Auch in Rheinland-Pfalz erfolgt die Ausbildung in einem „öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis“.
Das Gehalt ist in der „Landesverordnung über die Gewährung von Unterhaltsbeihilfen an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare“ geregelt. Die Unterhaltsbeihilfe für Referendare in Rheinland-Pfalz beträgt zurzeit 1.464,86 Euro brutto und ab 01. November 2024 monatlich 1.564,86 Euro. Darüber hinaus erhalten Referendare in Rheinland-Pfalz einen Familiezuschlag, soweit die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weihnachts-, Urlaubsgeld sowie vermögenswirksame Leistungen werden dagegen nicht gezahlt.