Reich wirst du im Referendariat zwar nicht, aber du bekommst eine monatliche Unterhaltsbeihilfe, um über die Runden zu kommen (§ 32 Abs. 3 JAG NRW). Aktuell (Stand Februar 2025) liegt der monatliche Grundbetrag bei 1.525,17 Euro brutto. Wenn du verheiratet bist oder Kinder hast, gibt es noch einen Familienzuschlag nach dem Landesbesoldungsrecht obendrauf.
Die Beihilfe kommt pünktlich zum Monatsende auf dein Konto, direkt vom Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV). Aber Vorsicht: Es gibt kein Weihnachtsgeld, kein Urlaubsgeld und auch keine vermögenswirksamen Leistungen. Wenn du deinen Vorbereitungsdienst in Teilzeit absolvierst, wird die Beihilfe entsprechend um ein Fünftel gekürzt.
Ein ganz wichtiger Punkt ist die Krankenversicherung. Da du kein Beamter bist, unterliegst du der vollen Sozialversicherungspflicht. Du musst dich also gesetzlich krankenversichern und bekommst keine Beihilfe im Krankheitsfall. Das bedeutet, du zahlst die vollen Beiträge von deiner Beihilfe. Rentenversicherungsbeiträge musst du hingegen nicht zahlen, da du versicherungsfrei bist (§ 5 SGB VI); stattdessen erwirbst du eine Anwartschaft auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Regeln.
Falls du während der Ausbildung krank wirst, hast du Anspruch auf Entgeltfortzahlung – allerdings erst, wenn du mindestens vier Wochen ununterbrochen dabei bist. Wenn du also direkt im ersten Monat (dem Einführungsmonat) krank wirst, gibt es erst mal kein Geld. Bei einer Schwangerschaft zahlt das Land während der Schutzfristen die Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und deiner Unterhaltsbeihilfe. Und denk dran: Unentschuldigtes Fehlen führt sofort zum Verlust der Beihilfe (§ 4 Unterhaltsbeihilfeverordnung).
Gesetzliche oder Private Krankenversicherung
Angehende Rechtsreferendare müssen sich vor dem Start in den Vorbereitungsdienst Gedanken dazu machen, wie sie sich während des Referendariats krankenversichern. Wir haben alle relevanten Informationen zusammengetragen und auf einer speziellen Seite zum Thema Gesetzliche bzw. Private Krankenversicherung im Rechtsreferendariat für Dich aufbereitet.





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