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REFERENDARIATNEWS

REFNEWS
  Ausgabe 38/2026
Freitag, der 18.09.2026
     

Alle Artikel der Kategorie "Staatsexamen"

Prüfungsangst rechtfertigt keinen 3. Versuch

Hier im RefBlog hatten wir euch schon mal die Vorschriften der Länder zum sogenannten „Gnadenversuch“ vorgestellt. Das Problem an diesen Regelungen ist, dass sie alle generalklauselartig formuliert sind und auf das Vorliegen eines „Härtefalls“ abstellen. Das OVG Rheinland-Pfalz musste sich – im Zusammenhang mit dem 3. Versuch im ersten juristischen Staatsexamen – mit der Frage beschäftigen, ob Prüfungsangst ein solcher Härtefall sein kann.  »»» 

Examensvorbereitung braucht eigenen Plan statt Musterlösung

von

Ein außergewöhnliches Klausurergebnis macht neugierig, doch der eigentliche Nutzen des Beitrags liegt nicht in der 18-Punkte-Anekdote. Wie www.beck-aktuell.de berichtet, beschreibt Ron Straßburg seine Examensvorbereitung als bewusst geplanten, aber nicht schematischen Prozess. Für Kandidatinnen und Kandidaten im Staatsexamen ist daran vor allem wichtig: Der Autor verkauft keinen Königsweg, sondern zeigt, wie Struktur, Selbstbeobachtung und methodisches Üben zusammenwirken können.

Zentral ist die frühe Planung der Vorbereitungszeit. Der Stoff soll nicht nur gesammelt, sondern realistisch auf Wochen und Tage verteilt werden. Dabei bleibt Raum für Puffer und Anpassungen, weil sich Lernmethoden erst im Verlauf bewähren. Besonders überzeugend ist der Hinweis, Wissen schrittweise stärker an Fällen zu erproben. Wer Themenblöcke regelmäßig wiederholt und zwischen Rechtsgebieten wechselt, trainiert zugleich die Flexibilität, die echte Klausuren verlangen.  »»» 

Spickzettel in der mündlichen Prüfung

„Das Mitführen eines Pfuschzettels während der Vorbereitungszeit für den Aktenvortrag kann damit sanktioniert werden, dass der Aktenvortrag für ungenügend (0 Punkte) erklärt wird“ – so die nicht überraschenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts Köln.

Es stellt sich schon die Frage, ob es sich lohnt, sich für den Aktenvortrag einen Spickzettel zu schreiben. Zudem durchaus interessant, wie der Kandidat erwischt wurde:  »»» 

Rechtsreferendar Wahlstation (w/m/d)

von Capgemini
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DJFT-Beschlüsse bremsen die Reformdebatte im Staatsexamen

von

Wie beck-aktuell.de berichtet, hat der Deutsche Juristen-Fakultätentag erneut Beschlüsse zur Zukunft der juristischen Ausbildung gefasst. Im Mittelpunkt standen Künstliche Intelligenz, die Umsetzung des § 5a DRiG und allgemeine Maßnahmen zur Verbesserung von Studium und Prüfungen. Der Befund fällt jedoch ernüchternd aus: Statt eines klaren Reformprogramms stehen vor allem Bekenntnisse zu bestehenden Strukturen, obwohl gerade Prüfungsdruck und digitale Arbeitsweisen praktische Antworten verlangen.

Für Referendarinnen, Referendare und Examenskandidaten ist das relevant, weil die Debatte um Ausbildungsinhalte, Prüfungsformate und Bewertungstransparenz unmittelbar auf das Staatsexamen zurückwirkt. Der Fakultätentag erkennt zwar an, dass KI das Berufsbild verändert, bleibt aber bei vorsichtigen Formulierungen. Hochschulen sollen ihre Aktivitäten ausbauen, klassische juristische Fähigkeiten sichern und neue Elemente entwickeln, ohne dass konkrete Prüfungs- oder Ausbildungsschritte benannt werden. Damit bleibt offen, wie künftige Klausuren, Arbeitsgemeinschaften und Korrekturen aussehen sollen.  »»» 

Zivilrechtsklausur: Prüfertipps rücken sauberes Arbeiten in den Fokus

von

Ein aktueller Karrierebeitrag nimmt die Zivilrechtsklausur im Zweiten Staatsexamen aus Prüfersicht in den Blick. Wie www.lto.de berichtet, spricht Katja Fambach, Vizepräsidentin des Amtsgerichts Offenbach und erfahrene Prüferin, im Podcast „Irgendwas mit Recht“ über typische Klausurtypen und Fehlerbilder. Für Referendarinnen und Referendare ist das weniger ein Geheimtipp als eine Erinnerung an das Handwerk: Wer den Sachverhalt nicht präzise auswertet, den Streitstoff unklar sortiert oder bei der Subsumtion ausweicht, verliert Punkte, bevor es um besondere Rechtskenntnisse geht.

Besonders wichtig ist die Botschaft, dass Examensklausuren nicht nach möglichst originellen Einfällen suchen. Entscheidend ist, ob die Bearbeitung den Fall vollständig erfasst, die Anspruchsgrundlagen sauber auswählt und die problematischen Stellen nachvollziehbar gewichtet. Gerade im Zivilrecht zeigt sich Prüfungsreife oft daran, dass Kandidatinnen und Kandidaten scheinbar einfache Weichenstellungen nicht überspringen: Zuständigkeit, Zulässigkeit, Anspruch entstanden, erloschen oder durchsetzbar, Beweislast und Tenorierung müssen in eine klare Struktur gebracht werden.  »»» 

OVG-Urteil: Gewisse Wahrscheinlichkeit der Täuschung bei mündlicher Prüfung

von

Das OVG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 03.02.2012 (Az.: 10 A 11083/11)  entschieden, dass eine gewisse Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer Täuschungshandlung nicht ausreicht, um die Aufhebung der Bewertung der mündlichen Prüfung und die Wiederholung der Prüfung anzuordnen. Geklagt hatte eine Rechtsreferendarin, deren Prüfungsleistung in der mündlichen Prüfung zum 2.Staatsexamen durch das Landesprüfungsamt vollständig aufgehoben wurde.  »»» 

Wer besteht das Zweite Staatsexamen — und wo?

von
Die Statistiken für das 2024 wurden veröffentlicht – wir werfen einen Blick drauf! Von den 9.242 Kandidatinnen und Kandidaten, die 2024 zur Zweiten Juristischen Staatsprüfung antraten, war mehr als die Hälfte weiblich. Am Ende bestanden 1.158 Prüflinge nicht — das entspricht einer bundesweiten Durchfallquote von 12,5 Prozent.  »»» 

Von der Wichtigkeit der Examensergebnisse

von

Examensnoten können sehr entscheidend sein. Das erfuhr ein Bewerber aus Baden-Württemberg schmerzlich am eigenen Leib.
Das zweite Staatsexamen hatte er im Oktober 2011 mit 6,02 Punkten also einem „Ausreichend“ bestanden. Drei Jahre später arbeitete er als juristischer Mitarbeiter in einem Notariat in Offenburg. 2017 bewarb sich dann der Mann auf eine der 11 ausgeschriebenen Stellen für den notariellen Anwärterdienst, die vom Justizministerium in Baden-Württemberg ausgeschrieben worden sind. Er wurde abgelehnt, und das, obwohl eigentlich noch 2 Stellen zu besetzen waren.  »»» 

KI-Korrektur rückt Examensklausuren neu in den Blick

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Ein Forschungsprojekt untersucht, wie juristische Klausuren künftig fairer und nachvollziehbarer mittels KI korrigiert werden können. Im Mittelpunkt steht nicht die Vorstellung, menschliche Prüfer durch Technik zu ersetzen. Vielmehr geht es um die Frage, welche Kriterien bei der Bewertung tatsächlich tragfähig sind und wie digitale Werkzeuge helfen könnten, Abweichungen, Routinen und unausgesprochene Erwartungen sichtbar zu machen. Damit berührt die Studie einen Kernbereich der juristischen Ausbildung.

Für Referendarinnen und Referendare ist das Thema besonders relevant, weil die Klausuren im zweiten Staatsexamen über Berufschancen, Verbesserungsversuche und oft auch über den weiteren Karriereweg entscheiden. Wer mehrere fünfstündige Arbeiten schreibt, erwartet zu Recht, dass nicht nur das Ergebnis, sondern auch der Bewertungsweg plausibel bleibt. Das Projekt lenkt den Blick deshalb auf Strukturen, die bisher häufig erst im Widerspruchs- oder Überdenkungsverfahren greifbar werden und dann nur mühsam rekonstruiert werden können.  »»» 

Keine unzulässige Beeinflussung durch Anruf beim Prüfer

Ein sicherlich sehr interessantes Urteil zum Zweiten Staatsexamen: Das Bundesverwaltungsgericht hatte zu entscheiden, ob eine Klausur mit 0 Punkten bewertet werden muss, wenn die Kandidatin den Prüfer kontaktiert, der im Rahmen des Widerspruchsverfahrens seine Bewertung der Klausur nochmals zu prüfen hatte. Durch den Anruf wollte die Kandidatin erfahren, aus welchen Gründen der Prüfer zu seiner ursprünglichen Note kam.  »»» 

Fachschaften kritisieren Stillstand bei Reform der Juristenausbildung

von

Die Diskussion über die juristische Ausbildung bleibt in Bewegung, auch wenn die Justizministerinnen und Justizminister vorerst keine grundlegende Reform auf den Weg bringen wollen. Wie beck.de berichtet, stößt der jüngste JuMiKo-Beschluss bei studentischen Fachschaften auf deutliche Kritik. Aus ihrer Sicht wird damit erneut die Chance vertan, die Ausbildung an die tatsächlichen Belastungen, Erwartungen und Berufsbilder angehender Juristinnen und Juristen anzupassen.

Im Kern geht es um die Frage, ob das klassische Modell aus universitärem Studium, staatlicher Pflichtfachprüfung und anschließendem Vorbereitungsdienst noch ausreichend auf eine moderne juristische Praxis vorbereitet. Die Fachschaften sehen offenbar nicht nur einzelne Korrekturbedürfnisse, sondern ein strukturelles Problem: Wenn Reformvorschläge immer wieder zurückgestellt werden, könne auch die Grundlage für eine konstruktive weitere Debatte brüchig werden.  »»» 

Rheinland-Pfalz macht das zweite Examen digitaler

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Wie lto.de berichtet, stellt Rheinland-Pfalz das zweite juristische Staatsexamen ab der Kampagne im Oktober 2026 einen weiteren Schritt auf digitale Abläufe um. Referendarinnen und Referendare müssen dann keine Kommentare und Gesetzestexte mehr in Papierform in den Prüfungsraum mitbringen. Die benötigten Hilfsmittel sollen während der Klausuren digital auf einem zusätzlichen Bildschirm bereitstehen. Damit nähert sich das Examen stärker der Arbeitsweise an, die viele angehende Juristinnen und Juristen aus Ausbildung, Kanzlei und Verwaltung bereits kennen.

Für Prüflinge ist das mehr als eine organisatorische Erleichterung. Wer sich auf das zweite Examen vorbereitet, kennt den Aufwand rund um zugelassene Gesetzessammlungen, Kommentare, Markierungen und Transportfragen. Digitale Hilfsmittel können diese Belastung reduzieren, zugleich aber neue Anforderungen an Gewöhnung, Technikvertrauen und Konzentration im Klausursetting stellen. Entscheidend wird sein, dass die Bedienung zuverlässig, übersichtlich und prüfungsnah funktioniert und niemand wertvolle Bearbeitungszeit mit Suchwegen oder Bildschirmwechseln verliert.  »»»