Geduld ist eine Tugend, besonders in der Juristenausbildung. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es aktuell Wartezeiten für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst. Wie oben erwähnt, werden über die Hälfte der Plätze (55 %) rein über die Wartezeit vergeben. Die Wartezeit wird berechnet ab dem Zeitpunkt der ersten Antragstellung auf Aufnahme in den Vorbereitungsdienst.
Aber Achtung: Damit deine Wartezeit fleißig weiterzählt, musst du dich zu jedem folgenden Einstellungstermin ununterbrochen erneut bewerben bzw. deine Bewerbung aufrechterhalten. Wenn du einmal aussetzt, fängst du theoretisch wieder bei Null an. Das klingt hart, dient aber dazu, dass nur die Leute in der Schlange stehen, die auch wirklich zeitnah anfangen wollen.
Es gibt jedoch ein paar „Gutschriften“ für Leute, die sich gesellschaftlich engagiert haben. Ein Nachteil bei der Wartezeit darf dir laut § 22 Abs. 3 JAG M-V nicht entstehen durch:
- Die Erfüllung der gesetzlichen Dienstpflicht (Wehrdienst/Zivildienst).
- Einen mindestens einjährigen Dienst als Entwicklungshelfer.
- Die Ableistung eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), eines Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) oder eines Bundesfreiwilligendienstes (BFD).
Diese Zeiten werden so behandelt, als hättest du dich bereits beworben. Das ist nur fair, schließlich hast du in dieser Zeit etwas Sinnvolles für die Allgemeinheit getan. Wenn du also nach dem Examen erst mal ein Jahr zum BFD gehst, „wartest“ du quasi schon während deines Dienstes auf deinen Referendariatsplatz. Trotz der Wartezeit ist M-V bemüht, den Bewerberstau gering zu halten. Im Vergleich zu anderen Bundesländern sind die Wartezeiten hier oft noch moderat, aber eine gewisse Vorlaufzeit solltest du definitiv in deine Lebensplanung einrechnen.




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