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Referendariat ja... aber wo?

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Die Durchfallquoten im 2. Staatsexamen

Nicht unwichtig für die Entscheidung, wo man das Referendariat ableisten möchte, sind sicherlich die Durchfallquoten der Länder. Denn auch diese Zahlen variieren erheblich! Und es fällt schwer zu glauben, dass diese Unterschiede allein mit der Leistung der Referendare im Examen zu tun haben. Vielmehr dürften einige Justizprüfungsämter deutlich höhere Maßstäbe ansetzen als andere:

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„Führend“ im Hinblick auf die Durchfallquote sind derzeit Bremen und Schleswig-Holstein. Die Entwicklung der Durchfallquoten sowie der Anzahl an Prädikatsexamina (jeweils der letzten 10 Jahre) haben wir euch auf den Übersichtsseiten der einzelnen Länder grafisch dargestellt.

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Was passiert, wenn man durchgefallen ist?

Es hilft ja nichts, die Option komplett zu ignorieren: Es besteht stets die Möglichkeit, dass man das 2. Staatsexamen nicht schafft und durchfällt. Darum möchten wir an dieser Stelle auf ein paar Punkte eingehen, die relevant werden, wenn man durchgefallen ist.

1. Faktisch fällt man nur durchs 2. Examen, wenn man nicht die erforderlich Anzahl an Klausuren besteht bzw. die erforderliche Anzahl an Punkten mit den Klausuren erreicht. Die Regelungen hierzu, wieviele Klausuren man mit welchem Schnitt bestanden haben muss, um zur mündlichen Prüfung geladen zu werden, unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Eine Übersicht hierzu findest Du auf protokolle-assessorexamen.de.

In jedem Fall fällt faktisch niemand durch, der es erstmal zur mündlichen Prüfung geschafft hat. Wir haben die Protokolle, die wir über unsere oben verlinkte Plattform Protokolle-Assessorexamen erhalten, ausgewertet: Hierbei gab es niemanden, der das 2. Staatsexamen erst nach der mündlichen Prüfung nicht bestanden hat.

2. Ist man erstmals durchgefallen folgt der Ergänzungsvorbereitungsdienst. Anders als im Falle eines Verbesserungsversuchs oder wenn man ein zweites Mal durchgefallen ist, bleibt man also Referendar und wird vergütet. Die Vergütung wird allerdings wegen des Durchfallens und der außerplanmäßigen Verlängerung des Vorbereitungsdienstes um ca. 15 Prozent gekürzt.

Im Ergänzungsvorbereitungsdienst selbst wird man in speziellen Kursen und Arbeitsgemeinschaften intensiv auf das schriftliche Examen vorbereitet. Man schreibt also insbesondere eine Vielzahl von Übungsklausuren. Viele Referendare berichten, dass der Unterricht im Ergänzungsvorbereitungsdienst deutlich besser auf die Klausuren im 2. Examen vorbereiten als die reguläre AG.

3. Scheitert man auch im zweiten Anlauf, hat man noch die Möglichkeit, einen sogenannten „Gnadenversuch“ zu unternehmen. Da wir nicht hoffen, dass es bei Dir jemals soweit kommt, verweisen wir hier lediglich auf die Infos zum Gnadenversuch auf der Seite protokolle-assessorexamen.de.




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