Zwei Prüfer – zwei Meinungen. Diese Erfahrung machte ein Examenskandidat aus Hessen. Der Erstkorrektor bewertete die erste Klausur im öffentlichen Recht mit 4 Punkten, die Zweitkorrektorin hingegen nur mit 3 Punkten, was als nicht bestanden gilt. Besonders bitter war diese Bewertung für den Prüfling, weil ihm das letztendlich das Bestehen des zweiten Examens kostete. In insgesamt 7 Klausuren erhielt er weniger als 4 Punkte, damit fiel er bereits zum zweiten Mal durch die zweite juristische Staatsprüfung. Eine mögliche Karriere als Volljurist war damit vom Tisch. Ein Gnadenversuch war scheinbar nicht möglich.* »»»
Ein ganz besonderes Highlight der Strafstation durften wir direkt zu Beginn der Station schon erleben – den legendären Trinkversuch! Unsere Vorgänger hatten dieses Event organisiert und uns eingeladen, uns anzuschließen. Das ließen wir uns natürlich nicht zweimal sagen!
Am Freitag Nachmittag gegen 17 Uhr fanden sich dann alle Wagemutigen in den Räumen der DEKRA ein. »»»
Bis zum Jahr 2007 gab es in Hessen eine besondere Form des Aktenvortrags: Der Sachverhalt des Vortrags wurde den Kandidaten bereits mehrere Tage vor der mündlichen Prüfung zugesandt. Die Prüflinge hatten dann 3 Werktage Zeit, sich mit dem Fall zu beschäftigen und ihren Vortrag vorzubereiten. Diese Form des Aktenvortrags wurde dann 2007 abgeschafft und durch einen klassischen Kurzvortrag (mit Vorbereitung am Tag der mündlichen Prüfung) ersetzt. »»»
Laut dem nun veröffentlichten Beschluss vom 14. Januar 2020 (2 BvR 1333/17) des Bundesverfassungsgerichts, dürfen muslimische Rechtsreferendarinnen während ihrer praktischen Ausbildung im Gerichtssaal kein Kopftuch tragen. Als Begründung wird die Pflicht genannt, sich in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten.
Diese Pflicht zur religiösen Neutralität stellt einen Eingriff in die Glaubensfreiheit dar. »»»
Sportfreunde aufgepasst! Der diesjährige Aufsatzwettbewerb der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft richtet sich an alle an einer deutschen Universität eingeschriebenen Jurastudenten und Rechtsreferendare, die Lust am Schreiben haben. Das Thema lautet: „Viel Rauch um nichts? Ein Feuerwerk an Argumenten zu Kollektivstrafen im Sport“. »»»
Mecklenburg-Vorpommern machte es vor, Hessen will nachziehen. Seit in Mecklenburg-Vorpommern 2018 die Verbeamtung auf Widerruf wieder eingeführt wurde, hat sich die Zahl der Neureferendare nahezu verdoppelt. So berichteten wir Anfang des Jahres hier in den Refnews. Bis 2002 wurden Rechtsreferendare in Hessen verbeamtet, bis zum jetzigen Zeitpunkt besteht zwischen ihnen und dem Land ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis. Die schwarz-grüne Landesregierung Hessens möchte das aber nun wieder ändern. »»»
Hessen – ab dem 1. Januar 2018 wird es für alle Bediensteten des Landes das neue LandesTicket kostenlos geben! D.h. kostenfreies Fahren im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) für mehr als 145.000 Männer und Frauen. Und das gilt nicht nur für den Arbeitsweg! Das gab das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport bekannt. »»»
Wir möchten Euch den Verein der Rechtsreferendare Hessen e.V. und dessen neuen Internetauftritt kurz vorstellen.
Im August 2013 wurde der Verein, mit Sitz in Frankfurt am Main, gegründet. Er verfolgt das Ziel der unabhängigen Interessenvertretung aller Rechtsreferendare in Hessen und der Förderung der Berufsbildung. Mitglied können Rechtsreferendare und ehemalige Rechtsreferendare aus Hessen werden. Die Mitgliedschaft in dem sich aus Spenden finanzierenden Vereins ist kostenlos. »»»
Seit dem 01.07.2017 beträgt die Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare in Hessen 1050,60€; laut Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Hessen 2017, S. 99.
Für Juli 2017 wird eine Nachzahlung erfolgen, da die Änderungen noch nicht berücksichtig werden konnten.
Hessen ist im Ländervergleich dennoch ganz unten angesiedelt. Das absolute Schlusslicht bildet Hamburg mit einer monatlichen Unterhaltsbeihilfe von 988,38€. »»»
Es gibt Nachrichten, da kann man nur mit dem Kopf schütteln (und gar nicht mehr damit aufhören!). In Wiesbaden sollte es diese Woche zu einer Strafverhandlung kommen, die es so in Deutschland wohl noch nie gegeben hat.
Der Sachverhalt ist einfach: Eine Mutter möchte das Allerbeste für ihre Tochter – soweit so gut. Da die Tochter demnächst das 2. Examen ablegt, kommt sie auf die „naheliegende“ Idee, sich beim Prüfungsamt für wohlwollende Prüfer einzusetzen. Die Mutter geht also zum LJPA Wiesbaden und bietet der stellvertretenden Geschäftsstellenleiterin 2.000 Euro an, um ihren Wunsch deutlich zu machen. »»»