Referendare in Rheinland-Pfalz stehen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis [§ 6 Abs. 3 JAG]. Sie erhalten kein Gehalt im klassischen Sinne, sondern eine Unterhaltsbeihilfe.
Diese setzt sich wie folgt zusammen:
- Grundbetrag: Ab dem 1. Februar 2025 beträgt dieser monatlich 1.614,86 Euro brutto [§ 1 Abs. 1 RRefUnterhV RP].
- Familienzuschlag: Dieser wird in entsprechender Anwendung der besoldungsrechtlichen Regelungen gewährt.
- Zusatzleistungen: Es werden ausdrücklich keine jährliche Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld), kein Urlaubsgeld, keine vermögenswirksamen Leistungen und kein Kaufkraftausgleich (auch bei Auslandsaufenthalten) gewährt.
Aufgrund des öffentlich-rechtlichen Status besteht eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Die gewählte Krankenkasse muss dem Landesamt für Finanzen (LfF) Koblenz unverzüglich mitgeteilt werden. In der Rentenversicherung besteht hingegen Versicherungsfreiheit, da durch das JAG eine Versorgungsanwartschaft bei verminderter Erwerbsfähigkeit oder im Alter gewährleistet wird [§ 6 Abs. 6 Nr. 2 JAG]. Wer ohne Genehmigung dem Dienst fernbleibt, verliert für diesen Zeitraum den Anspruch auf die Unterhaltsbeihilfe [§ 4 Abs. 1 RRefUnterhV RP].
Gesetzliche oder Private Krankenversicherung
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