Über die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst in Rheinland-Pfalz (und damit auch für den OLG-Bezirk Zweibrücken) entscheidet zentral die Präsidentin des OLG Koblenz. Laut den Informationen auf der Seite des OLG Koblenz konnte in den vergangenen Jahren allen Bewerbern schon im ersten Zulassungsverfahren eine Ausbildungsstelle angeboten werden. Davor bestand regelmäßig keine längere Wartezeit als sechs Monate. Mit einer Wartezeit ist in Rheinland-Pfalz derzeit also nicht zu rechnen.
Das Referendariat in Rheinland-Pfalz
Wartezeit