OLG-Bezirk Hamm ist der größte OLG-Bezirk in Deutschland. Dementsprechend viele Referendare werden hier pro Jahr eingestellt und ausgebildet. Die Ausbildung im OLG-Bezirk Hamm findet an den Landgerichten Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund, Essen, Hagen, Münster, Paderborn und Siegen statt.
- LG Arnsberg
- LG Bielefeld
- LG Bochum
- LG Detmold
- LG Dortmund
- LG Essen
- LG Hagen
- LG Münster
- LG Paderborn
- LG Siegen
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Auch das OLG Hamm veröffentlicht auf der Internetseite eine Übersicht, in welchem Monat voraussichtlich in welchen Landgerichtsbezirken Referendare eingestellt werden.
OLG Köln
Stammdienststellen sind die Landgerichte Aachen, Bonn und Köln.
- LG Aachen
- LG Bonn
- LG Köln
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Im OLG-Bezirk Köln ist es regelmäßig so, dass in Köln monatlich eine Arbeitsgemeinschaft eingerichtet wird sowie bei den Landgerichten Bonn und Aachen monatlich im Wechsel, und zwar:
Aachen: Januar, März, Mai, Juli, September, November
Bonn: Februar, April, Juni, August, Oktober, Dezember
Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen hat 2024 gemeinsam mit dem Landesjustizprüfungsamt auf Grund enger finanzieller Rahmenbedingungen die Anzahl der Referendareinstellungen reduziert und weitere Maßnahmen zur Erreichung der haushaltsrechtlichen Zielvorgaben getroffen. So werden ab dem 01.07.2024 die landesweiten Referendareinstellungen auf nur noch 100 Referendare begrenzt, was zu einer erheblichen Verlängerung der Wartezeiten geführt hat:
Die Wartezeit beträgt im OLG-Bezirk Düsseldorf zurzeit ca. 15 Monate ab Antragstellung. Dies muss der Bewerber auf jeden Fall berücksichtigen, wenn er in einem Landgerichtsbezirk eingestellt werden möchte, bei dem gerade nicht so oft im Jahr Einstellungen erfolgen. Die aktuelle Wartezeit sowie möglicherweise zu vergebene Restplätze, die von anderen Bewerbern nicht angenommen wurden und auf die sich Referendare dann kurzfristig telefonisch melden können, können auch auf der Internetseite des OLG eingesehen werden.
Im Bezirk des OLG Hamm beträgt die Wartezeit derzeit ca. 9 Monate. Die jeweils aktuelle Wartezeit wird regelmäßig auf der Internetseite des OLG Hamm bekannt gegeben. Auch auf dieser Seite werden Restplätze angeboten, die von anderen Bewerbern abgelehnt wurden. Oftmals sind Restplätze für die Städte Arnsberg, Detmold und Siegen zu haben. Begehrte Städte wie Münster kann man über das „Restplätze-Verfahren“ jedoch in der Regel nicht mehr bekommen.
Die Wartezeit im OLG-Bezirk Köln beträgt zurzeit ca. 18 Monate. Auf der Seite des OLG Köln gibt es auch die Rubrik „Restplätze“, auf die sich jeder, der bereits seine Bewerbungsunterlagen vollständig eingereicht hat, ggf. telefonisch bewerben kann. Oftmals gibt es kurzfristig Plätze für das LG Aachen.
Wie bereits oben erwähnt, sind zwar in NRW für die Bearbeitung der Bewerbungen und die Einstellung der Referendare die Oberlandesgerichte zuständig. Das Bewerbungsverfahren als solches ist dagegen bei allen drei OLGs identisch. Dementsprechend stellen wir Euch im Folgenden das Bewerbungsverfahren allgemein vor. Soweit bei einem OLG Besonderheiten bestehen – wie z.B. bzgl. der Einstellungsvoraussetzungen beim OLG-Bezirk Köln – gehen wir darauf explizit ein.
Bewerben kann man sich in Köln und Düsseldorf frühestens 18 Monate vor dem gewünschten Einstellungstermin. In Hamm ist eine Bewerbung frühestens 1 Jahr vorher möglich. Eine Bewerbung ist zum nächstmöglichen Termin oder zu einem bestimmten Termin möglich. Zu beachten ist, dass euch ein Ausbildungsplatzangebot in allen drei OLG-Bezirken jedoch nur unterbreitet werden kann, wenn sämtliche Einstellungsunterlagen – das Führungszeugnis eingeschlossen – zwei Monate vor dem jeweiligen Einstellungstermin vorliegen (für den OLG-Bezirk Köln gilt, dass das Führungszeugnis und das 1. Examenszeugnis noch bis zum Ende des dritten Monats vor dem Einstellungstermin nachgereicht werden können). Andernfalls kann die Bewerbung erst in einem eventuellen Nachrückverfahren oder zum nächsten Einstellungstermin berücksichtigt werden.
Bewerbungsunterlagen
Jedes OLG stellt auf seinen Internetseiten Vordrucke zur Verfügung, die auszufüllen sind. Als Bewerbungsunterlagen sind für die Bewerbung im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm neben dem Formular zur Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst noch folgende Unterlagen einzureichen:
- eine öffentlich oder amtlich beglaubigte Abschrift bzw. Ablichtung des Zeugnisses über das Bestehen des 1. juristischen Examens (falls das Zeugnis nicht zeitnah erteilt werden kann, reicht zunächst eine Bescheinigung des zuständigen Justizprüfungsamtes in öffentlich beglaubigter Ablichtung aus)
- einen unterschriebenen tabellarischen Lebenslauf
- eine beglaubigte Ablichtung der Geburts- / Abstammungsurkunde sowie ggf. weitere Personenstandsurkunden
- Passbilder (OLG Düsseldorf: zwei Passbilder, OLG Hamm: drei Passbilder, OLG Köln: vier Passbilder)
- eine Erklärung zu Vorstrafen (und Schulden: OLG Köln/OLG Düsseldorf) gemäß Vordruck
- eine Erklärung zur Staatsangehörigkeit (OLG Düsseldorf) gemäß Vordruck
- eine Erklärung zum Gesundheitszustandgemäß Vordruck
- sofern ein Beamtenverhältnis bereits besteht, eine Einverständniserklärung des Dienstherrn mit der beabsichtigten Ausbildung oder einen Nachweis der Entlassung
- ggf. eine Wehrdienst- oder Zivildienstbescheinigung
- schließlich ist zu einem späteren Zeitpunkt ein Führungszeugnis (Belegart „O“) neueren Datums (nicht früher als 3 Monate vor Abgabe der Bewerbung ausgestellt und zum Zeitpunkt der Einstellung nicht älter als ein Jahr) nachzureichen.
Zusätzlich kann der Bewerber in seiner Bewerbung angeben, zu welchem Termin er eingestellt werden möchte, und Ortswünsche nennen.
Besonderheit beim OLG Köln
Eine Besonderheit hinsichtlich der Voraussetzungen, die ein Bewerber erfüllen muss, gibt es beim OLG Köln, was sich auch auf die einzureichenden Bewerbungsunterlagen auswirkt. Aufgrund der vielen Bewerbungen in diesem OLG-Bezirk reichen die Kapazitäten derzeit nicht aus, um alle Bewerber zeitnah aufnehmen zu können. Der Bewerber muss – neben den oben genannten Unterlagen – zusätzlich darlegen, dass er „durch längeren Wohnsitz oder sonstige engere Beziehung dauerhaft mit dem OLG-Bezirk Köln verbunden ist“. Eine derartige engere Beziehung ergibt sich dann, wenn der Bewerber alternativ
- mit seinem Ehegatten (Verlobung reicht nicht aus) im Bezirk seinen Wohnsitz begründet hat
- in dem Bezirk aufgewachsen ist
- der Bewerber seit mindestens 2 Jahren im Bezirk seinen Wohnsitz hat und dies durch Vorlage einer aktuellen Meldebescheinigung nachweisen kann
- bereits drei Monate vor Eintritt in den Referendardienst an der juristischen Fakultät der Unis Bonn oder Köln tätig ist und diesen Job auch während des Referendariats fortsetzen möchte.
Andere Gründe, wie z.B. eine Promotion, berufliche Perspektiven, sonstige private Beziehungen (Freunde/Verwandte, die im Bezirk leben) sind grundsätzlich nicht ausreichend, können jedoch im Einzelfall dazu führen, um im Landgerichtsbezirk Aachen eingestellt zu werden. Dies gilt auch für Restplätze, die über das Internet vergeben werden. Wichtig ist, dass der Bewerber diese Umstände in seinem Bewerbungsgesuch darlegt und durch Nachweise belegen kann (ein Nachweis ist jedoch entbehrlich, wenn man im Bezirk aufgewachsen ist). Es lohnt sich zudem auf jeden Fall, ggf. beim OLG Köln anzurufen und seine persönlichen Gründe zu nennen.
Anschriften
Die Bewerbung ist an das OLG zu adressieren, in dessen Bezirk der Bewerber in den Referendardienst eingestellt werden möchte. Möglich ist es natürlich auch, sich bei allen drei Oberlandesgerichten zu bewerben. Dies ist dann aber – genauso wie bei einem gleichzeitigen Gesuch in einem anderen Bundesland – in den Anträgen anzugeben. Die Anschriften lauten:
An den Präsidenten des
Oberlandesgerichts Düsseldorf
Cecilienallee 3
40474 Düsseldorf
An die Präsidentin des
Oberlandesgerichts Hamm
Dezernat 5
Heßlerstraße 53
59065 Hamm
An den Präsidenten des
Oberlandesgerichts Köln
Referendarabteilung
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
Das weitere Verfahren
Nach Eingang der vollständigen Bewerbung erhält man eine unverbindliche Mitteilung darüber, wann man voraussichtlich in den Referendardienst eingestellt wird. Dies hängt mit den oben genannten Wartezeiten zusammen. Die tatsächliche Dauer bis zur Einstellung kann jedoch variieren und der Termin kann sich in Einzelfällen nach hinten verschieben oder selten aber auch nach vorne ziehen, worauf man sich gedanklich zumindest einstellen sollte. Denn zum Teil lehnen andere Bewerber einen ihnen angebotenen Referendarplatz ab, ziehen ihre Bewerbung komplett zurück oder aber es gehen nach der eigenen Bewerbung weitere Bewerbungen ein, die aufgrund eines Härtefalls vorrangig berücksichtigt werden.
Etwa 6 Wochen vor dem für den Bewerber vorgesehenen Einstellungstermin erhält man dann von der Referendarabteilung ein konkretes Angebot auf einen Referendarplatz. Gleichzeitig wird eine Frist gesetzt, bis wann man sich für oder gegen diesen Referendarplatz entschieden haben muss, da der Platz sonst anderweitig vergeben wird.
Nimmt man dieses Angebot an, so tritt man zu dem genannten Zeitpunkt in den Referendardienst ein. Lehnt man es dagegen ab oder reagiert verspätet, dann wird man in den OLG-Bezirken Düsseldorf und Köln in der Warteliste, die sich grundsätzlich nach dem Datum des Eingangs der Bewerbung richtet, mit dem Datum der Ablehnung geführt. Praktisch bedeutet dies eine Sperrzeit, die der Wartezeit in dem jeweiligen OLG-Bezirk entspricht.
Das OLG Hamm verfährt bei einer Ablehnung oder verspäteten Annahme des angebotenen Referendarplatzes anders: Dort wird man komplett von der Warteliste gestrichen. Grundsätzlich muss man sich demnach mit allen Unterlagen neu bewerben. Nur wenn man gleichzeitig mit Ablehnung des angebotenen Referendarplatzes erklärt, dass die Bewerbung aufrecht erhalten werden soll, erfolgt unter Verlust des Rangplatzes eine erneute Eingliederung in das Zuteilungsverfahren. In der Warteliste werdet ihr dann nicht mehr mit dem Datum des damaligen Bewerbungseingangs geführt, sondern nunmehr mit dem Datum des Eingangs der Ablehnung – entsprechend rutscht ihr auf der Warteliste nach unten. In diesem Fall wirdeuch frühestens nach Ablauf einer weiteren Wartefrist von 3 Monaten ein neues Ausbildungsplatzangebot unterbreitet.
Berücksichtigung von Ortswünschen
Aussagen darüber, ob bzw. unter welchen Umständen ein Ortswunsch berücksichtigt wird, kann man nicht generell treffen. Dies hängt davon ab, wie viele Wünsche für einen bestimmten Ort von allen Bewerbern abgegeben wurden bzw. welche Gründe man selbst und die anderen für einen bestimmten Ort genannt hat. Wie bereits oben erwähnt gibt es aber erfahrungsgemäß Gerichte, die sehr beliebt sind (wie z.B. Münster als Uni-Stadt mit juristischer Fakultät), wo einem Ortswunsch nur bei gewichtigen Gründen entsprochen werden kann, und Gerichte, für die regelmäßig Restplätze angeboten werden, wo also ein Ortswunsch in der Regel Erfolg haben wird.

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Das Buch unterstützt Dich bei der Planung! Eingegangen wird neben der Wahl des richtigen Referendarorts auch auf die sinnvolle Auswahl der einzelnen Stationen sowie auf das Thema "Zeitmanagement".
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In Nordrhein-Westfalen wird man schon seit längerem nicht mehr als Beamter auf Widerruf angestellt, sondern zwischen dem Land und dem Referendar besteht ein „öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis“.
Die Unterhaltsbeihilfe beträgt 1.475,17 € brutto. Zusätzlich zum Grundgehalt wird auch ein Familienzuschlag gezahlt. Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhält man dagegen in NRW nicht.
Das Referendariat ist in NRW folgendermaßen aufgebaut:
1.-5. Monat: Zivilrechtsstation
wobei in den ersten 4 Wochen ein Einführungslehrgang stattfindet (4 Tage die Woche, je nach Landgericht); danach 1 x wöchentlich Arbeitsgemeinschaft und sonst Zuweisung und Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen; bis zu zwei Monate sind auch an einem Arbeitsgericht möglich
6.-8. Monat: Strafrechtsstation
wiederum 2 Wochen Einführungslehrgang; danach 1 x wöchentlich AG und idR Zuweisung und Ausbildung bei einem Staatsanwalt, evtl. aber auch bei einem Strafrichter
9.-11. Monat: Verwaltungsstation
1 x wöchentlich AG bei der Bezirksregierung; Ausbildung bei einer Kommunalverwaltung (Stadt, Kreis, Bezirksregierung); möglich ist aber auch ein Auslandsaufenthalt bei einer Botschaft, die Ausbildung bei einer Handels- oder Handwerkskammer, Studium in Speyer (siehe dazu auch unten 2.), etc.; bis zu zwei Monate ist innerhalb der Verwaltungsstation die Ausbildung an einem Verwaltungs-, Sozial- oder Finanzgericht möglich
12. – 20. Monat: Anwaltsstation
Einführungslehrgang durch die zuständige RA-Kammer; danach 1 x wöchentlich Fortgeschrittenen-AG (alle drei Rechtsgebiete) und Ausbildung bei einem Anwalt, den man sich selbst sucht; möglich ist auch eine Station bis zu 3 Monate in der Rechtsabteilung eines Unternehmens
im 21. Monat: schriftliches Examen
8 Klausuren; ausführliche Informationen dazu gibt es weiter unten
22.-24. Monat: Wahlstation
Ausbildungsstelle kann sehr frei gewählt werden, Hauptsache die Ausbildung hat annähernd mit was Juristischem zu tun; in dieser Station sind vor allem Auslandsaufenthalte möglich
ca. im 4. Monat nach den Klausuren: mündliche Prüfung
unabhängig von der Stammdienststelle stets beim LJPA in Düsseldorf
Grundsätzlich ist ab der 3. Station auch ein Tausch der Stationen möglich. Unserer Erfahrung nach wird das allerdings von den wenigsten Referendaren gemacht, da sich gerade die Anwaltsstation vor dem Examen dazu eignet zu „tauchen“, das heißt nicht mehr in der Praxis bei einem Anwalt zu arbeiten und sich in dieser Zeit ausschließlich auf das Examen vorzubereiten.
Im schriftlichen Examen in NRW schreibt man 8 Klausuren (4 Zivilrechts-, 2 Strafrechts- und 2 Ö-Rechts-Klausuren). Geschrieben werden die Klausuren innerhalb von 2 Wochen am Anfang des 21. Ausbildungsmonats. Inhaltlich sind im Zivilrecht 2 Urteilsklausuren und 2 Klausuren aus anwaltlicher Sicht anzufertigen. Im Strafrecht wird in einer Klausur die Anfertigung der staatsanwaltschaftlichen Abschlussverfügung erwartet. In der zweiten Strafrechtsklausur ist die Aufgabenstellung offener gehalten und es kommt neben dem Anfertigen eines erstinstanzlichen Urteils auch ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht. Im Öffentlichen Recht ist in der Regel 1 Urteilsklausur zu fertigen. In der zweiten Klausur wird eine rechtsberatende oder eine verwaltungsfachliche Klausur gestellt.
Im schriftlichen Examen zugelassen sind 7 Kommentare (Grüneberg, Thomas/Putzo, Fischer, Meyer-Goßner, Kopp/Schenke, Kopp/Ramsauer sowie Hopt). Da man auf jeden Fall die neueste Auflage der Kommentare im Examen zur Verfügung haben sollte und die Bücher sehr teuer sind (über 500 €), vermieten wir diese Kommentare an Rechtsreferendare. Unser Angebot für Referendare aus Nordrhein-Westfalen findest Du hier…
Im 4. Monat nach den Klausuren kommt dann die abschließende mündliche Prüfung. Die Prüfung findet – unabhängig von der Stammdienststelle – immer beim Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf statt. Inhaltlich besteht die mündliche Prüfung aus einem Aktenvortrag, auf dem man sich am Tag selbst in einem separaten Raum vorbereitet, und einem Prüfungsgespräch.

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Im Buch sind auch viele hilfreiche Tipps & Hinweise für eine optimale Vorbereitung auf das 2. Staatsexamen enthalten. So erreichst Du das bestmögliche Examensergebnis!
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Für Juristen, die sich überlegen, in welchem Bundesland sie das Referendariat ableisten wollen, ist es sicherlich auch wichtig, einen Blick auf die Examensstatistiken zu werfen:
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Seit 2007 gibt es für Referendare auch die Möglichkeit, einen Notenverbesserungsversuch zu machen. Wer diese Möglichkeit in Anspruch nehmen möchte hat Folgendes zu beachten:
- Innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Bestehen des Erstversuchs muss man einen Antrag auf Zulassung zum Verbesserungsversuch stellen. Der Antrag ist an den Präsidenten des Landesjustizprüfungsamtes zu richten. Ein Antragsformular gibt es hierfür nicht.
- Nach der Gebührenordnung ist grundsätzlich eine Gebühr in Höhe von 975 Euro zu zahlen. Die Gebühr ermäßigt sich auf 125 Euro, wen man nach Beginn des schriftlichen Examens auf eine Fortführung verzichtet. Erklärt man den Verzicht innerhalb von 3 Tagen nach Bekanntgabe der Klausurergebnisse, ermäßigt sich die Gebühr zumindest noch auf 725 Euro.