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  Ausgabe 13/2024
Freitag, der 29.03.2024
     

Alle Artikel der Kategorie "Bayern"
Arbeitslosmeldung nach dem Referendariat

Ein wichtiges Urteil für Referendare wurde vom Landessozialgericht Bayern gesprochen. Gegenstand der Entscheidung war die Frage, wann man sich als Referendar spätestens bei der Arbeitsagentur melden muss, um Arbeitslosengeld zu erhalten, ohne dass zuvor eine Sperrfrist verhängt wurde.

Ausgangspunkt für die rechtliche Bewertung dieser Frage ist § 38 Abs. 1 S. 2 SGB III.  »»» 

Klage gegen ein Stationszeugnis
von

Das Stationszeugnis hat eine Doppelfunktion: Es gibt Auskunft über das Erreichen des Ausbildungsziels und zeigt auf, ob der Referendar allen Anforderungen entspricht oder ob es evtl. Bereiche gibt, in denen er sich noch Fertigkeiten aneignen sollte (vgl. § 54 Abs. 3 JAPO). Gegen eben so ein Zeugnis der Strafrechtsstation hat ein Rechtsreferendar aus Bayern Klage erhoben. Im April 2016 begann er sein Rechtsreferendariat. Der Referendar absolvierte im Zeitraum von September bis November 2016 seine Station bei der Staatsanwaltschaft München I.  »»» 

Änderungen der JAPO Bayern

Für zukünftige Rechtsreferendare in Bayern gibt es durch zahlreiche Änderungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPO) neue Regelungen, die insbesondere das zweite Staatsexamen betreffen. Vorab: Von diesen Änderungen betroffen sind die Referendare, die ab dem Klausurdurchgang 2022/1 ihre Klausuren schreiben (Zeitraum vom 13.06.2022 – 24.06.2022).

Änderungen im Pflichtstoff-Katalog:

Der Pflichtprüfungsstoff der Zweiten Juristischen Staatsprüfung wird entsprechend der Empfehlungen des Fachausschusses der Justizministerkonferenz zur Koordinierung der Juristenausbildung etwas reduziert (vgl. § 58 Abs. 2 JAPO). Ziele dieser Änderung sind die „Steigerung der länderübergreifenden Vergleichbarkeit“ sowie die Entlastung der Rechtsreferendare. Betroffen von dieser Änderungen sind auch die Berufsfelder, die von den Referendaren gewählt werden müssen und die im Rahmen der mündlichen Prüfung geprüft werden.  »»» 

von PKF Fasselt Partnerschaft mbB
PKF Fasselt ist eine der führenden mittel­ständischen Prüfungs- und Beratungs­gesellschaften in Deutsch­land und Teil des internationalen PKF-Netzwerkes. An unseren 17 Stand­orten beschäftigen wir mehr als 750 Mitarbeiter:innen in den Bereichen Wirtschafts­prüfung, Steuer­beratung, betriebs­wirt­schaft­liche Beratung, Corporate Finance, IT-Consulting und Rechtsberatung. Unsere Mandanten sind nationale und internationale Unternehmen, Stiftungen, Verbände und Vereine, denen wir alles bieten, was man von einer ganzheit­lichen, qualitativ hochwertigen Betreuung erwarten darf. Juristische:r Enthusiast:in? Bei uns zählt die Leidenschaft für Recht und Steuern! Wir haben eine klare Vision: Unsere Mandanten mit erstklassiger rechtlicher Beratung zu unterstützen und gleichzeitig einen Arbeitsplatz zu schaffen, an dem sich jede:r wohlfühlt. Wir zählen nicht nur auf dein Fachwissen, sondern auch auf deine Persönlichkeit!
Erhöhung der Unterhaltsbeihilfe in Bayern und Hamburg
von

Bayern – seit dem 01.01.2018 ist die Unterhaltsbeihilfe um 35,00€ erhöht worden! Die ehemaligen 1.267,08€ wurden nun auf 1.302,08€ angehoben. Damit ist Bayern im Ländervergleich der absolute Spitzenreiter. Gefolgt von Brandenburg mit 1.288,89€ und Sachsen mit 1.265,20€.   »»» 

Zusatzqualifikationen während des Referendariats
von

Heutzutage findet man sich kaum noch zurecht in dem Dschungel der angebotenen Zusatzqualifikationen, pausenlos wird suggeriert, dass man ohne diese kaum noch eine Chance auf dem Arbeitsmarkt hat, Schlagworte wie „Abheben von der Masse“ bringen zusätzliche Nervosität. Es gibt nur mittlerweile gar keine Masse mehr, von der man sich abheben kann, da eigentlich jeder irgendwelche zusätzlichen Kurse, sei es im betriebswirtschaftlichen Bereich oder im sprachlichen, belegt und die Bewerbungsmappe auf Ü50 Seiten getuned hat.  »»» 

Examenszeugnisse mit Sicherheitsmerkmalen

Immer mal wieder werden Fälle bekannt, dass sich vermeintliche Juristen ihre Staatsexamina selbst ausstellen und zusammenkopieren und anschließend für längere Zeit – ohne dass es den Vorgesetzten sofort auffällt! – in der Praxis als Volljuristen arbeiten. Auch wir haben über solche Fälle „falscher (1) Juristen (2)“ in der Vergangenheit hier im RefBlog berichtet.

Bayern geht dem aber seit 2011 entgegen und stattet die Zeugnisse mit Sicherheitsmerkmalen aus.  »»» 

Erzwungene Zuweisung zu einem Anwalt

Wie wir in den RefNews berichteten, hat nach dem LSG Hamburg grds das Land die Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, wenn der Referendar bei seinem Anwalt eine zusätzliche Vergütung erhält. Die Bundesländer haben auf diese Rechtsprechung so reagiert, dass eine Zuweisung nur dann erfolgt, wenn der Anwalt sich zur Übernahme dieser Beiträge verpflichtet. Was aber passiert, wenn sich ein Anwalt weigert, diese Erklärung zu unterzeichnen?  »»» 

Bayern: Kostenfreier beck-online-Zugang

Positive Nachrichten für alle Referendare, die (zukünftig) ihren juristischen Vorbereitungsdienst in Bayern machen: Laut beck-aktuell erhalten Referendare in Bayern ab Oktober 2013 einen kostenfreien Zugang zur Datenbank „beck-online“! Dies hat Justizministerin Beate Merk (CSU) am 10.09.2013 mitgeteilt.

Laut beck-aktuell können die Referendare während des gesamten Vorbereitungsdienstes bequem von zu Hause aus auf die Datenbank zugreifen.  »»» 

Bayern: Statistiken zum 2. Examen 2012 veröffentlicht

Das Justizministerium in Bayern hat nun auch die Statistiken zum 2. Examen 2012 veröffentlicht. Danach sank die Durchfallquote im vergangenen Jahr leicht auf nunmehr 13,63 % (2011: 15,1 %). Insgesamt 15,23 % der Kandidaten schlossen mit VB oder besser ab. 2011 waren es mit 14,1 % noch etwas weniger.

Im Vergleich zum Bundesdurchschnitt werden in Bayern weniger Prädikatsexamina vergeben, es fallen aber auch weniger Kandidaten durch das 2. Examen.  »»» 

Hochwasser-News des LJPA Bayern

Auch das LJPA Bayern musste sich mit dem derzeitigen Hochwasser befassen. Auf der Internetseite heißt es: „Es wird darauf hingewiesen, dass die Zweite Juristische Staatsprüfung 2013/1 trotz der Hochwassersituation in Passau regulär stattfindet. Die betroffenen Prüfungsteilnehmer werden, soweit Sie nicht bereits durch das Landesjustizprüfungsamt erreicht werden konnten, gebeten, sich mit dem LJPA […] in Verbindung zu setzen.“  »»»