Rheinland-Pfalz verteilt die freien Referendarsstellen nach der „Landesverordnung über die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst“ nach folgenden Gesichtspunkten:
- bis zu 20 % werden an Härtefälle,
- 60 % nach der Qualifikation der Bewerber und
- die übrigen Plätze nach Wartepunkten vergeben.
Qualifikation der Bewerber
Für die Beurteilung der Qualifikation des Bewerbers ist allein das Ergebnis der ersten juristischen Staatsprüfung entscheidend. Bei identischer Punktzahl zweier Bewerber entscheidet das Los.
Wartepunkte
Für jede erfolglose Bewerbung um Aufnahme in den Referendardienst in Rheinland-Pfalz erhält der Bewerber einen Wartepunkt. Geleisteter Wehr- oder Zivildienst sowie ein freiwilliges soziales Jahr werden ebenfalls mit Wartepunkten berücksichtigt. Haben zwei Bewerber die gleiche Anzahl an Wartepunkten, entscheidet das bessere erste Staatsexamen.
Besondere Härtefälle
Welche Fälle als „Fälle besonderer Härte“ angesehen werden, wird grundsätzlich in der Verordnung generalklauselartig definiert. In der Regel sind aber folgende Situationen als Härtefälle anzusehen:
- die nachgewiesene Schwerbehinderteneigenschaft
- wenn der Bewerber gegenüber einer minderjährigen oder erwerbslosen Person allein unterhaltspflichtig ist