Mecklenburg-Vorpommern hat es wieder ermöglicht, dass Referendare sich auf Widerruf verbeamten lassen. Statt einer Unterhaltsbeihilfe erhält man dann den Anwärtergrundbetrag, der monatlich 1.552,50 € beträgt. Zudem wird eine einmalige Jahressonderzahlung gewährt.
Sollten die Voraussetzungen für ein Beamtenverhältnis auf Widerruf nicht vorliegen, erfolgt eine Anstellung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Die Unterhaltsbeihilfe beträgt dann 1.345,00 €.