Neben der Ausbildung in den Stationen bietet M-V noch einige „Extras“ an. Ein wichtiges Thema ist das Trennungsgeld. Wenn du für eine Station an einen anderen Ort geschickt wirst (z.B. von Rostock nach Schwerin), kannst du nach der Trennungsgeldverordnung (TGVO MV) Mehraufwendungen für Fahrtkosten oder Unterkunft erstattet bekommen. Aber Achtung: Hier gibt es eine Ausschlussfrist von sechs Monaten für die Anträge.
Ein besonderes Schmankerl ist die Justizassistenz. Wenn du im Ersten Examen mindestens 7,5 Punkte hattest, kannst du dich ab dem 6. Ausbildungsmonat als wissenschaftliche Hilfskraft beim OLG Rostock bewerben. Du arbeitest dann ca. 6 Stunden pro Woche in einem Senat oder in der Verwaltung mit und verdienst etwa 400 EUR im Monat dazu. Das ist super, um Kontakte in die Justiz zu knüpfen, falls du später mal Richter werden willst.
Für die persönliche Weiterentwicklung gibt es Angebote zum Erwerb von Soft Skills. Du kannst an Workshops zur Mediation oder an Fortbildungen der Fachhochschule Güstrow teilnehmen. Auch historisch-politische Bildung kommt nicht zu kurz, etwa durch Veranstaltungen zur Justizgeschichte der DDR oder im Dritten Reich.
Sogar eine Referendarfahrt ist möglich! Du kannst dafür bis zu 5 Tage Sonderurlaub bekommen, wenn die Fahrt Ausbildungszwecken dient. Und wenn es mal brennt: Es gibt eine Ombudsstelle, die als neutrale Ansprechpartnerin bei Konflikten in den Stationen hilft. Das alles zeigt: M-V kümmert sich um seinen juristischen Nachwuchs!




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