
Reden wir über Geld. In Mecklenburg-Vorpommern hast du das Privileg, im Beamtenverhältnis auf Widerruf ausgebildet zu werden. Das bedeutet, du bist quasi „Staatsdiener auf Zeit“. In diesem Status erhältst du Anwärterbezüge (Besoldungsgruppe A13R) in Höhe von aktuell 1.749,08 EUR brutto. Zusätzlich gibt es unter bestimmten Voraussetzungen einen Familienzuschlag, vermögenswirksame Leistungen und sogar eine jährliche Sonderzahlung (das gute alte Weihnachtsgeld).
Falls du die Voraussetzungen für das Beamtenverhältnis nicht erfüllst (z.B. wegen der Staatsangehörigkeit oder gesundheitlicher Gründe) oder es schlicht nicht willst, leistest du den Dienst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ab. Hier gibt es eine sogenannte Unterhaltsbeihilfe. Diese fällt mit ca. 1.535,35 EUR brutto etwas geringer aus. Zudem fallen hier Sonderzahlungen und vermögenswirksame Leistungen flach.
Beim Thema Krankenversicherung gibt es einen riesigen Unterschied:
- Als Beamter auf Widerruf bist du nicht gesetzlich versichert. Du musst dich privat versichern (meist über einen speziellen Referendartarif). Der Dienstherr gewährt dir dafür Beihilfe in Krankheitsfällen, d.h., er übernimmt einen Teil der Heilungskosten (meist 50 %). Die restlichen 50 % deckst du über deine private Versicherung ab. Informationen dazu gibt’s beim Landesamt für Finanzen (LAF M-V).
- Im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis bleibst du ganz normal in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Hier werden die Beiträge direkt von deiner Unterhaltsbeihilfe abgezogen.
In beiden Fällen gilt: Die Bezüge werden zum Monatsende gezahlt.
Gesetzliche oder Private Krankenversicherung
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