In Berlin ist Geduld eine Tugend. Da mehr Leute herwollen als Plätze da sind, ist die Wartezeit ein zentraler Faktor. Dein Punktestand auf der Warteliste wächst automatisch: Alle sechs Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist bekommst du einen Punkt dazu. Um ein Gefühl für deine Chancen zu bekommen, veröffentlicht das Kammergericht regelmäßig Listen mit den Punktzahlen der zuletzt Eingestellten. So brauchte man im Februar 2026 beispielsweise 4 Punkte und eine Note von 10,45, um dabei zu sein.
Ein ganz entscheidender Punkt ist die Rückmeldung. Wenn du kein Angebot erhalten hast, musst du dich spätestens 10 Wochen vor dem nächsten Einstellungstermin melden und bestätigen, dass du deine Bewerbung aufrechterhalten willst (§ 8 Abs. 3 JKapVVO). Vergisst du das an zwei aufeinanderfolgenden Terminen, wirst du gnadenlos von der Liste gestrichen. Du kannst dich aber auch aktiv rückstellen lassen, wenn du erst später anfangen willst. Das geht bis zu dreimal für insgesamt maximal 36 Monate. Aber Vorsicht: Wenn du dich schon bei der Erstbewerbung für einen späteren Termin anmeldest, zählt das bereits als deine erste Rückstellung. Während du zurückgestellt bist, musst du dich nicht ständig zurückmelden, und deine bereits gesammelte Wartezeit bleibt dir erhalten.
Solltest du dich parallel in einem anderen Bundesland bewerben und dort früher einen Platz finden, freut sich das Kammergericht über eine kurze Info per E-Mail. Dein Platz auf der Liste wird durch eine Kombination aus Gesamtpunktzahl, Examensnote und Alter bestimmt (§ 7 JKapVVO). Den aktuellen Stand deiner Daten und deinen gewünschten Termin kannst du jederzeit in der online veröffentlichten Bewerberliste einsehen.




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