Du hast das Examen bestanden, bist aber mit deinen Punkten unzufrieden? Keine Panik, M-V bietet einen Notenverbesserungsversuch (den sogenannten „Verbesserungsversuch“) an (§ 54a JAPO M-V). Diesen kannst du einmalig wahrnehmen, wenn du das Examen in M-V beim ersten Anlauf bestanden hast.
Dafür gibt es strenge Regeln:
- Frist: Du musst den Antrag spätestens zwei Monate nach der mündlichen Prüfung stellen. Das ist eine Ausschlussfrist!
- Kosten: Der Spaß ist nicht umsonst. Du musst einen Vorschuss von 450,00 EUR zahlen.
- Ablauf: Du musst das gesamte Examen (alle 8 Klausuren und die mündliche Prüfung) im nächstmöglichen Termin wiederholen. Eine Anrechnung alter Leistungen gibt es nicht.
- Chance: Du kannst beim Verbesserungsversuch sogar einmalig deinen Schwerpunktbereich wechseln.
- Risiko: Es gibt keines! Wenn du dich verschlechterst, behältst du einfach deine alte, bessere Note. Der erste Versuch gilt nur dann als nicht unternommen, wenn du dich wirklich verbesserst.
Wer also noch Puste hat und seine Karrierechancen (z.B. für den Staatsdienst) steigern will, hat hier eine faire zweite Chance.




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