Das Referendariat dauert insgesamt 24 Monate [§ 5b Abs. 1 DRiG]. Es gliedert sich in fünf Stationen, die den Referendar mit den verschiedenen juristischen Berufsfeldern vertraut machen [§ 19 JAPO].
Der Stationsablauf:
- Zivilstation (5 Monate): Ausbildung bei einer Zivilkammer eines Landgerichts oder einer Zivilabteilung eines Amtsgerichts. Sie beginnt mit einem dreiwöchigen Einführungslehrgang in Relationstechnik und Urteilsstil.
- Verwaltungsstation (4 Monate): Ausbildung bei einer Kommunalverwaltung, einer Kreisverwaltung oder einer Direktion (ADD/SGD). Alternativ ist ein Studium an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer (Speyer-Semester) oder eine Ausbildung am Verwaltungsgericht möglich.
- Strafrechtsstation (3 Monate): Ausbildung bei einer Staatsanwaltschaft oder einem Strafgericht. Sie beinhaltet auch eine eintägige Unterweisung im Strafvollzug.
- Anwaltsstation (9 Monate): Ausbildung bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt. Bis zu drei Monate können bei einem Notar, einem Unternehmen oder einem Verband abgeleistet werden [§ 19 Abs. 4 JAPO].
- Wahlstation (3 Monate): Vertiefung in einem gewählten Schwerpunkt (z.B. Familienrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht) bei einer entsprechenden Stelle.
Zusätzlich besteht seit 2023 die Möglichkeit, das Referendariat in Teilzeit über 30 Monate abzuleisten, wenn Kinder unter 18 Jahren betreut oder Angehörige gepflegt werden [§ 6 Abs. 2 JAG]. In diesem Fall wird der Dienst am Arbeitsplatz um ein Fünftel reduziert, während die Pflicht zur Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften (AG) bestehen bleibt.




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