Im Netz findet man auf der Seite ag-zivilrecht.de einen interessanten Podcast. Zielgruppe des Podcasts sind Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die sich in der Zivilrechtsstation befinden oder den Podcast zur Wiederholung und Examensvorbereitung nutzen möchten. In den vielen abrufbaren Folgen werden zahlreiche zivilrechtliche Themen ausführlich behandelt.
Der Autor heißt Christian Konert. Er ist Richter am Amtsgericht Aschersleben und nebenamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare für die Einführungs-AG und den Ergänzungsvorbereitungsdienst. »»»




Am ersten Tag des Referendariats möchte man natürlich nicht negativ auffallen. Deshalb taucht im Netz immer wieder die Frage auf, mit welcher Kleidung man erscheinen sollte – förmlich mit Anzug oder locker mit Jeans und Hemd. In den Schreiben der Gerichte steht oftmals, dass um „angemessene Kleidung“ gebeten wird. Aber was ist für den Start ins Referendariat beim Landgericht angemessen? Auch ich will dazu mal meine Erfahrungen erzählen. 
Glöckle Rechtsanwälte ist eine hoch spezialisierte und vom Handelsblatt ausgezeichnete Anwaltskanzlei für die Bereiche Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Abgerundet wird diese Spezialisierung durch eine hohe Expertise im Steuerrecht. Wir beraten und verteidigen primär an der Schnittstelle zwischen Steuerrecht und Strafrecht. Durch unser wirtschaftliches Verständnis werden wir regelmäßig bei dem Vorwurf von Wirtschaftsstraftaten mandatiert. Unser Bestreben ist es maßgeschneiderte Lösungen anzubieten, die auf die individuellen Bedürfnisse und Ziele unserer Mandanten zugeschnitten sind. Unser Expertenwissen wird durch unseren unermüdlichen Einsatz und unsere dynamische Herangehensweise in der Fallbearbeitung ergänzt.
Zur Vorbereitung auf das Assessorexamen reicht die praktische Ausbildung z.B. bei Gericht und der Besuch der Arbeitsgemeinschaft nicht aus. Wie auch beim Referendarexamen kommt es auf die Übung bei den schriftlichen Klausuren an. Vermehrt greifen Rechtsreferendare daher zu Klausurenkursen, Übungsbüchern und Skripten.
Diejenigen Referendare, die gerne im Rahmen des Referendariats eine gewisse Zeit im Ausland verbringen möchten, planen diesen Aufenthalt in der Regel für die Verwaltungs- oder die Wahlstation ein. Was viele nicht wissen: In den meisten Bundesländern kann man auch Teile der Zivil- und Strafrechtsstation im Ausland verbringen!
Es an der Zeit, sich mal mit den Namensgebern des wichtigen ZPO-Kommentars zu beschäftigen.
Ein Buch begleitet uns vom kleinen BGB-Schein (so hieß das damals noch bei mir 🙂 ) im 2. Semester bis zur Z IV Klausur im 2. Staatsexamen: Der Beck´sche Kurzkommentar zum BGB – der „Palandt“ (wie der Name Kurzkommentar hierzu passen soll, frage ich mich bis heute, liegt wohl an den Abkürzungen…).
Bei uns
Für die Klausuren während des Referendariats muss man sich nicht die aktuellsten Auflagen der Kommentare zulegen. Vielmehr reichen die deutlich günstigeren Vorauflagen völlig aus. Denn die Klausuren, die den Referendaren zur Übung gestellt werden, sind eh in der Regel einige Jahre alt.
Das hier vorgestellte Skript behandelt examensrelevantes Wissen für das Assesorexamen im Bereich der rechtsgestaltenden Anwaltsklausuren. In vier Schritten wird der Leser an die Bearbeitung eines solchen Klausurentyps heran geführt.
In den RefNews besprechen wir regelmäßig examensrelevante Entscheidungen, die Grundlage für Klausuren oder die mündliche Prüfung im 2. Examen werden können. Dieses Mal geht es um die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur außerordentlichen Kündigung eines Fitnessstudiovertrages – BGH, Urteil vom 4. Mai 2016 – XII ZR 62/15 – vorgestellt von Jeanette Will.
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