Die zweite juristische Staatsprüfung wird vom Landesprüfungsamt für Juristen (LPA) in Mainz abgenommen [§ 8 Abs. 1 JAG]. Sie dient der Feststellung, ob der Bewerber befähigt ist, Lebenssachverhalte rechtlich zu würdigen und zur praktischen Anwendung zu bringen [§ 7 Abs. 1 JAG].
Die schriftliche Prüfung: Sie besteht aus acht Aufsichtsarbeiten, die im 18. Ausbildungsmonat (bei Teilzeit im 24. Monat) geschrieben werden [§ 39 Abs. 1 JAPO].
- 4 Klausuren aus dem Bereich Zivilrecht (einschließlich Arbeitsrecht und anwaltlicher Sicht).
- 2 Klausuren aus dem Bereich Strafrecht (Staatsanwaltschaft/Gericht/Anwalt).
- 2 Klausuren aus dem Bereich Öffentliches Recht (Verwaltung/Gericht/Anwalt).
Die Klausuren können in Mainz, Trier oder Frankenthal auch elektronisch am Laptop angefertigt werden.
Im schriftlichen Examen zugelassen sind unter anderem folgende 6 Kommentare: Grüneberg, Thomas/Putzo, Fischer, Meyer-Goßner/Schmitt, Kopp/Schenke und Kopp/Ramsauer. Da man auf jeden Fall die neueste Auflage der Kommentare im Examen zur Verfügung haben sollte und die Bücher sehr teuer sind, vermieten wir diese Kommentare an Rechtsreferendare. Unser Angebot für Referendare aus Rheinland-Pfalz findest Du hier…
Die mündliche Prüfung: Sie findet nach der Wahlstation statt und besteht aus einem Aktenvortrag aus dem gewählten Wahlfach sowie einem Prüfungsgespräch [§ 7 Abs. 3 JAG]. Der Aktenvortrag dauert 8-10 Minuten, die Vorbereitungszeit beträgt 90 Minuten. Das Gesamtergebnis gewichtet den schriftlichen Teil mit 70 % und den mündlichen Teil mit 30 % [§ 40 Abs. 6 JAPO].




Juristenkoffer.de ist einer der ersten und mit weit mehr als 35.000 zufriedenen Kunden einer der größten