Wer in M-V ins Referendariat starten will, muss sich zwei Termine fett im Kalender markieren: Den 1. Juni und den 1. Dezember eines jeden Jahres. Das sind die magischen Daten, an denen die neuen „Durchgänge“ vereidigt werden. Die Ausbildung wird zentral vom Präsidenten des Oberlandesgerichts (OLG) Rostock geleitet.
Was die Standorte angeht, ist M-V in vier Landgerichtsbezirke unterteilt, die als Stammdienststellen fungieren. Hier eine explizite Auflistung aller relevanten Orte:
- Landgerichtsbezirk Neubrandenburg: Dazu gehören das Landgericht Neubrandenburg sowie die Amtsgerichte Neubrandenburg, Pasewalk und Waren.
- Landgerichtsbezirk Rostock: Hier finden wir das Landgericht Rostock und die Amtsgerichte Rostock sowie Güstrow.
- Landgerichtsbezirk Schwerin: Dieser umfasst das Landgericht Schwerin sowie die Amtsgerichte Schwerin, Ludwigslust und Wismar.
- Landgerichtsbezirk Stralsund: Hierzu zählen das Landgericht Stralsund sowie die Amtsgerichte Stralsund und Greifswald.
- LG Neubrandenburg
- LG Rostock
- LG Schwerin
- LG Stralsund
An diesen Standorten finden in der Regel auch die theoretischen Arbeitsgemeinschaften (AGs) statt. Während Rostock, Schwerin und Stralsund/Greifswald meist das volle Programm bieten, finden in Neubrandenburg derzeit oft nur AGs für die Zivil- und Strafrechtsstation statt. Wer Glück hat oder einen guten Grund vorbringt, wird seinem Wunsch-LG-Bezirk zugewiesen. In der Strafrechtsstation landet man vorrangig bei einer der Staatsanwaltschaften (Neubrandenburg, Rostock, Schwerin oder Stralsund), es sei denn, man äußert explizit den Wunsch nach einem Gericht. Die Justiz in M-V ist zwar „klein, aber fein“, aber die Wege zwischen den Gerichten können im Land zum Leben doch recht lang sein, also stell dich auf ein bisschen Pendelei ein!




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