BVerfG: OLG-Präsident scheitert im Streit um rechtsextremen Referendar (2 BvR 17/26)

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines OLG-Präsidenten nicht zur Entscheidung angenommen, der sich gegen die vorläufige Aufnahme eines Bewerbers in den juristischen Vorbereitungsdienst gewandt hatte. Der Bewerber war zuvor wegen seines politischen Engagements in Organisationen, die der rechtsextremistischen Szene zugeordnet werden, vom Vorbereitungsdienst abgelehnt worden. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht verpflichtete die Ausbildungsbehörde jedoch im Eilverfahren, ihn vorläufig aufzunehmen. Dagegen wandte sich der OLG-Präsident mit der Begründung, das …



Nach dem 1. Staatsexamen ist man zwar kein Student im eigentlichen Sinne mehr – einen Studentenausweis besitzt man in der Regel nicht mehr (es sei denn, man ist z. B. als Doktorand weiter eingeschrieben) und kommt so nicht in den Genuss verschiedener Vergünstigungen, an die man sich im Laufe der Jahre so gewöhnt hat.

„Das Mitführen eines Pfuschzettels während der Vorbereitungszeit für den Aktenvortrag kann damit sanktioniert werden, dass der Aktenvortrag für ungenügend (0 Punkte) erklärt wird“ – so die nicht überraschenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts Köln in einer älteren Entscheidung zum zweiten Examen.


Im Netz findet man auf der Seite 

Zweifellos hat man gerade in der Strafrechtsstation eine große Verantwortung, wenn man als Sitzungsvertreter erstmals allein im Gerichtssaal auftritt. Intensiv diskutiert wird die Frage, inwieweit man von dem im Vorfeld mit dem Staatsanwalt besprochenen Strafmaß abweichen darf, wenn sich die Situation in der mündlichen Verhandlung anders darstellt als erwartet. Darf man zum Beispiel dennoch auf Freispruch plädieren? Und was sind mögliche Konsequenzen einer Überschreitung der Kompetenzen? 

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