Wer sich darüber informieren möchte, ob und wann die Neuauflage eines Referendarskripts, eines Kommentars oder einer Ergänzungslieferung für eine Gesetzessammlung angekündigt ist, kann sich darüber auf einer Übersichtsseite im Referendarbuchladen informieren. Die Liste ist nach Skripten, Kommentaren und Loseblattsammlungen gegliedert und wird laufend aktualisiert. So waren im Oktober 2026 etwa die 86. Auflage des Grüneberg (BGB) für Dezember 2026 und die 48. Auflage des Thomas/Putzo (ZPO) für April 2027 angekündigt.
Der Referendarbuchladen ist der Buchshop für Rechtsreferendare. Dort findest Du die Referendarliteratur übersichtlich nach Stationen sortiert. Zudem gibt es auf der Seite viele Rezensionen und Literaturempfehlungen für die einzelnen Stationen, um die Suche und Auswahl der „richtigen“ Literatur zu erleichtern.
Neuauflage und Examen
Welche Kommentare und Auflagen in den Examensklausuren zugelassen sind, legen die Prüfungsämter in ihren Hilfsmittelbekanntmachungen fest – in Bayern etwa in der Hilfsmittelbekanntmachung für die Zweite Juristische Staatsprüfung. Bevor Du kurz vor dem Examen eine Neuauflage kaufst, lohnt sich daher ein Blick, ab wann sie in Deinem Land verwendet werden darf. Gerade wenn eine Neuauflage bevorsteht, kann es außerdem sinnvoll sein, die Examenskommentare für den Prüfungszeitraum zu mieten statt zu kaufen, zum Beispiel beim Juristenkoffer. [RefN]