In Mecklenburg-Vorpommern (M-V) wird nichts dem Zufall überlassen, wenn es um die Vergabe der begehrten Referendariatsplätze geht. Die rechtliche Basis für das gesamte Prozedere bilden das Juristenausbildungsgesetz (JAG M-V), die Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPO M-V) und die Kapazitätsverordnung (KapVO). Da die Nachfrage oft das Angebot übersteigt, gibt es ein festgelegtes Punktesystem nach § 22 Abs. 2 JAG M-V, um die Plätze fair zu verteilen.
Zunächst einmal gehen 35 Prozent der Plätze an die „Leistungsträger“, also diejenigen, die im Ersten Staatsexamen besonders gut abgeschnitten haben. Hier zählt die nackte Note der staatlichen Pflichtfachprüfung bzw. die Gesamtnote der Ersten juristischen Prüfung. Weitere 10 Prozent sind für sogenannte Härtefälle reserviert. Das sind Bewerber, die aus besonderen persönlichen oder sozialen Gründen (etwa gesundheitliche Probleme oder familiäre Verpflichtungen) nicht länger auf einen Platz warten können. Die restlichen 55 Prozent der Plätze werden nach der klassischen Wartezeit vergeben. Hier gewinnt, wer am längsten geduldig in der Schlange steht, vorausgesetzt, man hat sich zu jedem Termin ununterbrochen gemeldet.
Wichtig ist: Am Auswahlverfahren nimmt nur teil, wer die Erste juristische Staatsprüfung bestanden und alle Unterlagen fristgerecht sowie „vorbehaltlos“ eingereicht hat. Man kann sich zwar schon vor dem Zeugnis bewerben, aber spätestens vier Wochen vor dem Einstellungstermin (Ausschlussfrist!) muss der Nachweis über das Bestehen vorliegen. Wer eine Note von 8,5 Punkten oder besser hat, bekommt übrigens oft eine „Vorabzusage“, sofern die Kapazitäten es zulassen. Das nimmt den Druck ein wenig raus. Grundsätzlich wird versucht, die Wünsche der Bewerber bezüglich des Standorts zu berücksichtigen, aber einen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Ort gibt es nicht. Das Ganze ist also eine Mischung aus Leistung, Geduld und einer Prise Glück bei der Standortwahl.


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