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REFERENDARIATNEWS

REFNEWS
  Ausgabe 32/2026
Dienstag, der 04.08.2026
     

Alle Artikel der Kategorie "Staatsexamen"

Zivilrechtsklausur: Prüfertipps rücken sauberes Arbeiten in den Fokus

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Ein aktueller Karrierebeitrag nimmt die Zivilrechtsklausur im Zweiten Staatsexamen aus Prüfersicht in den Blick. Wie www.lto.de berichtet, spricht Katja Fambach, Vizepräsidentin des Amtsgerichts Offenbach und erfahrene Prüferin, im Podcast „Irgendwas mit Recht“ über typische Klausurtypen und Fehlerbilder. Für Referendarinnen und Referendare ist das weniger ein Geheimtipp als eine Erinnerung an das Handwerk: Wer den Sachverhalt nicht präzise auswertet, den Streitstoff unklar sortiert oder bei der Subsumtion ausweicht, verliert Punkte, bevor es um besondere Rechtskenntnisse geht.

Besonders wichtig ist die Botschaft, dass Examensklausuren nicht nach möglichst originellen Einfällen suchen. Entscheidend ist, ob die Bearbeitung den Fall vollständig erfasst, die Anspruchsgrundlagen sauber auswählt und die problematischen Stellen nachvollziehbar gewichtet. Gerade im Zivilrecht zeigt sich Prüfungsreife oft daran, dass Kandidatinnen und Kandidaten scheinbar einfache Weichenstellungen nicht überspringen: Zuständigkeit, Zulässigkeit, Anspruch entstanden, erloschen oder durchsetzbar, Beweislast und Tenorierung müssen in eine klare Struktur gebracht werden.  »»» 

OVG-Urteil: Gewisse Wahrscheinlichkeit der Täuschung bei mündlicher Prüfung

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Das OVG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 03.02.2012 (Az.: 10 A 11083/11)  entschieden, dass eine gewisse Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer Täuschungshandlung nicht ausreicht, um die Aufhebung der Bewertung der mündlichen Prüfung und die Wiederholung der Prüfung anzuordnen. Geklagt hatte eine Rechtsreferendarin, deren Prüfungsleistung in der mündlichen Prüfung zum 2.Staatsexamen durch das Landesprüfungsamt vollständig aufgehoben wurde.  »»» 

Wer besteht das Zweite Staatsexamen — und wo?

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Die Statistiken für das 2024 wurden veröffentlicht – wir werfen einen Blick drauf! Von den 9.242 Kandidatinnen und Kandidaten, die 2024 zur Zweiten Juristischen Staatsprüfung antraten, war mehr als die Hälfte weiblich. Am Ende bestanden 1.158 Prüflinge nicht — das entspricht einer bundesweiten Durchfallquote von 12,5 Prozent.  »»» 

Wahlstation fuer Rechtsreferendare (m/w/d)

von AdmiralDirekt.de GmbH
Wir sind die AdmiralDirekt.de GmbH, eine Direktvertriebstochter der Itzehoer Versicherungen, und suchen fuer unseren Standort in Koeln Rechtsreferendare (m/w/d) im Rahmen der Wahlstation als Juristinnen bzw. Juristen im Bereich Zivilrecht. Langfristig bieten wir Ihnen einen modernen Arbeitsplatz mit Gleitzeit und erstklassigen Entwicklungsperspektiven innerhalb eines sympathischen und dynamischen Teams. Fach- und Fuehrungskraefte besetzen wir groesstenteils aus eigenen Reihen.

Von der Wichtigkeit der Examensergebnisse

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Examensnoten können sehr entscheidend sein. Das erfuhr ein Bewerber aus Baden-Württemberg schmerzlich am eigenen Leib.
Das zweite Staatsexamen hatte er im Oktober 2011 mit 6,02 Punkten also einem „Ausreichend“ bestanden. Drei Jahre später arbeitete er als juristischer Mitarbeiter in einem Notariat in Offenburg. 2017 bewarb sich dann der Mann auf eine der 11 ausgeschriebenen Stellen für den notariellen Anwärterdienst, die vom Justizministerium in Baden-Württemberg ausgeschrieben worden sind. Er wurde abgelehnt, und das, obwohl eigentlich noch 2 Stellen zu besetzen waren.  »»» 

KI-Korrektur rückt Examensklausuren neu in den Blick

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Ein Forschungsprojekt untersucht, wie juristische Klausuren künftig fairer und nachvollziehbarer mittels KI korrigiert werden können. Im Mittelpunkt steht nicht die Vorstellung, menschliche Prüfer durch Technik zu ersetzen. Vielmehr geht es um die Frage, welche Kriterien bei der Bewertung tatsächlich tragfähig sind und wie digitale Werkzeuge helfen könnten, Abweichungen, Routinen und unausgesprochene Erwartungen sichtbar zu machen. Damit berührt die Studie einen Kernbereich der juristischen Ausbildung.

Für Referendarinnen und Referendare ist das Thema besonders relevant, weil die Klausuren im zweiten Staatsexamen über Berufschancen, Verbesserungsversuche und oft auch über den weiteren Karriereweg entscheiden. Wer mehrere fünfstündige Arbeiten schreibt, erwartet zu Recht, dass nicht nur das Ergebnis, sondern auch der Bewertungsweg plausibel bleibt. Das Projekt lenkt den Blick deshalb auf Strukturen, die bisher häufig erst im Widerspruchs- oder Überdenkungsverfahren greifbar werden und dann nur mühsam rekonstruiert werden können.  »»» 

Keine unzulässige Beeinflussung durch Anruf beim Prüfer

Ein sicherlich sehr interessantes Urteil zum Zweiten Staatsexamen: Das Bundesverwaltungsgericht hatte zu entscheiden, ob eine Klausur mit 0 Punkten bewertet werden muss, wenn die Kandidatin den Prüfer kontaktiert, der im Rahmen des Widerspruchsverfahrens seine Bewertung der Klausur nochmals zu prüfen hatte. Durch den Anruf wollte die Kandidatin erfahren, aus welchen Gründen der Prüfer zu seiner ursprünglichen Note kam.  »»» 

Fachschaften kritisieren Stillstand bei Reform der Juristenausbildung

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Die Diskussion über die juristische Ausbildung bleibt in Bewegung, auch wenn die Justizministerinnen und Justizminister vorerst keine grundlegende Reform auf den Weg bringen wollen. Wie beck.de berichtet, stößt der jüngste JuMiKo-Beschluss bei studentischen Fachschaften auf deutliche Kritik. Aus ihrer Sicht wird damit erneut die Chance vertan, die Ausbildung an die tatsächlichen Belastungen, Erwartungen und Berufsbilder angehender Juristinnen und Juristen anzupassen.

Im Kern geht es um die Frage, ob das klassische Modell aus universitärem Studium, staatlicher Pflichtfachprüfung und anschließendem Vorbereitungsdienst noch ausreichend auf eine moderne juristische Praxis vorbereitet. Die Fachschaften sehen offenbar nicht nur einzelne Korrekturbedürfnisse, sondern ein strukturelles Problem: Wenn Reformvorschläge immer wieder zurückgestellt werden, könne auch die Grundlage für eine konstruktive weitere Debatte brüchig werden.  »»» 

Rheinland-Pfalz macht das zweite Examen digitaler

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Wie lto.de berichtet, stellt Rheinland-Pfalz das zweite juristische Staatsexamen ab der Kampagne im Oktober 2026 einen weiteren Schritt auf digitale Abläufe um. Referendarinnen und Referendare müssen dann keine Kommentare und Gesetzestexte mehr in Papierform in den Prüfungsraum mitbringen. Die benötigten Hilfsmittel sollen während der Klausuren digital auf einem zusätzlichen Bildschirm bereitstehen. Damit nähert sich das Examen stärker der Arbeitsweise an, die viele angehende Juristinnen und Juristen aus Ausbildung, Kanzlei und Verwaltung bereits kennen.

Für Prüflinge ist das mehr als eine organisatorische Erleichterung. Wer sich auf das zweite Examen vorbereitet, kennt den Aufwand rund um zugelassene Gesetzessammlungen, Kommentare, Markierungen und Transportfragen. Digitale Hilfsmittel können diese Belastung reduzieren, zugleich aber neue Anforderungen an Gewöhnung, Technikvertrauen und Konzentration im Klausursetting stellen. Entscheidend wird sein, dass die Bedienung zuverlässig, übersichtlich und prüfungsnah funktioniert und niemand wertvolle Bearbeitungszeit mit Suchwegen oder Bildschirmwechseln verliert.  »»» 

Hessen: Über 96 Prozent schreiben das zweite Staatsexamen digital

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Wie zeit.de berichtet, hat sich das elektronische zweite Staatsexamen in Hessen nach einem Jahr Praxis offenbar klar durchgesetzt. Nach Angaben des Justizministeriums entscheiden sich mehr als 96 Prozent der Kandidatinnen und Kandidaten für die digitale Klausurbearbeitung statt für die handschriftliche Variante. Für Referendarinnen und Referendare ist das ein deutliches Signal: Das E-Examen ist nicht mehr nur Pilotprojekt oder Komfortoption, sondern wird in der Examenswirklichkeit zunehmend zum Regelfall.

Im Jahr 2025 liefen in Hessen sechs Prüfungsdurchgänge mit jeweils rund 200 Teilnehmenden weitgehend reibungslos. Die Wahlfreiheit bleibt zwar bestehen, sodass Prüflinge weiterhin handschriftlich schreiben können. Praktisch scheint die digitale Form aber die deutlich bevorzugte Lösung zu sein. Auch der mögliche Wechsel zurück zur handschriftlichen Bearbeitung während der Prüfungsphase wurde dem Bericht zufolge nur vereinzelt genutzt.  »»» 

VG Wiesbaden: Husten im Prüfungssaal rechtfertigt keinen Platzwechsel – 7 L 975/26

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Wie beck-aktuell.de berichtet, hat das VG Wiesbaden einem Prüfling im Zweiten Staatsexamen keinen Anspruch auf einen Platzwechsel wegen eines hustenden Mitprüflings zugesprochen. Der Kandidat absolvierte im Mai 2026 in Hessen einen Verbesserungsversuch und leidet an ADHS. Nachdem der links neben ihm sitzende Prüfling während mehrerer Klausuren gehustet hatte, bat er wiederholt um Umsetzung und stellte schließlich einen Eilantrag für die noch ausstehenden Arbeiten. Das Aktenzeichen lautet 7 L 975/26.
Das Gericht sah dafür keine Grundlage. Husten gehöre zu den Geräuschen, mit denen in einem gut belegten Prüfungssaal grundsätzlich gerechnet werden müsse. Entscheidend sei nicht die besondere Empfindlichkeit des einzelnen Prüflings, sondern der Maßstab eines durchschnittlichen Examenskandidaten. Nach den Feststellungen der Prüfungsaufsicht habe der Mitprüfling nur gelegentlich gehustet; weitere Beschwerden habe es nicht gegeben. Auch ein Schutzanspruch wegen möglicher Ansteckung überzeugte das Gericht nicht.  »»» 

Niedersachsen startet elektronische Klausuren im Zweiten Staatsexamen

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Niedersachsen stellt die schriftlichen Aufsichtsarbeiten im Zweiten Staatsexamen ab dem Prüfungsdurchgang Oktober 2026 auf eine neue Wahlmöglichkeit um: Kandidatinnen und Kandidaten können ihre Klausuren elektronisch anfertigen. Wie justizportal.niedersachsen.de berichtet, bleiben Prüfungsstoff, Bearbeitungszeit, Bewertungsmaßstäbe, Erwartungshorizonte und Korrekturgrundsätze unverändert. Die Reform betrifft also nicht das Anforderungsniveau, sondern vor allem die Arbeitsweise am Prüfungstag und die Organisation der Klausuren.
Die elektronische Anfertigung ist freiwillig, wird aber zum Regelfall, wenn nach Zugang der Ladung keine fristgerechte Erklärung für die handschriftliche Bearbeitung abgegeben wird. Wer weiter mit der Hand schreiben möchte, muss dies innerhalb einer Woche schriftlich gegenüber dem zuständigen Oberlandesgericht mitteilen. Die Prüfungen finden zentral in Hannover-Langenhagen, Osnabrück und Lüneburg statt; ein Anspruch auf einen bestimmten Ort besteht nicht. Auch der Beginn wird vereinheitlicht: Ab Oktober 2026 starten alle schriftlichen Prüfungen um 9:00 Uhr in Präsenz im Prüfungssaal.  »»» 

Anreise vor der Examensprüfung: Keine Erstattung der Kosten

Ein Rechtsreferendar aus NRW reiste einen Tag vor seiner mündlichen Prüfung nach Düsseldorf und verlangte die Erstattung der ihm entstandenen Übernachtungskosten. Dies lehnte jedoch die Verwaltung ab. Seine hiergegen gerichtete Klage vor dem VG Minden blieb erfolglos.

Das Gericht begründete die Abweisung damit, dass auch eine Anreise am Prüfungstag möglich gewesen wäre.  »»»