Wer das zweite Staatsexamen im ersten Versuch in Rheinland-Pfalz bestanden hat, kann zur Notenverbesserung einmal eine Wiederholung beantragen [§ 5 Abs. 6 i.V.m. § 7 Abs. 7 JAG].
Rahmenbedingungen:
- Frist: Die Aufsichtsarbeiten müssen spätestens innerhalb eines Jahres nach dem ersten Bestehen gefertigt werden [§ 5 Abs. 6 JAG].
- Gebühr: Für den Verbesserungsversuch wird eine Gebühr von aktuell 500,00 Euro erhoben [§ 41 Abs. 1 Nr. 2 JAPO]. Die volle Rückerstattung erhält man, wenn der Antrag vor der Zulassung zurückgenommen wurde. Nach der Zulassung, aber vor Beginn der schriftlichen Prüfung gibt es eine Ermäßigung auf 125 €. Wird der Antrag bis auf drei Tage nach der schriftlichen Prüfung zurückgenommen, ermäßigt sich der Betrag auf 250 €, und auf 375 €, wenn die Rücknahme des Antrags bis drei Tage nach Bekanntgabe des Ergebnisses der schriftlichen Prüfung erfolgte.
- Anmeldung: Die Meldetermine liegen für die Frühjahrskampagne am 15. Februar und für die Herbstkampagne am 15. August. Ein Rücktritt ist nach der Zulassung ausgeschlossen [§ 5 Abs. 2 JAPO; 347].
- Ergebnis: Ein neues Zeugnis wird nur erteilt, wenn eine höhere Punktzahl als im Erstversuch erreicht wurde [§ 13 Abs. 2 JAPO]. Eine Teilnahme am staatlichen Klausurenkurs ist während der Vorbereitung auf die Notenverbesserung nicht mehr möglich.




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