Vorbildlich sind die Infos auf den Internetseiten des Kammergerichts zu den Wartezeiten:
Grundsätzlich kann demnach zwar keine generelle Aussage darüber getroffen werden, wie lange die Wartezeit für den einzelnen Bewerber ausfallen wird. Dies hängt allein schon mit dem oben dargestellten Verteilungsschlüssel zusammen, da es von Termin zu Termin immer unterschiedlich sein wird, wie viele Bewerber im ersten Examen über 10 Punkte erreicht oder in Berlin ihr erstes Examen geschrieben haben.
Nichts desto trotz kann zumindest eine Prognose getroffen werden, wenn man sich die Wartezeiten ansieht, die im letzten Einstellungstermin am 02.05.2024 in Berlin für die Bewerber bestanden. Danach
- gab es für Bewerber, die im ersten Examen mehr als 10 Punkte erreicht haben, ca. 10-15 Monate Wartezeit.
- betrug die Wartezeit bei den Bewerbern, die weniger als 10 Punkte im ersten Examen, aber das erste Examen ebenfalls in Berlin abgelegt hatten 13-19 Monate.
- betrug die Wartezeit bei den Bewerbern, die weder 10 Punkte erreicht noch in Berlin das erste Examen geschrieben hatten, ca. 23-25 Monate.
Wichtig ist auch hier der abschließende Hinweis, dass manche Bewerber bei der Wartezeit begünstigt werden.
So gilt der Antrag bei Bewerbern die (alternativ)
- mindestens 6 Monate Wehr- oder Ersatzdienst
- einen anderen Dienst im Ausland im Sinne des Zivildienstgesetzes geleistet haben
- als Entwicklungshelfer nach dem Entwicklungshilfegesetzes
- als Freiwilliger gemäß dem Gesetz zur Förderung des freiwilligen sozialen Jahres
- oder im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres tätig waren
- Vater oder Mutter eines Kindes unter 18 Jahren sind
als 6 Monate früher gestellt, als er tatsächlich eingegangen ist. Das bedeutet, dass diese Bewerber bereits mit einer fiktiven Wartezeit von 6 Monaten starten. Dies muss man bei den oben genannten Wartezeiten berücksichtigen. Eine mehrfache Inanspruchnahme dieser Begünstigung ist allerdings ausgeschlossen.