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  Ausgabe 49/2023
Sonntag, der 10.12.2023
     

Alle Artikel der Kategorie "Berlin"
Ungleiche Bezahlung unserer AG-Leiter
von

In den RefNews hatten wir bereits einmal berichtet, was unsere AG-Leiter „verdienen“. Denn auf der Seite des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern ist ein Dokument abrufbar, das über die Honorare Auskunft gibt: Richter / Staatsanwälte / Rechtsanwälte erhalten danach als Leiter einer Arbeitsgemeinschaft ein Honorar von 25 Euro pro Unterrichtsstunde (45 Min).

Die Honorare scheinen sich aber von Bundesland zu Bundesland deutlich (!) zu unterscheiden. Auf der Seite der Rechtsanwaltskammer Berlin ist ein Interview mit RAin Johanna Eyser, der neuen Beauftragten der RAK Berlin für die Juristenausbildung, abrufbar. Und Frau Eyser antwortete auf die Frage, wie hoch die Vergütung in der Referendarausbildung ist, folgendermaßen:  »»» 

Kein Anspruch auf einen bestimmten Prüfungstermin

Juristische Referendare können gegenüber dem Prüfungsamt keinen bestimmten Termin auf Abhaltung der mündlichen Prüfung beanspruchen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

Ein Referendar im juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Berlin beabsichtigt seine mündliche Prüfung vor dem GJPA der Länder Berlin und Brandenburg Anfang des Jahres 2016 abzulegen.  »»» 

Änderung der Hilfsmittelverordnung im GJPA-Bezirk Berlin / Brandenburg

Was in vielen anderen Bundesländern schon immer zulässig war, wird ab der im September 2021 startenden Prüfungskampagne auch in Berlin und Brandenburg zulässig sein: In den schriftlichen Prüfungen werden als Hilfsmittel nicht nur die jeweiligen Fachkommentare (also für das Zivilrecht: Palandt und Thomas/Putzo, für das Öffentliche Recht: Kopp/Schenke und Kopp/Ramsauer und für das Strafrecht: Fischer und Meyer-Goßner/Schmitt), sondern für alle Klausuren sämtliche genannten Kommentare zugelassen sein. Das hat das Kammergericht auf seiner Seite bekanntgegeben.

Diesen Monat nimmt das GJPA übrigens nicht am Ringtausch statt, sondern schreibt die Klausuren erst ab dem 17.09.2021. Grund hierfür ist, dass Anfang September keine Räume zur Verfügung standen, die den notwendigen Abstand der Referendare untereinander gewährleistet hätten.

 

von Rechtsanwältin Anke im Masche
Aufstrebende Anwaltskanzlei mit Schwerpunkt Erbrecht, Fachanwältin für Erbrecht, und bin auf dem Weg ins Anwaltsnotariat. Ich arbeite auch mit internationalen Erbfällen in Englisch, Französisch und Spanisch. Die Fälle betreffen neben Frankreich und Spanien hauptsächlich Australien, Kanada, USA und UK. Zusätzlich bin ich Mediatorin, Systemischer Coach und Systemischer Teamcoach. Weitere Informationen zur Kanzlei: www.erbrecht-immasche.de
Schlechtere Leistungen der Referendare wegen Corona?

Während der Corona-Pandemie haben einige (aber nicht alle) Ausbildungsgerichte die Ausbildung der Rechtsreferendare von Präsenzunterricht auf Online-Unterricht umgestellt. Da derzeit die Infektionszahlen wieder dramatisch steigen, ist davon auszugehen, dass das digitale Lernen auch in den nächsten Wochen und Monaten Bestandteil des juristischen Vorbereitungsdienstes bleiben wird.

Laut dem Berliner Richter und Leiter von Arbeitsgemeinschaften André Lietzmann ist derzeit eine signifikante Verschlechterung der Ergebnisse der Probeexamensklausuren zu verzeichnen, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung online berichtet. Der Grund hierfür ist möglicherweise die digitale Lehre, wie Lietzmann vermutet:  »»» 

Als Krimineller ins Rechtsreferendariat?
von

Bewerbung für den juristischen Vorbereitungsdienst abgelehnt – so erging es einem Bewerber, der das erste Examen mit 9,0 Punkten abgeschlossen hatte. Doch der Grund ist einleuchtend: Das Kammergericht Berlin wollte dem mehrfach vorbestraftem Mann nicht zur juristischen Karriere verhelfen. Jugendstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten wegen Betrugs in 144 Fällen, Haft in Berlin, offener Vollzug und Freiheit auf Bewährung. Später eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung in 170 Fällen. Insgesamt lässt sich so auf eine Strafe von 4 Jahren, einschließlich der Jungendstrafe, zurückblicken.  »»» 

Wie sich der Frauentag auf das 2. Examen auswirkt
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Nun ist es amtlich – Berlin bekommt einen neuen Feiertag! Der Internationale Frauentag wurde als neuer gesetzlicher Feiertag ins Leben gerufen. Am 21. Januar 2019 hat das Berliner Abgeordnetenhaus einer Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage zugestimmt. Die Koalitionsfraktionen von SPD, Linken und Grünen stimmten dafür. Die FDP befürchtete Steuereinbußen und CDU und AfD hätten lieber einen anderen Tag gewählt oder das Volk bei der Suche mehr mit einbezogen.

Schon in diesem Jahr soll er stattfinden. Alle Berliner können sich freuen, denn am 8.März dürfen sie zu Hause bleiben. Dieses Jahr wird dann sogar ein verlängertes Wochenende draus, der Tag fällt nämlich auf einen Freitag.  »»» 

Berliner Justiz – Überlastung soll entgegengewirkt werden
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Berlin – dass die Justiz völlig überlastet ist, ist schon seit Jahren nichts Neues. 2017 wurde in nur 21% der Ermittlungsverfahren Anklage erhoben, immerhin 30% waren es 10 Jahre zuvor. Aufgrund des Personalmangels werden vor allem am Landgericht Wirtschaftsfälle, wie Korruption und Wirtschaftskriminalität, immer weiter nach hinten verschoben.   »»» 

Pilotprojekt zur Überbrückung der Wartezeit in Berlin
von

Wer in Berlin auf sein Referendariat wartet, braucht ausreichend Geduld.

10-12 Monate Wartezeit: bei mehr als 10 Punkten

13-14 Monate Wartezeit: bei Ablegung des ersten Examens in Berlin mit besonderer Bindung zur Stadt

20-21 Monate Wartezeit: bei eher schlechterem Examen und Ablegung des ersten Examens in einem anderen Bundesland

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Erhöhung der Unterhaltsbeihilfe in Berlin
von

Wie es am 18.10.2017 auf der Seite Berlin.de bekannt gegeben wurde, wird die Unterhaltsbeihilfe rückwirkend ab 01.08.2017 erhöht. Und das recht deutlich! Der Betrag von 1.170,38€  wurde auf 1.245,38€ angehoben, das sind ganze 75€ mehr!   »»» 

Wartezeiten in Berlin werden immer länger
von

Die Wartezeiten zur Aufnahme in den Vorbereitungsdienst in Berlin sind immer länger geworden. Vor nicht allzu langer Zeit lagen sie einmal zwischen 8 und 12 Monate. Es kann zwar keine generelle Aussage,  jedoch eine Prognose anhand der letzten auftretenden Zeiten getroffen werden.

Folgende Wartezeiten bestanden im letzten Einstellungstermin am 01.02.2017  für die Bewerber:

  • ca. 11-14 Monate für Bewerber, die im ersten Examen mehr als 10 Punkte erreicht haben
  • ca. 11-15 Monate für Bewerber, die weniger als 10 Punkte im ersten Examen erreichten, aber dieses ebenfalls in Berlin abgelegt haben
  • ca. 16-18 Monate für Bewerber, die weder 10 Punkte erreicht noch in Berlin das Examen geschrieben haben
Positiven Einfluss auf die Wartezeit haben zum Beispiel Wehr- oder Ersatzdienst, Entwicklungshilfe oder das Ableisten eines freiwilliges soziales Jahres. Anhand von Bewerberlisten kann man sich nach Bewerbung einen Überblick über die persönliche Rangstelle im Bewerbungsverfahren machen.   »»»