Zwei Prüfer – zwei Meinungen. Diese Erfahrung machte ein Examenskandidat aus Hessen. Der Erstkorrektor bewertete die erste Klausur im öffentlichen Recht mit 4 Punkten, die Zweitkorrektorin hingegen nur mit 3 Punkten, was als nicht bestanden gilt. Besonders bitter war diese Bewertung für den Prüfling, weil ihm das letztendlich das Bestehen des zweiten Examens kostete. In insgesamt 7 Klausuren erhielt er weniger als 4 Punkte, damit fiel er bereits zum zweiten Mal durch die zweite juristische Staatsprüfung. Eine mögliche Karriere als Volljurist war damit vom Tisch. Ein Gnadenversuch war scheinbar nicht möglich.* »»»
REFERENDARIATNEWS
Kurz vor dem Ziel gescheitert
Trinkversuch
Ein ganz besonderes Highlight der Strafstation durften wir direkt zu Beginn der Station schon erleben – den legendären Trinkversuch! Unsere Vorgänger hatten dieses Event organisiert und uns eingeladen, uns anzuschließen. Das ließen wir uns natürlich nicht zweimal sagen!
Am Freitag Nachmittag gegen 17 Uhr fanden sich dann alle Wagemutigen in den Räumen der DEKRA ein. »»»
Neugestaltung des Aktenvortrags in Hessen
Bis zum Jahr 2007 gab es in Hessen eine besondere Form des Aktenvortrags: Der Sachverhalt des Vortrags wurde den Kandidaten bereits mehrere Tage vor der mündlichen Prüfung zugesandt. Die Prüflinge hatten dann 3 Werktage Zeit, sich mit dem Fall zu beschäftigen und ihren Vortrag vorzubereiten. Diese Form des Aktenvortrags wurde dann 2007 abgeschafft und durch einen klassischen Kurzvortrag (mit Vorbereitung am Tag der mündlichen Prüfung) ersetzt. »»»
Rechtsreferendariat Wahlstation im Bereich Umweltrecht
Das Ecologic Institut bearbeitet als gemeinnützige Forschungseinrichtung relevante gesellschaftspolitische Fragestellungen der Nachhaltigkeits-forschung und ein großes Spektrum der Umweltthemen. Wir agieren unabhängig von politischen Parteien, Wirtschaftsinteressen und externen Organisationen. Seit der Gründung 1995 sind wir international eng vernetzt und Teil des Ecological Research Networks sowie von Think Sustainable Europe. Etwa 100 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen arbeiten in internationalen und interdisziplinären Projektgruppen. Dazu gehört ein Team von fünf auf Umweltrecht spezialisierten Juristen.
Bei uns erwartet Sie:
*die Mitarbeit an interdisziplinären Forschungsvorhaben im Bereich Umweltrecht und –politik auf der nationalen, europäischen und internationalen Ebene
*Kennenlernen der Arbeit einer international tätigen Nichtregierungsorganisation
*die Betreuung durch deutsche Volljuristen mit Schwerpunkt im nationalen, europäischen und internationalen Umweltrecht
*eine angenehme Arbeitsatmosphäre in einem internationalen und interdisziplinären Team
*flexibles, familienfreundliches Arbeitsumfeld
Kopftuch – Verstoß gegen das Neutralitätsgebot der Justiz
Laut dem nun veröffentlichten Beschluss vom 14. Januar 2020 (2 BvR 1333/17) des Bundesverfassungsgerichts, dürfen muslimische Rechtsreferendarinnen während ihrer praktischen Ausbildung im Gerichtssaal kein Kopftuch tragen. Als Begründung wird die Pflicht genannt, sich in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten.
Diese Pflicht zur religiösen Neutralität stellt einen Eingriff in die Glaubensfreiheit dar. »»»
Aufsatzwettbewerb der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft
Sportfreunde aufgepasst! Der diesjährige Aufsatzwettbewerb der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft richtet sich an alle an einer deutschen Universität eingeschriebenen Jurastudenten und Rechtsreferendare, die Lust am Schreiben haben. Das Thema lautet: „Viel Rauch um nichts? Ein Feuerwerk an Argumenten zu Kollektivstrafen im Sport“. »»»
Beamtenstatus für Referendare aus Hessen
Mecklenburg-Vorpommern machte es vor, Hessen will nachziehen. Seit in Mecklenburg-Vorpommern 2018 die Verbeamtung auf Widerruf wieder eingeführt wurde, hat sich die Zahl der Neureferendare nahezu verdoppelt. So berichteten wir Anfang des Jahres hier in den Refnews. Bis 2002 wurden Rechtsreferendare in Hessen verbeamtet, bis zum jetzigen Zeitpunkt besteht zwischen ihnen und dem Land ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis. Die schwarz-grüne Landesregierung Hessens möchte das aber nun wieder ändern. »»»
Kostenloses LandesTicket für Rechtsreferendare
Hessen – ab dem 1. Januar 2018 wird es für alle Bediensteten des Landes das neue LandesTicket kostenlos geben! D.h. kostenfreies Fahren im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) für mehr als 145.000 Männer und Frauen. Und das gilt nicht nur für den Arbeitsweg! Das gab das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport bekannt. »»»
Verein der Rechtsreferendare Hessen e.V.
Wir möchten Euch den Verein der Rechtsreferendare Hessen e.V. und dessen neuen Internetauftritt kurz vorstellen.
Im August 2013 wurde der Verein, mit Sitz in Frankfurt am Main, gegründet. Er verfolgt das Ziel der unabhängigen Interessenvertretung aller Rechtsreferendare in Hessen und der Förderung der Berufsbildung. Mitglied können Rechtsreferendare und ehemalige Rechtsreferendare aus Hessen werden. Die Mitgliedschaft in dem sich aus Spenden finanzierenden Vereins ist kostenlos. »»»
Erhöhung der Unterhaltsbeihilfe in Hessen
Seit dem 01.07.2017 beträgt die Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare in Hessen 1050,60€; laut Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Hessen 2017, S. 99.
Für Juli 2017 wird eine Nachzahlung erfolgen, da die Änderungen noch nicht berücksichtig werden konnten.
Hessen ist im Ländervergleich dennoch ganz unten angesiedelt. Das absolute Schlusslicht bildet Hamburg mit einer monatlichen Unterhaltsbeihilfe von 988,38€. »»»
Mutter will das Prüfungsamt bestechen!
Es gibt Nachrichten, da kann man nur mit dem Kopf schütteln (und gar nicht mehr damit aufhören!). In Wiesbaden sollte es diese Woche zu einer Strafverhandlung kommen, die es so in Deutschland wohl noch nie gegeben hat.
Der Sachverhalt ist einfach: Eine Mutter möchte das Allerbeste für ihre Tochter – soweit so gut. Da die Tochter demnächst das 2. Examen ablegt, kommt sie auf die „naheliegende“ Idee, sich beim Prüfungsamt für wohlwollende Prüfer einzusetzen. Die Mutter geht also zum LJPA Wiesbaden und bietet der stellvertretenden Geschäftsstellenleiterin 2.000 Euro an, um ihren Wunsch deutlich zu machen. »»»
Muss die V2-Klausur in Hessen erneut geschrieben werden?
Zu einer eklatanten Ungleichbehandlung ist es diesen Monat offenbar bei den Klausuren im 2. Examen in Hessen gekommen. Wenn diese beim JPA gerügt wird, das bislang wohl noch gar keine Kenntnis von dieser Ungleichbehandlung hat, dürfte es zur Folge haben, dass alle Hessen diese Klausur zu einem späteren Zeitpunkt erneut schreiben müssen.
Aber jetzt erst einmal zum zugrunde liegenden Sachverhalt. »»»
Verbesserungsversuch… und abgelaufener Dienstausweis
… ein kleiner Erlebnisbericht zum Wundern, Kopfschütteln oder Schmunzeln, ganz nach persönlichem Gusto …
Zu Beginn des Referendariats wurde uns ein Dienstausweis im EC-Karten-Format ausgehändigt. Dieses Kärtchen, von dem ein Foto des berechtigten Karteninhabers den Wachtmeistern an den Eingängen der Justizgebäude entgegenblickt, berechtigt zum Einlass in die Gerichtsgebäude ohne Kontrolle. Es hat ein aufgedrucktes Ablaufdatum. »»»





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