Ein Thema, das immer wieder diskutiert wird: Sollten die Klausuren im 2. Examen nicht besser am Computer geschrieben werden? Die Zeiten von Sehnenscheidenentzündungen wäre vorbei; auch könnte so ausgeschlossen werden, dass Prüflinge aufgrund einer schlechten Handschrift (bewusst oder unbewusst) von den Korrektoren abgestraft werden. Zudem wäre es schlicht praxisnäher, wenn das zu erstellende Gutachten mit der praktischen Ausfertigung von zB Anklage oder Urteil am Computer geschrieben wird.
Zuletzt hatten wir Anfang 2017 über die Bestrebungen hier in den RefNews berichtet, das Nutzen eines PC im Examen zuzulassen. Laut zweier Berichte der LTO aus dieser Woche wird schon bald in Sachsen-Anhalt das Examen am Computer eingeführt; auch Hamburg treibt das Thema zumindest voran, ohne aber ein konkretes Datum zur Umsetzung zu nennen. »»»



Bayern – seit dem 01.01.2018 ist die Unterhaltsbeihilfe um 35,00€ erhöht worden! Die ehemaligen 1.267,08€ wurden nun auf 1.302,08€ angehoben. Damit ist Bayern im
Normalerweise werden die Klausurtermine im 2. Examen weit mehr als ein Jahr im Voraus festgelegt – und anschließend auch nicht mehr geändert. So besteht Planungssicherheit für alle Referendare, die sich frühzeitig auf den Termin der ersten Klausur einstellen können. Dies ist sicherlich für eine zeitgenaue Planung der Examensvorbereitung hilfreich.
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Vor kurzem hatten wir berichtet, dass im Saarland die
Nachdem es mich wie viele andere Jurastudenten nach dem Studium in einer kleinen Universitätsstadt fürs Referendariat ins schöne Hamburg verschlagen hat, stellte sich mir die Frage, bei welcher der vielen Kanzleien in der Hansestadt ich mich für eine Nebentätigkeit und die Anwaltsstation bewerben sollte. Von der gerade im wirtschaftsrechtlichen Bereich großen Auswahl an Kanzleien habe ich mich letztendlich, insbesondere wegen des mir von unterschiedlicher Seite empfohlenen guten Arbeitsklimas, für Latham & Watkins entschieden, wo ich nun in der Hamburger Corporate-Abteilung seit Juni 2015 meine Anwaltsstation absolviere.
Beide Gerichte führen im Namen „Hanseatisches Oberlandesgericht“ und beide Städte sind natürlich Hansestädte – keine Frage. Was nun aber interessant an dieser Konstellation ist, dass nur eines der beiden Gerichte mit dem alleinigen Wort „Hanseatisches Oberlandesgericht“ oder „HansOLG“ amtlich korrekt bezeichnet ist. Und das ist Hamburg! Das Bremer Pendant benötigt den Städtenamen zwingend für die amtlich korrekte Bezeichnung. 
Derzeit ist ein außergewöhliches
In Hamburg muss man mit einem „normalen“ Examen im Vergleich zu anderen Bundesländern eher lange auf einen Referendarplatz warten. In der Vergangenheit lag die niedrigste Gesamtpunktzahl, die man benötigte, um einen Referendarplatz zu erhalten, bei ca. 10 Punkten. Im Juni 2014 ist diese notwendige Punktzahl nun erstmals seit mindestens zweieinhalb Jahren auf unter 9 Punkte gesunken.
Rückwirkend zum 01. Januar 2014 erhalten die Referendare in Hamburg 50 Euro brutto mehr Unterhaltsbeihilfe. Zudem wird ab dem 01. Juli 2014 ein Kinderzuschlag gezahlt.
Der Vorwurf ist skurril: Ein Jurastudent, der noch bis vor kurzem Referendar war, soll eine als Wecker getarnte Mini-Kamera in den Prüfungsraum geschmuggelt und zumindest eine mündliche Prüfung mitgefilmt haben.
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