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REFERENDARIATNEWS

REFNEWS
  Ausgabe 19/2026
Sonntag, der 10.05.2026
     

Alle Artikel der Kategorie "Vor dem Referendariat"

Prädikat oder Warten: Niedersachsen verschärft Zulassungsnoten im Referendariat

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Mehr Absolventinnen und Absolventen wollen nach dem Ersten Staatsexamen ihr Referendariat in Niedersachsen absolvieren. Da die Zahl der Ausbildungsplätze konstant blieb, hat das Justizministerium die Einstellungsgrenzen drastisch erhöht: Aktuell werden Bewerberinnen und Bewerber mit etwa neun Punkten direkt eingestellt. Dadurch entsteht eine Zweiklassengesellschaft: Wer Spitzennoten vorweisen kann, gelangt ohne Wartezeit ins Referendariat, während alle anderen vorerst auf die Warteliste kommen.  »»» 

Mehr Geld, Beamtenstatus und Zusatzangebote: So werben die Länder um Referendare

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Angesichts einer bevorstehenden Pensionierungswelle bei Richterinnen und Richtern werben die Länder verstärkt um Nachwuchsjuristen. Wie lto.de berichtet, ist das Rechtsreferendariat das zentrale Instrument, um Volljuristen frühzeitig zu binden. Daher haben fast alle Landesjustizministerien die Unterhaltsbeihilfe für Referendarinnen und Referendare erhöht; im Schnitt werden rund 1.622 Euro brutto gezahlt. Die Hoffnung: Mit mehr Geld und attraktiven Rahmenbedingungen steigen die Bewerbungszahlen.Große Wirkung entfaltet vor allem die Verbeamtung. Hessen, Sachsen, Thüringen und Mecklenburg‑Vorpommern bieten diese Statusoption – teilweise obligatorisch – an und verzeichnen sprunghafte Zuwächse.

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NRW plant Aufstockung der Referendariatsplätze 2026 – Rückkehr zum Niveau von 2023

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Nach der Diskussion um drastische Kürzungen der juristischen Vorbereitungsplätze in Nordrhein‑Westfalen (NRW) setzt das Justizministerium 2026 auf einen Kurswechsel. Im Sommer 2024 war die Zahl der zugelassenen Rechtsreferendare aus Kostengründen gesenkt worden, was zu einem Sturm der Entrüstung von Verbänden und Opposition führte. Die Landesregierung reagiert nun auf diese Kritik und plant laut einem Bericht von jurios.de, für das Jahr 2026 wieder mehr Kapazitäten in den juristischen Vorbereitungsdienst einzuplanen. Konkrete Zahlen sollen sich am Jahr 2023 orientieren, als rund 3.200 Referendarinnen und Referendare eingestellt wurden.  »»» 

Referendar:in (m/w/d) am Standort Düsseldorf

von Fieldfisher
Fieldfisher ist eine internationale Wirtschaftskanzlei mit marktführender Praxis in den dynamischsten Sektoren der Welt. Führend sind wir in der Beratung zukunftsorientierter Wirtschaftssektoren und im Umfeld digitaler Innovationen. Diese Zukunftsorientierung leben wir auch als Unternehmen mit großer gesellschaftlicher Verantwortung und der Ambition, den vielfältigen Herausforderungen, denen wir als Gesellschaft gegenüberstehen, immer aktiv, mutig und zuversichtlich zu begegnen. Wir suchen die Herausforderung, kämpfen gemeinsam für das richtige Ergebnis und pflegen dabei unseren Fieldfisher-Spirit – geprägt durch Offenheit, Wertschätzung und Zusammenhalt. Komm‘ in unser Team! Dein Job bei uns Du bist eine aufgeschlossene Persönlichkeit, die ihr Können in unserer Gemeinschaft einbringen und entfalten will? Du suchst einen Arbeitgeber, der Dich dabei unterstützt, neben Deiner fachlichen Expertise auch Deine individuellen Stärken weiterzuentwickeln? Als “law firm built around people” legen wir seit jeher großen Wert auf den Menschen hinter dem Beruf. Ob als Anwält:in oder in unseren Business Services: Es sind der Austausch von Expertenwissen und innovativen Ideen sowie die Verknüpfung unserer individuellen Talente, die es uns ermöglichen, hervorragende Arbeit für unsere Mandant:innen zu leisten. Wir freuen uns auf Deine Bewerbung!

Zulassung von Bürgern aus EU-Staaten zum Rechtsreferendariat

Per Email erhielten wir die Anfrage einer Referendarin, deren fränzösischer Freund nun zum deutschen Referendariat zugelassen werden wollte. Zu der Frage, ob und wie das möglich ist, antworteten wir ihr, dass sich ihr Freund anerkennen lassen muss, dass sein französischer Abschluss dem ersten Staatsexamen gleichwertig ist. Anschließend kann er sich dann wie jeder andere auch um einen Referendariatsplatz bewerben.  »»» 

Schlecht vorbereitet ins Rechtsreferendariat!?

Der hauptamtliche AG-Leiter beim LG Landshut Andreas Stegbauer ist der Ansicht, dass die Mehrzahl der angehenden Referendare schlecht vorbereitet in den juristischen Vorbereitungsdienst geht. Ihnen fehle eine Vorstellung davon, was sie im Referendariat erwarte. Im Gespräch mit der NJW führt Stegbauer aus, dass im Referendariat der Schwerpunkt im Prozessrecht liege. Viele Referendare haben aber das Zivilprozessrecht im Studium allenfalls in den Grundzügen behandelt. Ein weiteres Problem sieht der AG-Leiter darin, dass viele Referendare die Erwartung hätten, im Vorbereitungsdienst Lücken im materiellen Recht noch schließen zu können.  »»» 

Anfertigung einer Dissertation vor Beginn des Referendariats

Nach Ende des Studiums hat man eventuell die Entscheidung zu treffen, sofort eine Zusatzqualifikation wie Promotion oder LL.M. zu machen oder aber zunächst durchzustarten und sich für eine Referendarstelle zu bewerben.

Prof. Dr. Meinrad Dreher hat auf seiner Homepage Aspekte aufgelistet, die berücksichtigt werden sollten, wenn man in Erwägung zieht, das Referendariat wegen eines solchen Projekts hinauszuschieben.  »»» 

Vor dem Referendariat zum Deutschen Bundestag

Wie wir desöfteren bereits im RefBlog berichteten, sind die Wartezeiten in vielen Bundesländern schon sehr lang, sodass sich die Frage stellt, wie man diese Wartezeit überbrücken kann. Bewirbt man sich beispielsweise in Berlin oder Hamburg, muss man mit einer langen Wartezeit rechnen.

Eine interessante Möglichkeit, diese Zeit zu füllen, ist die Tätigkeit als Referent beim Deutschen Bundestag.

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Podcast: Was erwartet mich im Referendariat?

Wenn man sich am Ende des Studiums befindet, weiß man zwar, dass anschließend das Referendariat ansteht. Was einen im Vorbereitungsdienst dann aber wirklich erwartet, kann man zu diesem Zeitpunkt nicht wirklich einschätzen.

Das OLG Düsseldorf geht zur ersten Erläuterung einen neuen Weg und hat auf seiner Seite als „visuelle Information“ einen Podcast zum Thema Referendariat online gestellt.  »»» 

Verbeamtung nun auch in Sachsen möglich

Es ist schon eine sehr interessante Entwicklung: Nachdem vor knapp 20 Jahren alle Bundesländer nach und nach die Verbeamtung der Rechtsreferendare abgeschafft hatten, kehrt sich der Trend nunmehr um. Nach Hessen und Mecklenburg-Vorpommern ermöglicht nun auch Sachsen es wieder, dass Rechtsreferendare in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf übernommen werden. Die Besonderheit: Anders als in Hessen und MV haben Referendare in Sachsen eine Wahlmöglichkeit, ob sie sich verbeamten lassen oder ob sie in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis zum Land stehen möchten.   »»» 

Kein Referendariat bei verfassungsfeindlicher Gesinnung

Sachsen plant eine Neuregelung der Zulassungsvoraussetzungen zum juristischen Vorbereitungsdienst. Anlass hierfür war ein Fall, über den wir auch in den RefNews mehrfach berichteten: Brian E. ist rechtskräftig wegen Landfriedensbruch verurteilt worden. Das Land hatte ihn trotz laufender Ermittlungen zunächst in den Vorbereitungsdienst eingestellt. Der Rausschmiss aus dem Referendariat nach der Verurteilung wurde dann vom OLG Dresden gestoppt. Der Eingriff in die Berufsfreiheit des verurteilten Referendars sei unverhältnismäßig, gerade weil er bereits einen Großteil des Referendariats absolviert hatte.

Nun möchte das Land eine Neuregelung in § 8 des Sächsischen JAG einfügen.  »»» 

Weniger Einstellungen von Referendaren wegen Corona

In einem interessanten Artikel stellt die Legal Tribune Online die Auswirkungen der Corona-Pandemie dar. Bekannt war, dass manche Länder wie zB Niedersachsen und NRW das schriftliche Examen im April haben ausfallen lassen. Zudem wurden in manchen Ländern mündliche Prüfungstermine abgesagt; Hessen hat den Referendaren ein Wahlrecht eingeräumt, ob sie die mündliche Prüfung ablegen möchten oder nicht.  »»» 

Das Rechtsreferendariat in Teilzeit kommt

Wir hatten in den RefNews bereits desöfteren darüber berichtet, dass die Einführung eines Teilzeit-Referendariats geplant ist. Nachdem erste Anstrengungen in diese Richtung letztlich nicht umgesetzt wurden, hat das Bundesjustizministerium nun einen Referentenentwurf vorgelegt, der diese Reformbestrebung wieder aufgreift. Die dazu erforderlichen Änderungen des Deutschen Richtergesetzes sind enthalten in Artikel 2 des „Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften“.

Geplant ist es zu ermöglichen, den Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu absolvieren. Der regelmäßige Dienst wird hierfür um ein Fünftel reduziert. Die Dauer des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit beträgt dann statt zwei Jahre insgesamt zweieinhalb Jahre.  »»»