Gerade wenn man das erste Mal als Sitzungsvertreter eingeteilt ist, ist man sicherlich nervöser als sonst und beim Plädoyer schlägt der Puls höher. Das sind die „besten Voraussetzungen“ dafür, dass man beim Plädieren Punkte vergisst, auf die man eigentlich eingehen wollte. Dramatisch ist das sicherlich nicht, selbst die Angeklagten, die deutlich mehr Erfahrungen vor Gericht haben, merken davon nichts! 🙂 Im Netz haben wir aber eine hilfreiche Vorlage gefunden, mit der man eigentlich nichts vergessen kann. »»»
REFERENDARIATNEWS
Hilfreicher Vordruck für das Plädoyer in der Sitzungsvertretung
Kostenlose Skripte zu den Abschlussentscheidungen der StA
Im Netz findet man einige kostenlose Skripte, die man als Einstieg in die neuen Themen der jeweiligen Station nutzen kann. Zwei kurze Skripte für die Strafrechtsstation hat der Verlag Niederle Media auf seiner Homepage veröffentlicht.
Autor der Skripte ist Oberstaatsanwalt Dr. Michael Schmitz, der auch Autor anderer Referendarliteratur ist, wie zum Beispiel des Buches „Der Aktenvortrag im Strafrecht“ (zuletzt 4. Auflage 2010). »»»
Strafstation: Sitzungsdienst wird planbarer mit guter Vorbereitung
Der erste Sitzungsdienst in der Strafstation gehört für viele Referendarinnen und Referendare zu den Momenten, vor denen die Anspannung besonders groß ist. Plötzlich steht nicht mehr nur eine Akte auf dem Schreibtisch, sondern eine echte Hauptverhandlung mit Publikum, Angeklagten, Gericht und der eigenen Rolle als Vertreterin oder Vertreter der Staatsanwaltschaft. Wie beck-aktuell.de berichtet, rät Christian Walz dazu, diese Angst zunächst als normale Reaktion einzuordnen.
Im Mittelpunkt steht dabei weniger der Termin selbst als die eigene Bewertung der Situation. Walz greift das aus der Psychotherapie bekannte ABC-Modell auf: Nicht das Ereignis löst unmittelbar das Gefühl aus, sondern die gedankliche Einordnung dazwischen. Wer den Sitzungsdienst nur mit Kontrollverlust, Fehlerangst und Überforderung verbindet, steigert die innere Hürde. Wer die Lage realistischer bewertet, kann aus Nervosität eher Arbeitsruhe machen. »»»
Verwaltungs- oder Wahlstation in der Staatsoper Unter den Linden
Wir sind seit über 280 Jahren eine der traditionsreichsten und bedeutsamsten Bühnen der Welt und präsentieren ein Repertoire vom Barock bis hin zu Uraufführungen auf herausragendem musikalischem und szenischem Niveau.
Für unsere Verwaltung und Geschäftsführende Direktion suchen wir laufend engagierte Rechtsreferendar*innen (m/w/d), die Lust haben, Einblicke in die rechtliche Arbeit eines internationalen Kulturbetriebs zu gewinnen. Die Station kann sowohl im Rahmen der Verwaltungsstation als auch der Wahlstation absolviert werden. Sitzungsvertretung: Rückfragen beim Ausbilder notwendig?
Zweifellos hat man gerade in der Strafrechtsstation eine große Verantwortung, wenn man als Sitzungsvertreter erstmals allein im Gerichtssaal auftritt. Intensiv diskutiert wird die Frage, inwieweit man von dem im Vorfeld mit dem Staatsanwalt besprochenen Strafmaß abweichen darf, wenn sich die Situation in der mündlichen Verhandlung anders darstellt als erwartet. Darf man zum Beispiel dennoch auf Freispruch plädieren? Und was sind mögliche Konsequenzen einer Überschreitung der Kompetenzen? »»»
Polizeifahrt während der Strafrechtsstation
Ein älterer Erfahrungsbericht
Es ist nicht erstaunlich, dass gerade die Strafrechtsstation wie im Fluge vergeht. Denn anders als die Verwaltungsstation, von der man oft hört, sie sei weniger abwechslungsreich, gibt es in der Strafrechtsstation richtig viele Highlights: Nicht nur, dass man das erste Mal offiziell als Jurist vor Gericht auftritt und plädiert, je nach AG und Bezirk hat man auch die Möglichkeit, mit den AG-Kollegen einen „Trinktest“ zu machen, eine JVA auch mal von innen zu sehen, sich eine Obduktion anzuschauen und schließlich bei einer Polizeifahrt mitzumachen! »»»
Obduktion in der Strafrechtsstation
Ein älterer Erfahrungsbericht
Die Strafrechtsstation ist eine der abwechslungsreichsten Stationen von allen: Polizeifahrt, JVA-Besuch, Trinktest und eben auch die Möglichkeit, bei einer Obduktion dabei zu sein, womit sich dieser Artikel beschäftigt.
Wie auch die anderen Highlights der Strafrechtsstation ist die Teilnahme an der Obduktion natürlich freiwillig und keine Pflichtveranstaltung. Ob sie überhaupt möglich ist, hängt allerdings vom Bezirk und von der Zusammenarbeit mit dem örtlichen Institut für Rechtsmedizin ab – nicht überall wird sie angeboten. Zu Beginn der Station wird meist durch den AG-Leiter abgefragt, wer Interesse hat. »»»
Klage gegen ein Stationszeugnis
Das Stationszeugnis hat eine Doppelfunktion: Es gibt Auskunft über das Erreichen des Ausbildungsziels und zeigt auf, ob der Referendar allen Anforderungen entspricht oder ob es evtl. Bereiche gibt, in denen er sich noch Fertigkeiten aneignen sollte (vgl. § 54 Abs. 3 JAPO). Gegen eben so ein Zeugnis der Strafrechtsstation hat ein Rechtsreferendar aus Bayern geklagt; das Verwaltungsgericht München entschied darüber im Juni 2018. Der Kläger hatte sein Rechtsreferendariat im April 2016 begonnen und im Zeitraum von September bis November 2016 seine Station bei der Staatsanwaltschaft München I absolviert. »»»
Sind Kosten für die weiße Krawatte als Werbungskosten ansetzbar?
Als Referendar hat man chronisch wenig Geld und freut sich auf die Abgabe der Steuererklärung, da man gute Chancen hat, die Lohnsteuer wieder zu bekommen. Sofern die jährlichen Einkünfte abzüglich Pauschbeträgen etc. also unter dem Grundfreibetrag bleiben (für 2026: 12.348 €), gibt’s keine Probleme und die Überweisung vom Finanzamt darf freudig erwartet werden.
Wenn dem nun nicht so ist, zählt jeder Euro, der als Werbungskosten angesetzt werden kann. »»»
Ich geh mal eben telefonieren…
Wie es einem als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft ergehen kann, schilderte Rechtsanwalt Rainer Pohlen (Mönchengladbach) im Jahr 2013 in einem Beitrag in seinem „strafblog“, der inzwischen nicht mehr online verfügbar ist. Gegenstand des Verfahrens war der Vorwurf der Hehlerei. Nach der Einlassung des Angeklagten sowie der Beweisaufnahme war das Vorliegen des notwendigen Vorsatzes zumindest sehr zweifelhaft. Der Richter regte daher eine Einstellung nach § 153a StPO an, der Verteidiger wäre wohl mit einer Einstellung nach § 153 StPO einverstanden gewesen. Also musste die Referendarin während der Verhandlung ins Richterzimmer und telefonieren. »»»
Theiß – Sitzungsdienst des Staatsanwalts
In den meisten Ländern ist die Strafstation – meist bei der Staatsanwaltschaft – die zweite Pflichtstation im juristischen Referendariat; Reihenfolge und Dauer regelt das jeweilige Landesrecht. In Nordrhein-Westfalen etwa dauert die Strafstation drei Monate; reichen die Ausbildungsplätze bei den Staatsanwaltschaften des Bezirks nicht aus, kann sie bei einem Strafgericht abgeleistet werden (§ 35 Abs. 2 Nr. 2 JAG NRW). Normalfall bleibt aber die Ausbildung bei einem Staatsanwalt. Dies bietet sich in der Praxis natürlich auch an, da die strafrechtlichen Klausuren im zweiten Staatsexamen zumeist auch aus der Perspektive der Staatsanwaltschaft gestellt werden.
Das Buch „Sitzungsdienst des Staatsanwalts“ ist beim C.H.Beck-Verlag erschienen, aktuell in der 14. Auflage 2025 (14,90 €, Stand: Oktober 2026); die folgende Rezension beruht auf einer Vorauflage. Es handelt sich nach eigener Beschreibung um ein Kompaktwerk, das eine Einführung in den staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst geben will. Dieser selbst gestellten Anforderung wird das Buch durchaus gerecht. »»»
Trinkversuch
Ein Erfahrungsbericht aus dem Jahr 2013: Ein ganz besonderes Highlight der Strafstation durften wir direkt zu Beginn der Station schon erleben – den legendären Trinkversuch! Unsere Vorgänger hatten dieses Event organisiert und uns eingeladen, uns anzuschließen. Das ließen wir uns natürlich nicht zweimal sagen!
Am Freitagnachmittag gegen 17 Uhr fanden sich dann alle Wagemutigen in den Räumen der DEKRA ein. »»»
Dinter/Jakob – Die Staatsanwaltsklausur: Prüfungswissen für das Assessorexamen
Die Vorbereitung auf die Prüfungen im Assessorexamen sollte möglichst früh beginnen. Schon zu Beginn des Referendariats empfiehlt es sich, über die Anforderungen Bescheid zu wissen und sich den Stoff anzueignen. Das hier vorgestellte Buch von Lasse Dinter und Christian Jakob (C.F. Müller, Reihe „Referendariat“) soll typisches Klausurwissen behandeln. Grundlage ist die von den Autoren vorgenommene Auswertung bereits gelaufener Examensklausuren im Strafrecht. Unsere Rezension stammt aus dem Jahr 2016 und bezieht sich auf eine Vorauflage; zur aktuellen Auflage siehe den Hinweis am Ende.
Geeignet ist das Buch für Referendare in allen Bundesländern, da auf regionale Besonderheiten Rücksicht genommen wurde. So wird beispielsweise in der Einführung bereits zwischen dem süddeutschen Klausurtyp und dem nord- und mitteldeutschen Klausurtyp unterschieden. »»»






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