Nach § 42 I Nr. 2 JAPO ist es in Rheinland-Pfalz möglich, einen Notenverbesserungsversuch innerhalb eines Jahres nach dem bestandenen Erstversuch (vgl. §§ 7 Abs. 7, 5 Abs. 6 JAG) wahrzunehmen. Nach Antragstellung erhält man zu gegebener Zeit die Zulassung zum Prüfungstermin mit dem Gebührenbescheid nebst Zahlungsaufforderung. Die Gebühr für den Verbesserungsversuch beträgt 500,00 €.
Die volle Rückerstattung erhält man, wenn der Antrag vor der Zulassung zurückgenommen wurde. Nach der Zulassung, aber vor Beginn der schriftlichen Prüfung gibt es eine Ermäßigung auf 125 €. Wird der Antrag bis auf drei Tage nach der schriftlichen Prüfung zurückgenommen, ermäßigt sich der Betrag auf 250 €, und auf 375 €, wenn die Rücknahme des Antrags bis drei Tage nach Bekanntgabe des Ergebnisses der schriftlichen Prüfung erfolgte.