Die Vorbereitung auf das Examen ist ein integraler Bestandteil der Ausbildung, wobei der Schwerpunkt auf dem eigenverantwortlichen Lernen liegt.
- Pflichtklausuren in der AG: Vom 2. bis zum 16. Ausbildungsmonat ist monatlich mindestens eine Aufsichtsarbeit zu fertigen und abzuliefern [§ 22 Abs. 1 JAPO]. In der Anwaltsstation werden zusätzlich fünf Klausuren geschrieben, davon drei aus anwaltlicher Sicht.
- Freiwilliger Klausurenkurs: Das Land bietet einen kostenfreien, digitalen Klausurenkurs über die Plattform Campus der Justiz an. Die Bearbeitungszeit beträgt elf Tage ab Veröffentlichung; die Korrekturkosten werden aus Haushaltsmitteln getragen.
- Aktenvorträge: Die Ausbildung in der freien Rede ist ein wesentliches Lernziel. Jeder Referendar muss in den Pflicht-AGs sowie in der Wahlfach-AG mindestens einen Aktenvortrag halten. In der Zivilstation sind am Arbeitsplatz zwei vollständige Aktenvorträge vorgeschrieben. Es werden zudem Techniken für Feedback und Kurzreferate vermittelt.




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