Der BayVGH hatte sich mit einem Rechtsstreit zu befassen, in dem ein in München wohnender Rechtsreferendar im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Zuteilung eines Ausbildungsplatzes in seiner Heimatstadt begehrte. Der Präsident des Oberlandesgerichts München hatte ihn für seinen juristischen Vorbereitungsdienst einem anderen Ausbildungsort innerhalb des OLG-Bezirks zugewiesen. Dagegen wandte sich der Referendar mit dem Argument, dass er wegen seiner Wohnsitzbindung einen Anspruch auf einen Ausbildungsplatz in München habe. Das Verwaltungsgericht wies den Eilantrag zurück, weil es bereits an einem subjektiven Anspruch auf einen bestimmten Ort fehle und die Kapazitäten vorrangig nach verwaltungsinternen Kriterien zu verteilen seien. Mit der Beschwerde verfolgte der Antragsteller sein Begehren weiter.
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REFERENDARIATNEWS
BayVGH: Kein Anspruch auf Referendarausbildungsplatz am Wohnort – Organisationsermessen bei der Zuteilung (3 CE 25.2093)
Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß – BVerfG bestätigt hessisches Neutralitätsgebot (2 BvR 1333/17)
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 14. Januar 2020 eine Verfassungsbeschwerde gegen das hessische Neutralitätsgebot für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare zurückgewiesen. Ausgangspunkt des Verfahrens war eine deutsche und marokkanische Staatsangehörige, die in Hessen den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte und aus religiösen Gründen ein Kopftuch trug. Das Hessische Ministerium der Justiz sah in einem Erlass von 2007 vor, dass Referendarinnen während bestimmter Ausbildungsabschnitte – etwa bei Tätigkeiten auf der Richterbank, als Sitzungsvertretung der Staatsanwaltschaft oder bei Leitung von Anhörungsausschüssen – keine Kleidungsstücke oder Symbole tragen dürfen, die Zweifel an der weltanschaulich‑religiösen Neutralität des Staates wecken könnten. Die Beschwerdeführerin sah darin einen ungerechtfertigten Eingriff in ihre Glaubens- und Berufsfreiheit und wandte sich nach erfolgloser Anrufung der Verwaltungsgerichte an das Bundesverfassungsgericht. »»»
OVG Nordrhein-Westfalen bestätigt Entlassung einer Rechtsreferendarin wegen Geldwäsche und Unwürdigkeit (6 B 943/22)
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein‑Westfalen (OVG NRW) hatte sich mit der Beschwerde einer Rechtsreferendarin zu befassen, der die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst verwehrt und die bereits begonnene Ausbildung durch Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichts Düsseldorf beendet worden war. Die Juristin war zuvor zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen vorsätzlicher gewerbsmäßiger Geldwäsche in zehn Fällen verurteilt worden. In dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht hatte sie beantragt, die aufschiebende Wirkung ihrer Anfechtungsklage gegen die Entlassungsverfügung wiederherzustellen. Das Verwaltungsgericht lehnte dies ab. Hiergegen legte die Referendarin Beschwerde zum OVG NRW ein.
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Der Verwaltungsgerichtshof Koblenz hat am 9. Mai 2025 im Eilverfahren eine Entscheidung getroffen, die für die Zugangsvoraussetzungen zum juristischen Vorbereitungsdienst grundlegend ist. Ein Diplomjurist, der die erste juristische Prüfung bestanden hatte, wollte zum Mai bzw. November 2025 im öffentlich‑rechtlichen Ausbildungsverhältnis als Rechtsreferendar im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz eingestellt werden. Das OLG hatte seinen Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass dem Bewerber die notwendige Verfassungstreue fehle. Der Bewerber beantragte daraufhin eine einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO, um doch noch vorläufig zugelassen zu werden. Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag jedoch ab und verwies auf die gesetzliche Verpflichtung, Bewerber am Leitbild der freiheitlich‑demokratischen Grundordnung zu messen.
OVG Sachsen ordnet vorläufige Zulassung eines Bewerbers mit rechtsextremer Vergangenheit zum juristischen Vorbereitungsdienst an (2 B 267/25)
Ein Bewerber für den juristischen Vorbereitungsdienst in Sachsen, der zuvor als Vorstandsmitglied des als rechtsextremistisch eingestuften Vereins „Ein Prozent à. V.“ und im Landesverband der „Jungen Alternative“ tätig war, erstritt vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) im November 2025 einen Erfolg: Das OVG ordnete seine vorläufige Einstellung als Rechtsreferendar im Oberlandesgerichtsbezirk Dresden an. Der Antragsteller hatte im April 2024 die Erste Juristische Prüfung bestanden und sich ab Februar 2025 wiederholt um die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst bemüht. »»» BVerwG bestätigt Ausschluss eines Neonazi-Funktionärs vom Referendariat (2 C 15.23)
Nach mehreren Instanzen hat das Bundesverwaltungsgericht am 10. Oktober 2024 endgültig entschieden, dass Bewerber, die sich aktiv gegen die freiheitlich‑demokratische Grundordnung engagieren, keinen Anspruch auf Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst haben. In dem Verfahren 2 C 15.23 ging es um einen Juristen, der nach seinem Studium in Würzburg ab April 2020 den bayerischen juristischen Vorbereitungsdienst absolvieren wollte. Der Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg hielt den Bewerber für charakterlich ungeeignet, weil dieser neben langjährigen Aktivitäten in der NPD und der inzwischen verbotenen Kameradschaft „Freies Netz Süd“ vor allem Funktionär der neonazistischen Kleinpartei „Der III. Weg“ gewesen war. Dieses neonazistische Engagement sei mit den Grundwerten der Verfassung unvereinbar; deshalb lehnte die Behörde den Antrag ab.
Fall des Monats für Rechtsreferendare – Keine Zwangshaft gegen Politiker
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Hinsichtlich der aktuellen Rechtsprechung werdet Ihr bei uns examensrelevant informiert. Tagesaktuelle Nachrichten von den wichtigsten juristischen Nachrichtenportalen und Pressemitteilungen vom Bundesgerichtshof und Bundesverwaltungsgericht können bei uns abgerufen werden. »»»
Sammlung skurriler Urteile
Die Juristerei ist eine sehr trockene und staubige Angelegenheit. So denken zumindest viele. Aber das muss nicht sein! Till Zimmermann, Professor für Strafrecht an der Universität Trier, möchte nun das Gegenteil beweisen. Seit einigen Jahren sammelt er nun schon sehr skurrile Gerichtsurteile, jetzt ist ein Buch darüber in Planung. »»»
Wird Resturlaub vergütet?
Wir haben hier in den RefNews schon darüber berichtet – der Forderung eines Referendars nach Vergütung für nicht genommene Urlaubstage.
Zum Hintergrund: Ein Referendar hatte bis zum Bestehen des zweiten Examens seinen Urlaub wissentlich noch nicht vollständig genommen. Das OVG Berlin-Brandenburg sollte dann klären, ob einer Forderung einer Auszahlung nachgegeben werden soll. Das Verfahren wurde ausgesetzt, da der EuGH um Mithilfe gebeten wurde. »»»
Zulassungsverbot aufgrund von Unwürdigkeit?
Wegen Unwürdigkeit durfte sie zunächst nicht als Anwältin zugelassen werden – eine Juristin klagte in mehreren Instanzen, erst einmal erfolglos. Doch dann entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anders.
Aber wie kam es überhaupt dazu? Während ihres Referendariats ist die Frau verbal sehr ausfallend geworden. Sie beleidigte ihren Ausbilder bei der Staatsanwalt per Email, weil dieser sie angeblich unfair bewertet habe. »»»
Urlaubsrecht – ehemaliger Referendar fordert Vergütung für nicht genommene Urlaubstage
Kann ein junger Jurist nach dem zweiten Staatsexamen eine Auszahlung seines nicht genommenen Urlaubs beanspruchen? Diese Frage sollte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg klären, welches dazu um die Hilfe des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bat.
Durch das Bestehen des Examen des klagenden Ex-Referendars wurde der Vorbereitungsdienst automatisch beendet. Doch den ihm zustehende Urlaub hatte dieser noch nicht vollständig aufgebraucht. »»»
Beihilfe zum Geheimnisverrat
Wir haben schon einige Male hier in den RefNews davon berichtet – von dem Skandal um die gegen Geld oder Sex weitergegebenen Lösungen des zweiten Staatsexamens 2014 durch einen Richter des Landesprüfungsamtes. Mit einer Pistole bewaffnet und 30.000€ in der Tasche wurde Jörg L. in Mailand gefasst und zu 5 Jahren Gefängnis verurteilt. „Er ist rechtskräftig verurteilt und mittlerweile im offenen Strafvollzug“, so die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz.
Doch nicht nur der Richter wurde wegen Korruption und Geheimnisverrates verurteilt. 14 angehenden Juristen wurde nachträglich das Examen aberkannt.
Das Interessante: Einer der beteiligten Prüflinge wurde wegen Beihilfe zur Verletzung des Dienstgeheimnisses zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. »»»









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