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REFERENDARIATNEWS

REFNEWS
  Ausgabe 43/2026
Montag, der 19.10.2026
     

Alle Artikel der Kategorie "Vor dem Referendariat"

Referendariat braucht klare Wege für internationale Juristinnen

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Der Weg ins deutsche Referendariat kann für ausländische Juristinnen und Juristen an einer bürokratischen Pattsituation scheitern. Für die Aufenthaltserlaubnis wird die Zulassung zum Vorbereitungsdienst verlangt, für die Zulassung wiederum ein gesicherter aufenthaltsrechtlicher Status. Wie lto.de berichtet, hat Andrea Carolina Páez Badel diese widersprüchlichen Anforderungen selbst erlebt. Die in Kolumbien geborene Juristin kam mit 17 Jahren nach Deutschland, absolvierte zunächst ein Studienkolleg und studierte anschließend Jura in Marburg.

Schon während des Studiums erhöhte der Aufenthaltsstatus den Druck: Fortschritte mussten jährlich nachgewiesen und ein konkreter Plan vorgelegt werden. Nach dem Ersten Staatsexamen verlangte die Ausländerbehörde einen Nachweis für die gesamte Dauer des Referendariats, während das Justizprüfungsamt vor der Zulassung keine entsprechende Bestätigung ausstellen wollte. Nach der Zulassung blieben nur drei Wochen für den Nachweis; der früheste Termin bei der Behörde lag jedoch Monate später. Erst intensive Abstimmungen und eine vertragliche Auflage ermöglichten den Start.  »»» 

Länderpläne bringen Bewegung in Referendariat und Jurastudium

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Mehrere neue Koalitionsverträge zeigen, dass die juristische Ausbildung in den Ländern nicht mehr nur als Hochschulthema behandelt wird. Wie www.beck-aktuell.de berichtet, reichen die Vorhaben von einem leichter zugänglichen Teilzeitreferendariat über höhere Unterhaltsbeihilfen bis zu Reformen bei Prüfungsstoff, Digitalisierung und Zusammensetzung der Prüfungskommissionen. Für angehende Referendarinnen und Referendare ist das relevant, weil politische Programmsätze später über Stationsorte, Prüfungsformate und finanzielle Rahmenbedingungen entscheiden können.

Baden-Württemberg stellt vor allem Praxisnähe, Digitalisierung und eine mögliche Verschlankung der Prüfungsinhalte in den Mittelpunkt. Für den Vorbereitungsdienst werden eine weitere Professionalisierung, ein besser zugängliches Teilzeitmodell und eine höhere Unterhaltsbeihilfe angekündigt. Auch die Besetzung von Prüfungskommissionen soll gleichstellungspolitisch stärker in den Blick kommen. Konkrete Umsetzungsschritte bleiben allerdings noch offen, sodass Referendarinnen und Referendare zunächst vor allem ein Reformsignal sehen.  »»» 

Gesundheit im Referendariat: Erfahrungsbericht stellt Belastungsmythos infrage

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Auf jurios.de zeigt ein Artikel, dass es auch Gründe geben kann, den juristischen Vorbereitungsdienst abzubrechen. Der Beitrag ist kein pauschales Urteil gegen das Referendariat, sondern ein Erfahrungsbericht über Überforderung, Erwartungsdruck und die Schwierigkeit, rechtzeitig Grenzen zu ziehen. Gerade deshalb ist er für angehende Referendarinnen und Referendare lesenswert: Er macht sichtbar, dass Belastbarkeit nicht bedeutet, Warnsignale zu ignorieren.

Im Mittelpunkt steht die Frage, wie viel persönlicher Einsatz im Referendariat realistisch und gesund ist. Stationen, Arbeitsgemeinschaften, Klausurenkurse, Aktenvorträge und die Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen greifen eng ineinander. Wer zusätzlich pendelt, finanzielle Sorgen hat oder mit psychischen Belastungen kämpft, erlebt diese Struktur schnell nicht mehr als Ausbildung, sondern als dauerhaften Ausnahmezustand. Der Bericht erinnert daran, dass ein Abbruch nicht automatisch Scheitern bedeutet, sondern auch eine bewusste Entscheidung für die eigene Gesundheit sein kann.  »»» 

Rechtsreferendariat Verwaltungs- oder Wahlstation im Servicebereich Recht

von Technische Universität Berlin
ZUV - Zentrale Universitätsverwaltung, Abteilung II Personal und Recht, Servicebereich Recht Der Servicebereich Recht der TU Berlin sucht fortlaufend engagierte Rechtsreferendar*innen für die Verwaltungs- oder Wahlstation. Wir bieten Ihnen praxisnahe Einblicke in die vielfältigen rechtlichen Fragestellungen einer renommierten technischen Universität und die Möglichkeit, an der Schnittstelle von Recht, Wissenschaft und Verwaltung mitzuwirken. Neben den Aufgaben eines allgemeinen Justiziariats gehören die rechtliche Beratung der Hochschulleitung und anderer Stellen der TU sowie die Begleitung von Gesetzgebungsverfahren zu unserem Tätigkeitsbereich. Der aktuelle tiefgreifende Transformationsprozess der Berliner Hochschulen wirft täglich spannende Rechtsfragen auf, die uns oft auf rechtliches Neuland führen.

Mentale Belastung im Referendariat: Schleswig-Holstein zeigt Beratungsweg

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Das Referendariat gilt für viele angehende Volljuristinnen und Volljuristen als besonders verdichtete Ausbildungsphase: neue Stationen, praktische Verantwortung, Erwartungsdruck und die Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen laufen gleichzeitig. Wie jurfuture-dav.de berichtet, rückt der Referendarrat Schleswig-Holstein deshalb die mentale Belastung von Referendarinnen und Referendaren stärker in den Mittelpunkt. Der Beitrag beschreibt, dass Druck nicht erst kurz vor den Klausuren entsteht, sondern häufig schon im Alltag der Ausbildung spürbar wird, etwa durch wechselnde Anforderungen, knappe Zeitfenster und Unsicherheit über die eigene Leistung.

Wichtig ist daran vor allem der praktische Ansatz. Statt psychische Belastung als individuelles Scheitern zu behandeln, verweist der Beitrag auf psychosoziale Beratung als niedrigschwelliges Hilfsangebot. Referendarinnen und Referendare sollen wissen, dass sie sich Unterstützung holen können, bevor Überforderung chronisch wird. Für die Ausbildungspraxis ist das ein klares Signal: Wer juristischen Nachwuchs ernst nimmt, muss nicht nur Klausurtechnik und Stationszeugnisse im Blick behalten, sondern auch die Bedingungen, unter denen Lernen, Arbeiten und Prüfungsdruck zusammenkommen.  »»» 

Niedersachsen: Direkteinstieg ins Referendariat oft nur noch mit Prädikat

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Der Zugang zum Referendariat in Niedersachsen ist spürbar schwieriger geworden. Wie lto.de berichtet, haben seit Herbst 2025 deutlich mehr Absolventinnen und Absolventen einen Ausbildungsplatz im Land beantragt. Wer ohne Wartezeit direkt nach dem ersten Examen starten möchte, braucht deshalb inzwischen häufig ein Prädikat. Am OLG Celle lag die Grenze zuletzt um neun Punkte; im Dezember 2025 waren es sogar 10,04 Punkte.

Die Entwicklung betrifft nicht nur Celle. Auch Braunschweig und Oldenburg meldeten für den Märztermin 2026 hohe Schwellen, teils knapp unter oder über neun Punkten. Hintergrund ist das Zusammenspiel aus begrenzten Ausbildungsplätzen, mehr Bewerbungen und fehlender Landeskinderregelung: Wer das erste Examen in einem anderen Bundesland abgelegt hat, wird in Niedersachsen grundsätzlich gleich behandelt. Zusätzlich dürfte die zeitweise angespannte Stellensituation in Nordrhein-Westfalen den Druck erhöht haben.

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Sachsen-Anhalt modernisiert Referendariat mit Teilzeit und Wahlmodell

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Sachsen-Anhalt stellt seine Juristenausbildung neu auf und rückt dabei auch das Referendariat stärker in den Mittelpunkt. Der Landtag hat ein neues Juristenausbildungsgesetz beschlossen, das die klassische Ausbildung zur Volljuristin und zum Volljuristen beibehält, aber an mehreren Stellen flexibler macht. Wie mj.sachsen-anhalt.de berichtet, bleiben erstes und zweites juristisches Staatsexamen weiterhin die maßgeblichen Abschlüsse für Richteramt, Staatsanwaltschaft, Anwaltschaft und weitere volljuristische Berufswege.

Für angehende Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare ist vor allem die Öffnung des Vorbereitungsdienstes interessant. Wer ein Kind tatsächlich betreut oder pflegebedürftige Angehörige versorgt, soll den juristischen Vorbereitungsdienst künftig in Teilzeit absolvieren können. Außerdem sieht das Gesetz Wahlfreiheit beim Status vor: Referendarinnen und Referendare können zwischen Verbeamtung auf Widerruf und öffentlich-rechtlichem Ausbildungsverhältnis wählen. Das kann für Bewerberinnen und Bewerber relevant werden, die familiäre Pflichten, Krankenversicherung, Beihilfe oder spätere Karriereplanung frühzeitig mitdenken müssen.  »»» 

NRW plant deutlich mehr Referendariatsstellen für 2026

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Nordrhein-Westfalen will im Jahr 2026 wieder deutlich mehr Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare einstellen. Wie rechtundpolitik.com berichtet, plant das Justizministerium mehr als 1.700 Neueinstellungen im juristischen Vorbereitungsdienst. Das wären rund 37 Prozent mehr als im Vorjahr. Nach einer haushaltsbedingt zurückhaltenderen Phase soll das Land damit wieder ungefähr das Einstellungsniveau von 2023 erreichen. Für viele Examenskandidatinnen und Examenskandidaten kommt diese Nachricht zu einem wichtigen Zeitpunkt.

Für angehende Referendarinnen und Referendare ist das vor allem deshalb relevant, weil Nordrhein-Westfalen weiterhin zu den großen Ausbildungsstandorten gehört und die Zahl der verfügbaren Plätze unmittelbare Auswirkungen auf Wartezeiten, Planungssicherheit und Ortswünsche haben kann. Das Ministerium begründet die Ausweitung mit dem Bedarf an gut ausgebildetem juristischem Nachwuchs für Gerichte und Staatsanwaltschaften. Trotz angespannter Haushaltslage sollen die Ausbildungskapazitäten wieder stabiler wachsen.  »»» 

Prädikat oder Warten: Niedersachsen verschärft Zulassungsnoten im Referendariat

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Mehr Absolventinnen und Absolventen wollen nach dem Ersten Staatsexamen ihr Referendariat in Niedersachsen absolvieren. Da die Zahl der Ausbildungsplätze konstant blieb, hat das Justizministerium die Einstellungsgrenzen drastisch erhöht: Aktuell werden Bewerberinnen und Bewerber mit etwa neun Punkten direkt eingestellt. Dadurch entsteht eine Zweiklassengesellschaft: Wer Spitzennoten vorweisen kann, gelangt ohne Wartezeit ins Referendariat, während alle anderen vorerst auf die Warteliste kommen.  »»» 

Mehr Geld, Beamtenstatus und Zusatzangebote: So werben die Länder um Referendare

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Angesichts einer bevorstehenden Pensionierungswelle bei Richterinnen und Richtern werben die Länder verstärkt um Nachwuchsjuristen. Wie lto.de berichtet, ist das Rechtsreferendariat das zentrale Instrument, um Volljuristen frühzeitig zu binden. Daher haben fast alle Landesjustizministerien die Unterhaltsbeihilfe für Referendarinnen und Referendare erhöht; im Schnitt werden rund 1.622 Euro brutto gezahlt. Die Hoffnung: Mit mehr Geld und attraktiven Rahmenbedingungen steigen die Bewerbungszahlen.Große Wirkung entfaltet vor allem die Verbeamtung. Hessen, Sachsen, Thüringen und Mecklenburg‑Vorpommern bieten diese Statusoption – teilweise obligatorisch – an und verzeichnen sprunghafte Zuwächse.

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NRW plant Aufstockung der Referendariatsplätze 2026 – Rückkehr zum Niveau von 2023

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Nach der Diskussion um drastische Kürzungen der juristischen Vorbereitungsplätze in Nordrhein‑Westfalen (NRW) setzt das Justizministerium 2026 auf einen Kurswechsel. Im Sommer 2024 war die Zahl der zugelassenen Rechtsreferendare aus Kostengründen gesenkt worden, was zu einem Sturm der Entrüstung von Verbänden und Opposition führte. Die Landesregierung reagiert nun auf diese Kritik und plant laut einem Bericht von jurios.de, für das Jahr 2026 wieder mehr Kapazitäten in den juristischen Vorbereitungsdienst einzuplanen. Konkrete Zahlen sollen sich am Jahr 2023 orientieren, als rund 3.200 Referendarinnen und Referendare eingestellt wurden.  »»» 

Zulassung von Bürgern aus EU-Staaten zum Rechtsreferendariat

Symbolbild zur Zulassung von EU-Bürgern zum RechtsreferendariatPer E-Mail erhielten wir die Anfrage einer Referendarin, deren französischer Freund zum deutschen Referendariat zugelassen werden wollte. Zu der Frage, ob und wie das möglich ist, antworteten wir ihr, dass ihr Freund feststellen lassen muss, dass sein französischer Abschluss dem ersten Staatsexamen gleichwertig ist. Anschließend kann er sich dann wie jeder andere auch um einen Referendariatsplatz bewerben.  »»» 

Schlecht vorbereitet ins Rechtsreferendariat!?

Symbolbild Vorbereitung auf das ReferendariatDer damalige hauptamtliche AG-Leiter beim LG Landshut, Andreas Stegbauer, äußerte 2018 im Gespräch mit der NJW die Ansicht, dass die Mehrzahl der angehenden Referendare schlecht vorbereitet in den juristischen Vorbereitungsdienst geht. Ihnen fehle eine Vorstellung davon, was sie im Referendariat erwarte. Stegbauer führte aus, dass im Referendariat der Schwerpunkt im Prozessrecht liege. Viele Referendare hätten das Zivilprozessrecht im Studium aber allenfalls in den Grundzügen behandelt. Ein weiteres Problem sah der AG-Leiter darin, dass viele Referendare erwarteten, im Vorbereitungsdienst Lücken im materiellen Recht noch schließen zu können.  »»»