Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Zuständig ist das Landesjustizprüfungsamt (LJPA) beim Justizministerium.
Der schriftliche Teil (Klausuren): Du musst acht Klausuren à fünf Stunden schreiben. Die Verteilung ist: vier Zivilrecht, zwei Strafrecht und zwei Öffentliches Recht. In M-V finden die Klausuren zweimal jährlich statt (Februar und August). Eine Revolution steht bevor: Seit Februar 2026 wird das Examen elektronisch am Laptop angeboten. Du darfst zwar wählen, ob du lieber tippst oder schreibst, aber wer nichts sagt, tippt automatisch. Um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden, brauchst du im Schnitt mindestens 3,56 Punkte in den Klausuren und mindestens vier Klausuren müssen „bestanden“ (min. 4,00 Punkte) sein.
Im schriftlichen Examen zugelassen sind 7 Kommentare (Grüneberg, Thomas/Putzo, Fischer, Meyer-Goßner, Kopp/Schenke, Kopp/Ramsauer sowie Hopt). Da man auf jeden Fall die neueste Auflage der Kommentare im Examen zur Verfügung haben sollte und die Bücher sehr teuer sind, vermieten wir diese Kommentare an Rechtsreferendare. Unser Angebot für Referendare aus Mecklenburg-Vorpommern findest Du hier…
Der mündliche Teil: Die mündliche Prüfung findet meist im Juni oder Dezember statt. Sie beginnt mit dem Aktenvortrag (Gewichtung: 10 % der Gesamtnote). Danach folgen drei Prüfungsgespräche in den Pflichtfächern und eines in deinem gewählten Schwerpunktbereich. Die Gesamtnote berechnet sich zu 2/3 aus den Klausuren und zu 1/3 aus der mündlichen Prüfung. Sobald du bestanden hast, darfst du dich „Rechtsassessor“ oder „Rechtsassessorin“ nennen und hast die Befähigung zum Richteramt erworben. Ein großer Moment!




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