Per Email erhielten wir die Anfrage einer Referendarin, deren fränzösischer Freund nun zum deutschen Referendariat zugelassen werden wollte. Zu der Frage, ob und wie das möglich ist, antworteten wir ihr, dass sich ihr Freund anerkennen lassen muss, dass sein französischer Abschluss dem ersten Staatsexamen gleichwertig ist. Anschließend kann er sich dann wie jeder andere auch um einen Referendariatsplatz bewerben. »»»
Der hauptamtliche AG-Leiter beim LG Landshut Andreas Stegbauer ist der Ansicht, dass die Mehrzahl der angehenden Referendare schlecht vorbereitet in den juristischen Vorbereitungsdienst geht. Ihnen fehle eine Vorstellung davon, was sie im Referendariat erwarte. Im Gespräch mit der NJW führt Stegbauer aus, dass im Referendariat der Schwerpunkt im Prozessrecht liege. Viele Referendare haben aber das Zivilprozessrecht im Studium allenfalls in den Grundzügen behandelt. Ein weiteres Problem sieht der AG-Leiter darin, dass viele Referendare die Erwartung hätten, im Vorbereitungsdienst Lücken im materiellen Recht noch schließen zu können. »»»
Nach Ende des Studiums hat man eventuell die Entscheidung zu treffen, sofort eine Zusatzqualifikation wie Promotion oder LL.M. zu machen oder aber zunächst durchzustarten und sich für eine Referendarstelle zu bewerben.
Prof. Dr. Meinrad Dreher hat auf seiner Homepage Aspekte aufgelistet, die berücksichtigt werden sollten, wenn man in Erwägung zieht, das Referendariat wegen eines solchen Projekts hinauszuschieben. »»»
Wie wir desöfteren bereits im RefBlog berichteten, sind die Wartezeiten in vielen Bundesländern in der letzten Zeit deutlich zurückgegangen, sodass sich das Problem, wie man diese Wartezeit überbrücken kann, entschärft hat. Bewirbt man sich aber beispielsweise in Berlin oder Hamburg, muss man durchaus noch mit einer Wartezeit rechnen.
Eine interessante Möglichkeit, diese Zeit zu füllen, ist die Tätigkeit als Referent beim Deutschen Bundestag. »»»
Wenn man sich am Ende des Studiums befindet, weiß man zwar, dass anschließend das Referendariat ansteht. Was einen im Vorbereitungsdienst dann aber wirklich erwartet, kann man zu diesem Zeitpunkt nicht wirklich einschätzen.
Das OLG Düsseldorf geht zur ersten Erläuterung einen neuen Weg und hat auf seiner Seite als „visuelle Information“ einen Podcast zum Thema Referendariat online gestellt. »»»
Es ist schon eine sehr interessante Entwicklung: Nachdem vor knapp 20 Jahren alle Bundesländer nach und nach die Verbeamtung der Rechtsreferendare abgeschafft hatten, kehrt sich der Trend nunmehr um. Nach Hessen und Mecklenburg-Vorpommern ermöglicht nun auch Sachsen es wieder, dass Rechtsreferendare in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf übernommen werden. Die Besonderheit: Anders als in Hessen und MV haben Referendare in Sachsen eine Wahlmöglichkeit, ob sie sich verbeamten lassen oder ob sie in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis zum Land stehen möchten. »»»
Sachsen plant eine Neuregelung der Zulassungsvoraussetzungen zum juristischen Vorbereitungsdienst. Anlass hierfür war ein Fall, über den wir auch in den RefNews mehrfach berichteten: Brian E. ist rechtskräftig wegen Landfriedensbruch verurteilt worden. Das Land hatte ihn trotz laufender Ermittlungen zunächst in den Vorbereitungsdienst eingestellt. Der Rausschmiss aus dem Referendariat nach der Verurteilung wurde dann vom OLG Dresden gestoppt. Der Eingriff in die Berufsfreiheit des verurteilten Referendars sei unverhältnismäßig, gerade weil er bereits einen Großteil des Referendariats absolviert hatte.
Nun möchte das Land eine Neuregelung in § 8 des Sächsischen JAG einfügen. »»»
In einem interessanten Artikel stellt die Legal Tribune Online die Auswirkungen der Corona-Pandemie dar. Bekannt war, dass manche Länder wie zB Niedersachsen und NRW das schriftliche Examen im April haben ausfallen lassen. Zudem wurden in manchen Ländern mündliche Prüfungstermine abgesagt; Hessen hat den Referendaren ein Wahlrecht eingeräumt, ob sie die mündliche Prüfung ablegen möchten oder nicht. »»»
Wir hatten in den RefNews bereits desöfteren darüber berichtet, dass die Einführung eines Teilzeit-Referendariats geplant ist. Nachdem erste Anstrengungen in diese Richtung letztlich nicht umgesetzt wurden, hat das Bundesjustizministerium nun einen Referentenentwurf vorgelegt, der diese Reformbestrebung wieder aufgreift. Die dazu erforderlichen Änderungen des Deutschen Richtergesetzes sind enthalten in Artikel 2 des „Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften“.
Geplant ist es zu ermöglichen, den Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu absolvieren. Der regelmäßige Dienst wird hierfür um ein Fünftel reduziert. Die Dauer des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit beträgt dann statt zwei Jahre insgesamt zweieinhalb Jahre. »»»
Das Land Niedersachsen steigert weiter die Attraktivität des juristischen Vorbereitungsdienstes und bietet ab Herbst 2020 Referendaren die Möglichkeit, vertiefte Einblicke in die Arbeit bei Gericht zu erlangen. Geplant ist es, an allen drei Oberlandesgerichten Stellen für Richterassistenten einzurichten.
Bewerbungen sind ab August 2020 möglich. Die Tätigkeit der Richterassistentinnen und Richterassistenten beginnt dann mit dem Anfang der 3. Pflichtstation (9. Monat der Ausbildung, erstmals November 2020) und endet spätestens mit Ablauf der 4. Pflichtstation (20. Monat der Ausbildung). Man erhält einen auf maximal ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag und eine Vergütung nach der Entgeltgruppe E13, was ca. 400 € netto bedeutet bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden pro Woche. Über die Tätigkeit wird selbstverständlich ein Arbeitszeugnis ausgestellt, das bei einer späteren Bewerbung für den Justizdienst sicherlich von Vorteil ist. »»»