Das Auswahlverfahren ist für Hamburg in der „Verordnung zur Regelung der Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst“ im Jahre 2004 neu geregelt worden. Nach § 5 dieser Verordnung wird grundsätzlich die in der ersten juristischen Staatsprüfung erreichte Punktzahl bei der Auswahl zugrunde gelegt. Hamburgs Auswahlverfahren ist demnach sehr leistungsorientiert. Bei besonderen Umständen wird dann allerdings die vom Bewerber erreichte Punktzahl um jeweils einen Punkt angehoben. Solche Umstände sind
- die Erfüllung einer Dienstpflicht nach Art. 12a GG oder das Ableisten eines freiwilligen sozialen Jahres
- eine familiäre Lebensgemeinschaft mit einem oder mehreren Kindern, wofür der Bewerber das Sorgerecht hat, sofern der Bewerber auch das erste Examen in Hamburg abgelegt hat
- eine Schwerbehinderung, sofern der Bewerber auch das erste Examen in Hamburg abgelegt hat
- die Ablegung auch der ersten Staatsprüfung in Hamburg
- schließlich je sechs Monate Wartezeit
Treffen bei einem Bewerber mehrere Umstände zusammen, dann erhöht sich seine Punktzahl aus dem ersten Staatsexamen natürlich um mehrere Punkte.
Zudem gibt es auch in Hamburg eine allgemein formulierte Härtefall-Regelung. So können schwerwiegende Umstände, die nicht bereits durch die Anhebung der Punktzahl berücksichtigt wurden, dazu führen, dass der Bewerber zu einem früheren Termin in den Referendardienst eingestellt wird. Dies wird aber nur berücksichtigt, wenn mindestens 2 Monate vor dem Einstellungstermin der Härtefall in beglaubigter Form nachgewiesen wurde. Diese Regelung wird sicherlich auch in Hamburg eher restriktiv ausgelegt. Im Zweifel sollte man seinen persönlichen Fall mit der Referendarabteilung besprechen, da es sicherlich Erfahrungswerte geben wird, welche Umstände einen Härtefall darstellen.