Ein aktueller Karrierebeitrag nimmt die Zivilrechtsklausur im Zweiten Staatsexamen aus Prüfersicht in den Blick. Wie www.lto.de berichtet, spricht Katja Fambach, Vizepräsidentin des Amtsgerichts Offenbach und erfahrene Prüferin, im Podcast „Irgendwas mit Recht“ über typische Klausurtypen und Fehlerbilder. Für Referendarinnen und Referendare ist das weniger ein Geheimtipp als eine Erinnerung an das Handwerk: Wer den Sachverhalt nicht präzise auswertet, den Streitstoff unklar sortiert oder bei der Subsumtion ausweicht, verliert Punkte, bevor es um besondere Rechtskenntnisse geht.
Besonders wichtig ist die Botschaft, dass Examensklausuren nicht nach möglichst originellen Einfällen suchen. Entscheidend ist, ob die Bearbeitung den Fall vollständig erfasst, die Anspruchsgrundlagen sauber auswählt und die problematischen Stellen nachvollziehbar gewichtet. Gerade im Zivilrecht zeigt sich Prüfungsreife oft daran, dass Kandidatinnen und Kandidaten scheinbar einfache Weichenstellungen nicht überspringen: Zuständigkeit, Zulässigkeit, Anspruch entstanden, erloschen oder durchsetzbar, Beweislast und Tenorierung müssen in eine klare Struktur gebracht werden. »»»




Das OVG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 03.02.2012 (Az.: 10 A 11083/11) entschieden, dass eine gewisse Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer Täuschungshandlung nicht ausreicht, um die Aufhebung der Bewertung der mündlichen Prüfung und die Wiederholung der Prüfung anzuordnen. Geklagt hatte eine Rechtsreferendarin, deren Prüfungsleistung in der mündlichen Prüfung zum 2.Staatsexamen durch das Landesprüfungsamt vollständig aufgehoben wurde. 
Wir sind die AdmiralDirekt.de GmbH, eine Direktvertriebstochter der Itzehoer Versicherungen, und suchen fuer unseren Standort in Koeln Rechtsreferendare (m/w/d) im Rahmen der Wahlstation als Juristinnen bzw. Juristen im Bereich Zivilrecht. Langfristig bieten wir Ihnen einen modernen Arbeitsplatz mit Gleitzeit und erstklassigen Entwicklungsperspektiven innerhalb eines sympathischen und dynamischen Teams. Fach- und Fuehrungskraefte besetzen wir groesstenteils aus eigenen Reihen.
Examensnoten können sehr entscheidend sein. Das erfuhr ein Bewerber aus Baden-Württemberg schmerzlich am eigenen Leib.
Ein sicherlich sehr interessantes Urteil zum Zweiten Staatsexamen: Das Bundesverwaltungsgericht hatte zu entscheiden, ob eine Klausur mit 0 Punkten bewertet werden muss, wenn die Kandidatin den Prüfer kontaktiert, der im Rahmen des Widerspruchsverfahrens seine Bewertung der Klausur nochmals zu prüfen hatte. Durch den Anruf wollte die Kandidatin erfahren, aus welchen Gründen der Prüfer zu seiner ursprünglichen Note kam. 






Juristenkoffer.de ist einer der ersten und mit weit mehr als 35.000 zufriedenen Kunden einer der größten